- Christian Friedrich Koch
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Christian Friedrich Koch (* 9. Februar 1798 in Mohrin; † 21. Januar 1872 in Neiße) war ein deutscher Jurist.
Leben
Als Sohn eines mittellosen Tagelöhners aus ärmlichsten Verhältnissen stammend, wurde Christian Friedrich Koch einer der bedeutendsten Vertreter der preußischen Zivilrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts. Die Grundlagen seiner Bildung erwarb er autodidaktisch beim Hüten der elterlichen Gänse und Ziegen auf der Weide, stets mit Schiefertafel und Stift und später mit Papier, Bleistift und Büchern versehen. Zunächst absolvierte er eine Schneiderlehre, wobei er nebenbei beim Stadtrichter Scheibler in seiner Heimatstadt als Abschreiber tätig war, wo er die ersten Einblicke in Rechtsangelegenheiten erhielt. Durch die Vermittlung einer mütterlichen Freundin erhielt er bei einem Kanzlisten am Oberlandesgericht Soldin eine Stelle. Trotz seiner beschränkten finanziellen Mittel beschloss er die ihm nicht zusagende Stelle als Justizactuar am Patrimonialgericht Reppen aufzugeben um sich die nötigen Kenntnisse anzueignen, um höhere Ämter ins Auge zu fassen. Er legte die Maturitätsprüfung ab und studierte bis 1825 unter Savigny, danach wurde er Auscultator, sowie sechs Wochen später Referendar und veröffentlichte 1826 seine erste ihm sofort einen Namen verschaffende Schrift "Versuch einer systematischen Darstellung der Lehre vom Besitz nach preußischem Recht im Vergleich mit dem gemeinem Recht". Nach der Ablegung der großen Staatsprüfung lernte Christian Friedrich Koch in Köln und Aachen das französische Staatsrecht kennen. 1829 wurde er an das Oberlandesgericht in Marienwerder, 1832 als Director des Stadt- und Landgerichts nach Kulm und 1835 zum Rath am Oberlandesgericht in Breslau befördert.
Den größten Teil seines Vermögens von mehr als 300.000 Mark vermachte er testamentarisch seiner Vaterstadt Mohrin zur Errichtung einer Erziehungsanstalt für Kinder aus armen Verhältnissen.
Schriften
Zu den von Christian Friedrich Koch Schriften gehören:
- 1826: Versuch einer systematischen Darstellung der Lehre vom Besitz nach preußischem Recht im Vergleich mit dem gemeinem Recht
- 1832: Anleitung zum Referieren und zum Aufsetzen der Erkenntnisse bei preußischen Gerichtshöfen
- 1833: Die Juden im preußischen Staate
- 1839: Die Lehre vom Besitz nach preußischem Recht , Breslau, E-Book, Faksimile, ISBN 978-3-941919-09-9, Potsdam 2009
Literatur
- J.F. Behrend: Christian Friedrich Koch. Eine Skizze seines Lebens, 1872.
- L. Goldschmidt: Rechtsstudium und Prüfungsordnung, 1887, S. 83 ff. – G.
- Kleinheyer/J. Schröder: Koch, Christian, Friedrich, in: Dt. und Europäische Juristen aus neunzehnten Jahrhundert, 4. Aufl. 1996, S. 490.
- Joachim Rückert: Koch, Christian Friedrich. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 12, Duncker & Humblot, Berlin 1980, S. 257–260.
- R. v. Stintzing/E. Landsberg: Geschichte der dt. Rechtswissenschaft III/2, 1910, S. 610-612.
- Albert Teichmann: Koch, Christian Friedrich. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 16, Duncker & Humblot, Leipzig 1882, S. 368–371.
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