- Recht Chinas
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Das Recht Chinas bezeichnet die Gesamtheit gerichtlich durchsetzbarer gesellschaftlicher Normen in China.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsgeschichte
Traditionelle chinesische Rechtskultur
Die traditionelle chinesische Rechtskultur ist ein breites interdisziplinäres Forschungsgebiet von Rechtswissenschaftlern, Historikern, Anthropologen, Soziologen und Sinologen. Wenn auch kein Konsens über die Besonderheiten dieser Rechtskultur besteht, so werden folgende Merkmale genannt:[1]
- Die Funktion von Gesetzen wird oft durch Riten (礼 li) erfüllt.[2]
- Für die Beurteilung eines Streits kommt es weniger auf das Recht als die damit verbundenen Gefühle (人情 Renqing) an.[3]
- Der Schwerpunkt des Rechts liegt auf dem Strafrecht. In der Tradition des Konfuzianismus werden die Pflichten des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft auf Grundluge der kosmischen Ordnung betont. Das Zivilrecht ist demgegenüber unterentwickelt.[4]
- Es besteht keine Trennung von materiellem und Verfahrensrecht.[5]
- Es besteht kein eigener Juristenstand. Gerichte sind in die staatliche Verwaltung eingegliedert.[6]
- Die Aufgabe der staatlichen Verwaltung ist nicht die Gewährung von Rechtsschutz, sondern die Vermeidung von Streit.[7]
Kristallisationspunkt dieser Merkmale ist die auf Konfuzius zurückgehende Lehre des Konfuzianismus; demnach ist das Gesetz eine gegenüber dem Ordnungsprinzip des Li minderwertige Form der gesellschaftlichen Ordnung. Kurz nach dem Tode des Konfuzius drohte seine Lehre während der Zeit der Streitenden Reiche in Vergessenheit zu geraten: Der Legalismus wurde zur herrschenden philosophischen Auffassung. Die Qin-Dynastie ging 221 v.Chr. als Sieger der Zeit der Streitenden Reiche hervor und verwirktlichte den Legalismus schließlich in Reinform. Schon 206 v.Chr. trat an deren Stelle jedoch die Han-Dynastie: Der Konfuzianismus entwickelte sich unter ihr zur vorherrschenden Philosophie und blieb dies für fast 2000 Jahre.[8]
Obwohl das Gesetz eine dem Li untergeordnete Organisationsmöglichkeit war, entstanden in dieser Zeit dennoch einige Gesetzesbücher, die meist nur in Fragmenten erhalten sind. Aus dem 7. Jahrhundert n.Chr. sind erstmals vollständige Gesetzesbücher der Tang-Dynastie erhalten: Sie enthalte fast nur Straf- und Verwaltungsrecht. Zivilrechtliche Streitigkeiten wurden durch Schlichtung des Familienoberhaupts oder einer sonst an Alter oder Ansehen hochstehenden Persönlichkeit geschlichtet. Zwar blieb als ultima ratio der Gang zu einem kaiserlichen Beamten, doch galt dies als sozial verwerflich.[8]
Ein tiefgreifender Wandel fand erst ab der Mitte des 19. Jahrhunderts statt: Infolge der ungleichen Verträge zerteilten die europäischen Großmächte China in Interessensphären; die folgenden politischen Verwerfungen zwangen die chinesische Regierung schließlich zu Reformen und führten letztlich zum Ende der Monarchie und der Gründung der Republik China 1912. In den 1920er und 1930 Jahren kam es unter der Kuomintang zu einer vorübergehenden Beruhigung, die nach dem Vorbild Japans zu einem ersten Kodifikationsversuch im Zivilrecht führte; Vorbild war wie in Japan das deutsche und schweizerische Recht.[8]
Kulturrevolution
1949 wurde das gesamte Recht der Republik China durch das Allgemeine Programm der Politischen Konsultativkonferenz des chinesischen Volkes (中国人民政治协商会议共同纲领) außer Kraft gesetzt. Es folgte eine Phase von fünf Jahren, in denen die gesetzlichen Grundlagen des neuen Staates geschaffen wurden. Die Phase von 1957 ist durch legislatorische Inaktivität gekennzeichnet: Zwischen 1957 und 1978 erging kein einziges Gesetz, von 1965 bis 1978 tagte der Volkskongress kein einziges Mal. Die Gesetzlosigkeit wurde im Zivilrecht durch Schlichtung überwunden. Die juristische Ausbildung war während der Kulturrevolution komplett eingestellt.[1]
Wendepunkt 1978
Ein zentraler Wendepunkte in der neueren Geschichte Chinas ist die Öffnung und nach außen und die mit hoher Geschwindigkeit vorangetriebene Modernisierung Chinas unter Deng Xiaoping. Hierzu mussten innerhalb kürzester Zeit das gesamte Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht aus dem Boden gestampft werden. Die (meist als „vorläufig“ bezeichneten) Gesetze der frühen 1980er Jahre sind deshalb oftmals von minderer Qualität. Die Formulierungen sind unpräzise, was zu unvollkommenen Regelungen von Streitfragen führt. Der Mangel an Präzision ging teils auf politische Gründe zurück, war teilweise aber auch gewünscht: 宜粗不宜细 – „Ein grobes Gesetz ist besser als ein detaillierts.“ Man erhoffte sich davon, Gesetze den veränderlichen Zeitumständen besser anpassen zu können. Gesetze gehen deshalb oft Hand in Hand mit einer Ausführungsbestimmung und der Auslegung durch das Oberste Volksgericht.[1]
Der Einfluss ausländischer Rechtsordnungen beim Entstehen der neuen chinesischen Rechtsordnung ist überragend. Eine sehr hohe Zahl von Standardlehrbüchern fremder – auch unbekannterer – Rechtsordnungen liegt in chinesischer Übersetzung vor. Die Auseinandersetzung mit dem ausländischen überwiegt fast das Studium des eigenen Rechts: „Ohne Übertreibung lässt sich sagen, dass fast jeder chinesische Rechtswissenschaftlerrechtsvergleichend forscht.“[9] Die bislang wichtigste Rolle spielt hierbei das deutsche Recht – man knüpft hierbei an die erste Welle der Rezeption des deutschen Rechts zwischen 1912 und 1949 an – und vom deutschen Recht beeinflusste Rechtsordnungen wie das sowjetische und japanische Recht. Von deutscher Seite wird dies durch regelmäßige Symposien der GTZ unterstützt. Ein Hindernis des Rezeptionsvorgangs ist jedoch die deutsche Sprache, die im Vergleich zur englischen in China kaum gelehrt wird. In neuerer Zeit steigt deshalb der Einfluss des angelsächsischen Rechts, besonders im Kapitalmarkt-, Kreditsicherungs-, Gesellschafts- und Konkursrecht.[1]
Nach der Kulturrevolution ergab sich so insgesamt ein radikaler Bruch mit der Rechtskultur des Landes. In der Folge ergab sich eine große Kluft zwischen Recht und Rechtswirklichkeit. In der Rechtswissenschaft kam es später zu entsprechenden Gegenbewegungen, die anstelle der Übernahme fremder Rechtskulturen eine Rückkehr zu den Wurzeln der eigenen Rechtskultur propagierten (so Suli Zhu). Zur Erforschung dieser Rechtskultur wurden Feldstudien betrieben. Insgesamt erwies sich der Prozess der Rezeption ausländischen Rechts aber als unumkehrbar.[1]
Verfassungsrecht
Siehe auch: Verfassung der Volksrepublik ChinaVerwaltungsrecht
Steuerrecht
Siehe auch: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik ChinaPrivatrecht
Familienrecht
Siehe auch: Ehescheidung (China)Literatur
Einführung
- Yuanshi Bu: Einführung in das Recht Chinas. C.H. Beck, München 2009, ISBN 978-3406580994.
- Konrad Zweigert und Hein Kötz: Einführung in die Rechtsvergleichung. 3. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 1996, B. § 20 – Das chinesische Recht, S. 280–288.
Rechtsgeschichte
- Robert Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur. Institut für Asienkunde, Hamburg 1999, ISBN 978-3889102294.
Weblinks
Commons: Law of China – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen
- Datenbank mit deutschen Übersetzungen chinesischer Gesetze
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e Yuanshi Bu: Einführung in das Recht Chinas. C.H. Beck, München 2009, § 1. Rn. 1–22.
- ↑ Robert Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur. 3 Auflage. Institut für Asienkunde, Hamburg 2007, S. 118.
- ↑ Hongjun Gao: There's Nothing to Say vs. There's Something to Say – On Traditional Justice and Juristprudence in China. In: Tribune of Political Science and Law. Nr. 5, 2006, S. 98 (105).
- ↑ Harro von Senger: Einführung in das chinesische Recht. C.H. Beck, München 1995, S. 21.
- ↑ Jinfang Zhang: Allgemeine Untersuchung über das Zivilprozesssystem im alten China. In: Rechtsordnung und soziale Entwicklung. Nr. 3, 1996, S. 54 (55.
- ↑ Stanley B. Lubman: Bird in a Cage – Legal Reform in China After Mao. Stanford University Press, Stanford 1999, S. 23, 29.
- ↑ Robert Heuser: Einführung in die chinesische Rechtskultur. 3 Auflage. Institut für Asienkunde, Hamburg 2007, S. 26.
- ↑ a b c Konrad Zweigert und Hein Kötz: Einführung in die Rechtsvergleichung. 3. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 1996, B. § 20 – Das chinesische Recht, S. 280–288.
- ↑ Yuanshi Bu: Einführung in das Recht Chinas. C.H. Beck, München 2009, § 1. Rn. 8.
Kategorie:- Recht (China)
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