- Adolf von Schaumburg
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Adolf von Schaumburg, teilweise auch von Schauenburg genannt, (* 19. Januar 1511; † 20. September 1556 in Brühl) war als Adolf III. von 1547 bis 1556 Erzbischof des Erzbistums Köln.
Leben
Adolf III. war ein Sohn des Grafen Jobst von Schaumburg und Holstein-Pinneberg und der Maria von Nassau-Dillenburg. Er hatte noch zwei ältere und sieben jüngere Brüder, wie auch zwei Schwestern.
Am 3. Februar 1511 getauft, studierte er ab 1522 in Löwen. Seit dem 2. September 1528 Domherr zu Lüttich, wurde er am 30. Mai 1533 Dompropst zu Lüttich. In dieser Zeit wurde er auch Propst des Stiftes Heilig Kreuz in Lüttich. Seit 1529 Domherr zu Mainz, wurde er am 23. Dezember 1529 Domherr zu Köln, später wurde er auch Domdechant in Köln. Seit 1529 Stiftsdechant an St. Gereon in Köln, wechselte er 1533 auf die Propstei von St. Gereon.
1531 übernahm er die Herrschaft über der Grafschaft Schaumburg und wurde Vormund seiner Geschwister. Erst am 21. April 1544 verzichtete er endgültig auf seine Regierungs- und Primogeniturrechte. In diesem Jahr übernahm er auch die Vormundschaft für den Grafen von Nassau-Oranien.
Das Kölner Domkapitel wählte Adolf am 17. Dezember 1533 zum Koadjutor des Erzbistums Köln, der einstmals die Nachfolge des Erzbischofs Hermann von Wied antreten sollte. Gemeinsam mit dem Erzbischof bemühte er sich in Rom um die Anerkennung der Wahl durch den Papst.
Dem Domkapitel hatte er in einer Wahlkapitulation zusagen müssen, dass er sich binnen einen Jahres nach der Übernahme des Amtes als Erzbischof zum Priester und Bischof weihen lassen würde.
Die neue Hofordnung des Kurfürst-Erzbischof von 1539 hatte Adolf nicht nur zusammengestellt, sondern sich darin auch einen wesentlichen Anteil an den Regierungs- und Hofgeschäften gesichert. Mit den wachsenden Reformationsversuchen des amtierenden Erzbischofs wuchs Adolf eine entscheidende Rolle als Garant des Katholizismus zu. Selbst Papst Paul III. forderte ihn am 3. Juni 1543 zu Wachsamkeit gegenüber dem Erzbischof auf und dazu, sein Amt mit Kraft auszuüben.
Nachdem Papst Paul III. Erzbischof Hermann V. von Wied am 3. Juli 1546 seines Amtes enthob, ernannte er ihn mit diesem Datum zum Administrator des Erzbistums. Am 24. Januar 1547 vom Domkapitel als neuer Erzbischof inthronisiert. Erzbischof Hermann verzichtete am 25. Februar 1547 förmlich auf sein Amt.
Am 3. Mai 1547 durch Weihbischof Johann Nopel in Köln zum Priester geweiht, ging er sogleich hart gegen protestantische Prediger vor und verbot deren Predigt in seiner Diözese.
Ebenfalls 1533 wurde er zum Koadjutor des Erzbistums Köln. 1546 wurde er Administrator des Erzbistums und im Jahr 1547 der neue Erzbischof von Köln.
Adolf hob viele Veränderungen seines Vorgängers Hermann V. von Wied wieder auf und verbot die evangelische Predigt in seiner Diözese. In Begleitung des Karmeliterprovinzials Eberhard Billick nahm er von September 1547 bis Juni 1548 am Reichstag zu Augsburg teil. In Augsburg wurde Adolf auch am 8. April 1548, in Anwesenheit des Kaisers, zum Bischof geweiht.
1551 nahm der Erzbischof am Konzil von Trient teil. Begleitet wurde er von Johannes Gropper und dem Provinzial der Karmeliten, Eberhard Billick. Auf dem Konzil war er der Zelebrant der Allerheiligenmesse. Der Erzbischof beteiligte sich aktiv am Konzil und übergab diesem am 6. November 1551 ein schriftliches Votum.
Er verstarb am 20. September 1556, einem Sonntag, in Brühl und wurde in der Nähe des Chors im Inneren des Kölner Doms beigesetzt.
Literatur
- Norbert Trippen, Geschichte des Erzbistums Köln, Köln 2008
- Robert Haaß: Adolf III.. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953, S. 83 f. (Onlinefassung).
Weblink
Vorgänger Amt Nachfolger Hermann V. von Wied Erzbischof von Köln
1547–1556Anton von Schaumburg
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