Bundesvertretung der Studierenden

Bundesvertretung der Studierenden

Die Bundesvertretung der Studierenden (meist nur kurz Bundesvertretung, abgekürzt BV; bis 30. Juni 1999: Zentralausschuß[1], abgekürzt ZA) ist das entscheidungsbefugte Kollegialorgan der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft. Ihre Funktionsperiode beginnt jeweils mit dem 1. Juli eines Wahljahres und dauert zwei Jahre. Im übertragenen Sinn steht „Bundesvertretung“ oft pars pro toto für die Körperschaft selbst.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die Bundesvertretung wählt aus dem Kreis der Mandatare den Vorsitzenden der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft. Der ÖH-Vorsitzende schlägt dann die Referenten zur Wahl vor. Letztere müssen selbst nicht Mandatare der Bundesvertretung sein.

Die Bundesvertretung erlässt mit Zweidrittelmehrheit die Satzung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft. In ihr ist die Einrichtung der Referate geregelt. Auf Basis der Satzung fallen auch der Beschluss des Jahresvoranschlags und des Jahresabschlusses in den Aufgabenbereich der Bundesvertretung.

Entsendungen in die Bundesjugendvertretung und andere staatliche Gremien sowie in internationale Organisationen wie die European Students’ Union) gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Bundesvertretung. Dabei steht den Klubs (Fraktionen) ein Vorschlagsrecht zu, die verfügbaren Plätze werden mittels des D’Hondt-Verfahrens nach dem Ergebnis der letzten ÖH-Wahlen verteilt. Um Missbrauch auszuschließen, ist bei jeder Entsendung über einen Gesamtvorschlag abzustimmen. Eine Abberufung der Entsendeten erfordert eine Zweidrittelmehrheit.[2]

Vorsitzende

Neben Vorsitzführung in den Sitzungen der Bundesvertretung ist der Vorsitzende für die Außenvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft zuständig. Der Abschluss von Rechtsgeschäften bedarf allerdings der Zustimmung des Wirtschaftsreferenten. Der Vorsitzende der Bundesvertretung führt den Vorsitz in den drei Vorsitzendenkonferenzen (der Universitätsvertretungen, der Pädagogischen Hochschulvertretungen und der Fachhochschul-Studienvertretungen). Vorsitzende können Aufgaben an ihre Stellvertreter übertragen. Dies kann entweder auf eigenes Risiko (dafür jederzeit widerrufbar) durch schriftliche oder mündliche Beauftragung erfolgen, oder mittels eines Beschlusses der Bundesvertretung. In diesem Fall werden die Kompetenzen dauerhaft übertragen, die Stellvertreter handeln dann auf eigene Verantwortung.

Geschichtliche Entwicklung

Der Zentralausschuß wurde 1945 durch die Verordnung des Staatsamtes für Volksaufklärung, für Unterricht und Erziehung und für Kultusangelegenheiten vom 3. September 1945 über die studentische Selbstverwaltung an den Hochschulen wissenschaftlicher und künstlerischer Richtung eingerichtet. Diese Verordnung mit Gesetzeskraft auf der Basis des austrofaschistischen „Hochschulermächtigungsgesetzes“ aus dem Jahr 1935 richtete die Österreichische Hochschülerschaft als bundesweite Vertretung der Universitätsstudierenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft als Körperschaften öffentlichen Rechts ein (und zusätzlich die einzelnen Österreichischen Hochschülerschaften an den Hochschulen als universitätsbezogene Vertretungen).

Aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes musste die Verordnung 1950 durch ein eigenes Hochschülerschaftsgesetz ersetzt werden.[3] Anstelle der parallel bestehenden Hochschülerschaften an den einzelnen Hochschulen und der bundesweiten Österreichischen Hochschülerschaft gab es fortan nur noch eine einheitliche Österreichische Hochschülerschaft mit den Ebenen Fachschaftsausschüsse, Hauptausschüsse und Zentralausschuß. Die Zusammensetzung des Zentralausschusses war nun auf gesetzlicher Ebene und nicht mehr über die Wahlordnung geregelt. Bestimmt wurden die Mandatarinnen und Mandatare nach einem gemischten Delegations- und Wahlmodell: Die Vorsitzenden der Hauptausschüsse (den späteren Universitätsvertretungen) sowie die Vorsitzenden der Fachschaftsausschüsse (später: Fakultätsvertretungen) an Fakultäten mit mehr als 1500 Wahlberechtigten waren automatisch stimmberechtigte Mitglieder des Zentralausschusses. Damit die Mehrheitsverhältnisse im Zentralausschuß auch dem Wahlergebnis entsprachen, wurde das Gremium um entsprechend viele (höchstens jedoch 16) weitere stimmberechtigte Mitglieder ergänzt, die Vorsitzenden wurden dabei ihren jeweiligen wahlwerbenden Gruppen (Fraktionen) zugerechnet.[4]

Mit dem 1973 verlautbarten neuen Hochschülerschaftsgesetz (HSG 1973) wurden erneut eigene Körperschaften für die einzelnen Hochschulvertretungen eingerichtet. Der Name „Zentralausschuß“ blieb zwar erhalten, das Delegationssystem wurde aber abgeschafft. Alle Mandatare wurden nun direkt gewählt, die Vorsitzenden der Hauptausschüsse verfügten nur noch über eine beratende Stimme.[5] Bis 1985 umfasste der Zentralausschuß ein Mandat je 1500 aktiv Wahlberechtigter, danach wurde die Mandatszahl auf 65 fixiert.

Nach langen Beratungen wurde 1998 ein völlig neues Hochschülerschaftsgesetz (HSG 1998) erlassen. Der Zentralausschuß wurde (nachdem seit 1973 ohnehin der Ausschusscharakter entfallen war) konsequenterweise in „Bundesvertretung“ umbenannt. Die Zahl der Mandate wurde gegenüber dem HSG 1973 reduziert und mit 45 festgelegt. 2004 wurde durch eine Novelle des HSG 1998 die Direktwahl der Bundesvertretung der Studierenden abgeschafft und durch eine indirekte Wahl ersetzt.[6] Dadurch erhöhte sich die Mandatszahl wieder deutlich auf über 60 Mandate. Durch die Eingliederung der Fachhochschulstudierenden stieg die Zahl der vergebenen Mandate bei den ÖH-Wahlen 2009 erneut sprunghaft an, erstmals seit den frühen 1980er-Jahren umfasst das bundesweite Vertretungsgremium wieder mehr als 80 Mandatarinnen und Mandatare.

Wahlrecht

Die Anzahl der stimmberechtigten Mandate der Bundesvertretung richtet sich nach der Größe der entsenden Universitäten und (Fach- beziehungsweise Pädagogischen) Hochschulen sowie nach den von den Listenverbände erreichten Mandaten und steht daher erst nach der Wahl fest. Nach den ÖH-Wahlen 2009 besteht die Bundesvertretung aus 85 stimmberechtigten Mandataren. Zusätzlich sind die 21 Vorsitzenden der Universitätsvertretungen sowie die Vorsitzenden der Pädagogischen Hochschulvertretungen und der Fachhochschul-Studienvertretungen, soweit die jeweiligen Hochschulen mindestens 200 Studierende haben, mit beratender Stimme und Antragsrecht Mitglieder der Bundesvertretung. Die Referentinnen und Referenten sind ebenfalls beratende Mitglieder der Bundesvertretung, allerdings ist ihr Antragsrecht eingeschränkt auf Angelegenheiten ihres jeweiligen Referats.

Wahlen zum Zentralausschuß und zur Bundesvertretung
Jahr Wahlberechtigtea Mandateb Wahlbeteiligunga Gremium Wahlmodus
2011 000000000247897.0000000000247.897g 96g 1 000000000000028.450000000028,45 %g Bundesvertretung Entsendung
2009 000000000230526.0000000000230.526c 85c 2 000000000000025.700000000025,70 %c Bundesvertretung Entsendung
2007 000000000203116.0000000000203.116c 66c 3 000000000000028.720000000028,72 %c Bundesvertretung Entsendung
2005 000000000197435.0000000000197.435d 62d 4 000000000000030.520000000030,52 %d Bundesvertretung Entsendung
2003 000000000184498.0000000000184.498 45 000000000000030.000000000030 % Bundesvertretung Direktwahl
2001 000000000217611.0000000000217.611 45 000000000000028.000000000028 % Bundesvertretung Direktwahl
1999 000000000211702.0000000000211.702 45 000000000000028.000000000028 % Bundesvertretung Direktwahl
1997 000000000235126.0000000000235.126 65 000000000000028.000000000028 % Zentralausschuß Direktwahl
1995 000000000231826.0000000000231.826 65 000000000000029.000000000029 % Zentralausschuß Direktwahl
1993 000000000223820.0000000000223.820 65 000000000000031.000000000031 % Zentralausschuß Direktwahl
1991 000000000210414.0000000000210.414 65 000000000000031.000000000031 % Zentralausschuß Direktwahl
1989 000000000205011.0000000000205.011 65 000000000000030.000000000030 % Zentralausschuß Direktwahl
1987 000000000187643.0000000000187.643 65 000000000000035.000000000035 % Zentralausschuß Direktwahl
1985 000000000167823.0000000000167.823 65 000000000000030.000000000030 % Zentralausschuß Direktwahl
1983 000000000134083.0000000000134.083 89 000000000000036.000000000036 % Zentralausschuß Direktwahl
1981 000000000133198.0000000000133.198 89 000000000000035.000000000035 % Zentralausschuß Direktwahl
1979 000000000111972.0000000000111.972 75 000000000000033.000000000033 % Zentralausschuß Direktwahl
1977 000000000097776.000000000097.776 65 000000000000039.000000000039 % Zentralausschuß Direktwahl
1975 000000000078360.000000000078.360 55 000000000000040.000000000040 % Zentralausschuß Direktwahl
1974 000000000078238.000000000078.238 53 000000000000033.000000000033 % Zentralausschuß Direktwahl
1971 000000000052271.000000000052.271 34 000000000000043.000000000043 % Zentralausschuß Delegation + Direktwahl
1969 000000000047208.000000000047.208 34 000000000000053.000000000053 % Zentralausschuß Delegation + Direktwahl
1967 000000000041212.000000000041.212 41 000000000000064.000000000064 % Zentralausschuß Delegation + Direktwahl
1965 000000000040035.000000000040.035 37 000000000000070.000000000070 % Zentralausschuß Delegation + Direktwahl
1963 000000000036928.000000000036.928 37 000000000000068.000000000068 % Zentralausschuß Delegation + Direktwahl
1961 000000000032611.000000000032.611 35 000000000000065.000000000065 % Zentralausschuß Delegation + Direktwahl
1959 000000000021452.000000000021.452 31 000000000000070.000000000070 % Zentralausschuß Delegation + Direktwahl
1957 000000000015319.000000000015.319 31 000000000000062.000000000062 % Zentralausschuß Delegation + Direktwahl
1955 000000000015082.000000000015.082 31 000000000000062.000000000062 % Zentralausschuß Delegation + Direktwahl
1953 000000000015366.000000000015.366e 30 000000000000070.000000000070 % Zentralausschuß Delegation + Direktwahl
1951 000000000020500.000000000020.500ca. 20.500f 24 000000000000061.000000000061 % Zentralausschuß Delegation + Direktwahl
1949 000000000024491.000000000024.491 22 000000000000059.000000000059 % Zentralausschuß Delegation + Direktwahl
1948 000000000027702.000000000027.702 23 000000000000066.000000000066 % Zentralausschuß Delegation + Direktwahl
1946 000000000026900.000000000026.900 21 000000000000077.000000000077 % Zentralausschuß Delegation + je zwei Mandate für die Hochschulorganisationen von ÖVP, SPÖ und KPÖ
1 73 Mandate entfallen auf die Universitäts-, 18 auf die Fachhochschul- und 5 auf die pädagogischen Hochschulvertretungen
2 65 Mandate entfallen auf die Universitäts-, 16 auf die Fachhochschul- und 4 auf die pädagogischen Hochschulvertretungen
3 62 Mandate entfallen auf die Universitätsvertretungen, 4 Mandate auf die Wahlgemeinschaft (Pädagogische Akademien und Kunstuniversität Linz)
4 58 Mandate entfallen auf die Universitätsvertretungen, 4 Mandate auf die Wahlgemeinschaft (Pädagogische Akademien und Kunstuniversität Linz)
a Zahlen für 1946–2003 aus der Broschüre 60 Jahre ÖH (soweit nicht anders angegeben) [7]
b Mandatszahlen 1946–1981 aus [8]
c Zahlen für 2007 und 2009 entnommen aus der Wahlberichterstattung von FM4 [9]
d Zahlen für 2005 entnommen aus einer Wahlanalyse von Studierenden der Universität Innsbruck [10]
e Zahl der Wahlberechtigten aus der Tageszeitung Die Presse, zitiert nach [11]
f Zahl der Wahlberechtigten 20.577 aus Josef Hochgerner Studentenpolitik nach der Revolte, 20.441 aus der Tageszeitung Die Presse. Beides zitiert nach [11]
g Zahlen für 2011 entnommen aus der Wahlberichterstattung von FM4 [12]

Literatur

  • Alexander Egger und Thomas Frad: Hochschülerschaftsgesetz und Studentenheimgesetz. Einführung, Texte, Materialien, Entscheidungen, Anmerkungen. WUV-Universitätsverlag, Wien 2000, ISBN 978-3851144444.
  • Stefan Huber: ÖH-Recht. Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz mit Nebenbestimmungen. 3. überarbeitete Auflage. Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Wien/Graz 2009, ISBN 978-3708306087.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Egger/Frad, S. 67
  2. Egger/Frad, S. 46
  3. Christian Bruckner: 1950er Jahre. In: 60 Jahre ÖH. 2006, S. 20., abgerufen am 5. November 2009 (PDF, 4,6 MB).
  4. Hochschülerschaftsgesetz aus dem Jahr 1950
  5. Hochschülerschaftsgesetz 1973
  6. Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998
  7. Christian Bruckner: ÖH-Wahlergebnisse 1946-2005. In: 60 Jahre ÖH. 2006, S. 52., abgerufen am 5. November 2009 (PDF, 4,6 MB).
  8. Michael Hasenöhrl: Studentenwahlen in Österreich. Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) 1946-2001. Wien 2002, S. 25-36 (Seminararbeit für „Seminar aus Österreichischer Regimelehre: Empirische Wahlforschung“ bei Peter Ulram und Rainer Alexandrowicz).
  9. ÖH-Wahlen 2009: Die Ergebnisse. In: FM4.orf.at. Abgerufen am 16. November 2009.
  10. Monika Himsl: ÖH-Wahl 2007. Abgerufen am 16. November 2009.
  11. a b Michael Hasenöhrl: Studentenwahlen in Österreich. Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) 1946-2001. Wien 2002, S. 26 (Seminararbeit für „Seminar aus Österreichischer Regimelehre: Empirische Wahlforschung“ bei Peter Ulram und Rainer Alexandrowicz).
  12. ÖH-Wahlen 2011: Die Ergebnisse. In: FM4.orf.at. Abgerufen am 17. September 2011.

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