- Albrecht Heldrich
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Albrecht Heldrich (* 13. Oktober 1862 in Kronach; † 28. September 1928) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Inhaltsverzeichnis
Leben
1882 wurde Heldrich im Maximilianeum aufgenommen.[1] wurde er auf den bayrischen Landesherrn vereidigt. 1890 wurde er Amtsrichter. 1896 ernannte man ihn zum II. Staatsanwalt. Auf die Richterbank zurück wechselte 1898 als Rat am Landgericht. 1906 wurde er I. Staatsanwalt und 1910 Oberlandesgerichtsrat. An das Reichsgericht kam Neujahr 1916. Er war sowohl in Zivil- als auch in Strafsenaten tätig. Mitte September 1928 trat er in den Ruhestand. Knapp zwei Wochen später verstarb er.
Familie
Seine Eltern war ein Oberbahnamtsinspekteur. Seine Schwester Karoline war seit 1888 mit dem späteren Präsidenten der Bayerischen Versicherungskammer Dr. jur. Ferdinand von Englert (1862-1935) verheiratet.[2] Der Rechtswissenschaftler Karl Heldrich (1900–1939) war sein Sohn.[3]
Einzelnachweise
- ↑ Leibniz-Rechenzentrum, Webpage, abgerufen am 30. November 2010.
- ↑ Walter Schärl: Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft 1806—1918, (Max Spindler (Hrsg.): Münchener historische Studien, Abt. Bayerische Geschichte, Band 1), Kallmünz in der Oberpfalz 1955, S. 125.
- ↑ Heinrich Siber: "Karl Heldrich †", SZ KA Band 29 (1940), S. XLVII.
Quelle
Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S.381.
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