- BilMoG
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Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG) ist ein Gesetzgebungsvorhaben der deutschen Bundesregierung zur Reform des Bilanzrechts.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Deregulierung und Kostensenkung
Ein Schwerpunkt der geplanten Reform liegt in der Deregulierung und Kostensenkung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen. Hierzu sollen Einzelkaufleute von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit werden, wenn sie nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten. Dies soll dann der Fall sein, wenn sie 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten. Im Gründungsjahr genügt ein erstmaliges Erfüllen beider Werte. Zugleich sollen die für die Informationspflichten der Unternehmen entscheidenden Schwellenwerte des § 267 HGB um 20% angehoben werden.
Verbesserung der Aussagekraft des Jahresabschlusses
Außerdem zielt der Entwurf darauf ab, die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu verbessern. Wie der Gesetzesbegründung zu entnehmen ist, erfolgt das durch eine Annäherung an die Bilanzierungsregeln nach IFRS, wobei aber insgesamt ein überschaubares eigenes Regelwerk beibehalten werden soll. Im Einzelnen ist geplant
- immaterielle selbstgeschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Patente, Know-how) zu bilanzierungspflichtigen Posten zu erklären, wodurch es den Unternehmen ermöglicht wird, ihr Eigenkapital auszubauen, um sich am Markt kostengünstig weiteres Kapital beschaffen zu können,
- zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente (Aktien, Schuldverschreibungen, Fondsanteile, Derivate) zum Zeitwert (Fair Value) zu bewerten,
- Rückstellungen (insbesondere Pensionsrückstellungen) von Unternehmen für künftige Verpflichtungen realistischer zu bewerten
- Verbot für Bildung von Aufwandsrückstellungen und
- mehr Informationen und Transparenz im handelsbilanziellen Umgang mit Zweckgesellschaften zu erreichen.
Umsetzung europarechtlicher Vorgaben
Schließlich soll das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz der Umsetzung der sog. Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG in Ergänzung durch die Richtlinie 2008/30/EG) und der sog. Abänderungsrichtlinie (Richtlinie 2006/46/EG) dienen. Danach soll etwa bei kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens und geplantes Inkrafttreten
Der Referentenentwurf wurde vom Bundesministerium der Justiz am 16. Oktober 2007 der Öffentlichkeit vorgestellt. Anschließend wurde der Entwurf den beteiligten Kreisen, insbesondere den Wirtschaftsverbänden und den Regierungen der Bundesländer, zur Stellungnahme übermittelt. Die Anhebung der Freigrenzen von 350.000 Euro auf 500.000 Euro (Umsatz, geändert schon ab 26. August 2006 (22. August 2006 BGBl. I S. 1970)) und von 30.000 Euro auf 50.000 Euro (Gewinn, geändert schon ab 14. September 2007 (7. September 2007 BGBl. I S. 2246)) wurden bereits in Form einer Änderung des §141 AO vorgezogen. Am 21. Mai 2008 wurde der Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen.[1] Der Regierungsentwurf wurde dem Bundesrat Anfang Juli zugeleitet. Die Beratung im Bundestag begann Ende September und endete am 17. Dezember 2008 mit einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags. Eine Verabschiedung mit erheblichen Korrekturen gegenüber dem Regierungsentwurf wurde daraufhin für April 2009 erwartet. So ist mit einem Verzicht auf Zeitwertbewertung für Finanzinstrumente des Handelsbestands von Nicht-Banken zu rechnen. Die Bilanzierung selbst erstellter Vermögensgegenstände wird voraussichtlich nicht als Pflicht vorgeschrieben, sondern als Wahlrecht realisiert.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 214.Sitzung am 26.03.2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) angenommen (s. Pressemitteilung [2]). Die in der Expertenrunde diskutierten Bedenken wurden aufgenommen. Das Gesetz wurde in der Sitzung am 03.04.2009 vom Bundesrat verabschiedet.[3] Das Gesetz soll unmittelbar nach Zustimmung durch den Bundesrat, Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten. Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit.
Einzelnachweise
- ↑ Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 21. Mai 2008
- ↑ Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 26. März 2009
- ↑ Grünes Licht für neues Bilanzrecht - Betriebe werden entlastet - Reuters - 3. April 2009
Literatur
- Theile, Charsten: "Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz", Herne 2008 (ISBN 978-3-482-57561-7)
- Ernst, Christoph; Seidler, Holger: Kernpunkte des Referentenentwurfs eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes in: BB 2007, 2557 ff.
- Gruber, Johannes: Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat nach dem Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes in: NZG 2008, 12 ff.
- Habersack, Mathias: Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss nach dem BilMoG in: AG 2008, 98 ff.
- Kessler, Harald: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), Freiburg 2008 (ISBN 978-3-448-07498-7)
- Knott, Hermann J.: IV. Auswirkung des Unternehmenskaufs auf die Steuer- und Handelsbilanz: Änderungen aufgrund des geplanten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes in: Knott/Mielke (Hrsg.): Unternehmenskauf, 3. Aufl., Köln 2008, Rz. 183 ff. S. 58 ff.
- Küting, K./Pfitzer, N./Weber, C.-P. (Hrsg.): Das neue deutsche Bilanzrecht - Handbuch für den Übergang auf die Rechnungslegung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), Stuttgart 2008 (ISBN 3-7910-2835-9)
- Luttermann, Claus, Zum Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, in: Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP 2008, 1605 ff.
- Meyer, Claus: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - die wesentlichen Änderungen nach dem Referentenentwurf in: DStR 2007, 2227 ff.
- Padberg, Thomas; Werner, Thomas: Das neue HGB, Berlin 2008
- Schmiel, Ute/Breithecker, Volker (Hrsg.): Steuerliche Gewinnermittlung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Berlin 2008.
- Velte, Patrick: Auswirkungen des BilMoG-RefE auf die Informations- und Zahlungsbemessungsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. in: Zeitschrift für kapitalmarktorientierte und internationale Rechnungslegung 2008, 61 ff.
- Velte, Patrick: Der Regierungsentwurf für ein Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. in: Steuern und Bilanzen 2008, 411 ff.
- Velte, Patrick; Leimkühler, Claudia.: Der Referentenentwurf für ein Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. in: Steuern und Bilanzen 2008, 837 ff.
- Janssen, Jan (2009): Rechnungslegung im Mittelstand: Eignung der nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften unter Berücksichtigung der Veränderungen durch den IFRS for Private Entities und das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Gabler, ISBN: 383491603X
Weblinks
- BT-Drucksache 16/10067 vom 30.07.2008: Regierungsentwurf inkl. Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates, Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
- Stellungnahme des Bundesrates zum BilMoG
- Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
- Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
- Stellungnahmen der Sachverständigen im Rahmen der Anhörung durch den Rechtsausschuss des Bundestags
- BMJ (Hrsg.), Eckpunkte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
- Informationen auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums der Justiz
- Themen-Spezial zum BilMoG
- Website mit allgemeinen Informationen zum BilMoG
- Aktuelle Literaturliste erstellt von der Deutschen Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften ZBW
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