- Eduard Louis Busch
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Eduard Louis Busch (* 24. Oktober 1854 in Birkenstrauch im Kreis Ragnit; † 27. März 1932) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Leben
Buschs Vater war Gutsbesitzer. Nach dem Besuch des Gymnasiums in Tilsit studierte er Rechtswissenschaft in Königsberg, Leipzig und Berlin. An der Albertus-Universität Königsberg wurde er 1873 Mitglied der freien Landsmannschaft Littuania. 1894 gehörte er zu den Littauern, die sich als neues Corps Littuania dem Senioren-Convent zu Königsberg anschlossen.[1]
1876 trat er in den preußischen Staatsdienst. 1882 wurde zum Amtsrichter in Willenberg ernannt. 1884 wurde er zum Landrichter in Lyck befördert und 1892 an das Landgericht Berlin I versetzt. 1895 wurde Busch Landgerichtsrat. An das Kammergericht kam er als Rat 1898. Im Januar 1907 wurde er Reichsgerichtsrat. Er gehörte 16 Jahre dem V. Zivilsenat des Reichsgerichts an, bis er im Dezember 1923 in Pension ging. Er war Mitglied der Kommission für die Reform der Zivilprozessordnung 1922.
Quelle
Werner Schubert, Hans Peter Glöckner (Hrsg.): Nachschlagewerk des Reichsgerichts. Bürgerliches Gesetzbuch, Band 1, Goldbach 1994, S. XXXIV
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Korps-Listen 1910, 140, 462
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