- Blei(II)-carbonat
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Strukturformel Allgemeines Name Blei(II)-carbonat Andere Namen - Bleicarbonat
- kohlensaueres Blei
Summenformel PbCO3 CAS-Nummer 598-63-0 Kurzbeschreibung weißer, geruchloser Feststoff[1]
Eigenschaften Molare Masse 267,21 g·mol−1 Aggregatzustand fest[1]
Dichte Schmelzpunkt Löslichkeit unlöslich in Wasser[1]
Sicherheitshinweise GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2] Gefahr
H- und P-Sätze H: 360Df-332-302-373-410 EUH: keine EUH-Sätze P: 201-273-308+313 [2] EU-Gefahrstoffkennzeichnung aus RL 67/548/EWG, Anh. I [3] Giftig Umwelt-
gefährlich(T) (N) R- und S-Sätze R: 61-20/22-33-62-50/53 S: 53-45-60-61 LD50 Mensch, oral: 571 mg·kg−1 (LDLo) [1]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Bleicarbonat Summenformel PbCO3 ist das Blei(II)-Salz der Kohlensäure. Es ist ein weißer, fester, giftiger Stoff der in Wasser nahezu unlöslich ist. Er ist in Bleiweiß enthalten und kommt in der Natur als Cerussit (Weißbleierz) vor.
Synthese
Bleicarbonat fällt in der Kälte aus bleihaltigen Lösungen, zum Beispiel aus Blei(II)-acetat-Lösungen, bei Zugabe von Ammoniumcarbonat oder anderen Carbonaten aus. In der Hitze bilden sich dagegen basische Bleicarbonate wie Bleiweiß.
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f Datenblatt Blei(II)-carbonat bei Merck, abgerufen am 19. Januar 2011.
- ↑ a b Eintrag zu CAS-Nr. 598-63-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 13. März 2011 (JavaScript erforderlich).
- ↑ Nicht explizit in RL 67/548/EWG, Anh. I gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Bleiverbindungen“; Eintrag in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 31. März 2009 (JavaScript erforderlich)
Kategorien:- Stoff mit reproduktionstoxischer Wirkung
- Gesundheitsschädlicher Stoff
- Umweltgefährlicher Stoff
- Stoff mit Verdacht auf reproduktionstoxische Wirkung
- Carbonat
- Bleiverbindung
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