- Der Edelweißkönig (1957)
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Filmdaten Originaltitel Der Edelweißkönig Produktionsland Deutschland Originalsprache Deutsch Erscheinungsjahr 1957 Länge 82 Minuten Altersfreigabe FSK 6 Stab Regie Gustav Ucicky Drehbuch Gerhard Menzel Produktion Peter Ostermayr-Film KG Musik Giuseppe Becce Kamera Franz Koch Schnitt Claus von Boro Besetzung - Rudolf Lenz: Ferdl
- Christiane Hörbiger: Veverl
- Attila Hörbiger: Jörg, der Finkenbauer
- Olga von Togni: Mariann, seine Frau
- Pepperl Auer: Pepperl, deren Sohn
- Ruth Kappelsberger: Emmerenz
- Gustl Gstettenbaur: Gidi, Jäger
- Walter Koch: Dori
- Willem Holsboer: Wimmer, Polizeihauptwachtmeister
- Friedrich Domin: Untersuchungsrichter
- Anton Färber: Stationsvorsteher
- Willy Friedrichs: Gebhard
- Hans Hunkele: Gröschlbauer
- Erwin Faber: Dorfpfarrer
- Alwin Emmert: 1. Bergführer
Der Edelweißkönig ist ein deutscher Heimatfilm von Gustav Ucicky aus dem Jahr 1957. Nach 1919 und 1938 war es die dritte Verfilmung des Romans Edelweißkönig von Ludwig Ganghofer.
Inhaltsverzeichnis
Handlung
Ferdl rettet sich auf der Flucht vor der Polizei zu seinem älteren Bruder Jörg. Die gemeinsame Schwestern Hanni hat im fünften Monat schwanger in München Selbstmord in der Isar begangen. Der Vater des Kindes, ein Graf, war Hannis Geliebter – als Ferdl ihm kurz nach ihrem Tod ihre persönlichen Hinterlassenschaften sowie einen Brief Hannis überbrachte und ihm erzählte, dass Hanni schwanger war, hatte der gefragt, ob er – der Graf – denn der Vater gewesen sei. Ferdl schlug ihn im Affekt, sodass der Graf fiel und starb. Ferdl wird nun wegen Mordes gesucht, auch wenn bald deutlich wird, dass der Graf schwer verletzt überlebt hat.
Jörg versteckt Ferdl zunächst in seinem Haus und will ihm zur Flucht über die nahe Grenze verhelfen. Kurz vor der Grenze wird Ferdl jedoch von der Grenzpolizei überrascht und stürzt auf seiner Flucht in einen reißenden Bergfluss. Er gilt als tot, kann sich jedoch verletzt erneut zu Jörg retten. Der versteckt ihn in einer Berghöhle, wo er regelmäßig von Jörg und auch von dessen junger Verwandter Veverl versorgt wird. Ferdl und Veverl verlieben sich.
Die örtliche Polizei vermutet, dass Ferdl noch lebt. Kontinuierlich zerstört Polizeihauptwachtmeister Wimmer die Privatsphäre von Jörgs Familie – die Umtriebigkeit gipfelt in einem Haussuchungsbefehl, bei dem Ferdls blutbeschmutzte Jacke und auch ein Briefwechsel Jörgs mit einem Immobilienmakler gefunden wird. Jörg will gegen den Willen seiner Frau nach Amerika auswandern, kann er doch in der Gegend nicht mehr leben.
Da Jörg sich weigert, das Protokoll der Hausdurchsuchung zu unterschreiben und auch Vorladungen aus München unbeachtet lässt, wird er schließlich verhaftet und nach München überstellt. Ferdl, der sich schon lange der Polizei stellen wollte, jedoch immer von Jörg daran gehindert wurde, stellt sich nun der Polizei. Zusammen mit Jörg erfährt er, dass der inzwischen genesene Graf keine Anklage gegen Ferdl erheben wird. Ihm ist die damalige Frage, ob er der Vater von Hannerls Kind sei, unangenehm, da er die positive Antwort wusste. Auch gab er zu Protokoll, dass nicht der Schlag Ferdls, sondern sein anschließender unglücklicher Sturz Grund für seine schwere Verletzung war. Jörg und Ferdl verlassen die Polizeistation als freie Leute und kehren in ihr Dorf zurück. Ferdl eilt zu Veverl, die bereits auf ihn gewartet hat und beide fallen sich in die Arme.
Produktion
Gedreht wurde der Film unter anderem im Bavaria-Filmatelier München-Geiselgasteig und im Berchtesgadener Land statt.
Der Film wurde am 6. September 1957 im Düsseldorfer Apollo uraufgeführt. Im Fernsehen lief er zum ersten Mal am 14. Januar 1967 auf dem ZDF.
Kritik
Das Lexikon des Internationalen Films meinte, Der Edelweißkönig sei „kein süßlicher Heimatfilm, sondern volkstümliche Unterhaltung mit achtbaren Darstellerleistungen“.[1]
Weblinks
- Der Edelweißkönig in der deutschen und englischen Version der Internet Movie Database
- Der Edelweißkönig bei filmportal.de
Einzelnachweise
- ↑ Klaus Brüne (Hrsg.): Lexikon des Internationalen Films. Band 2. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1990, S. 793.
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