- Direktion
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Unter Direktion wird verstanden:
- eine Weisung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer kraft der Direktionsbefugnis,
- die Geschäftsleitung eines Unternehmens oder einer Schule (siehe unter Direktor)
- in Deutschland eine bestimmte Behörde (zumeist Mittelbehörde und häufig Bundesbehörde), z. B. Eichdirektion, Oberfinanzdirektion, Polizeidirektion, die deutsche Bundespolizeidirektion usw. (beispielhaft aufgezählte aufgelöste Behörden bzw. veraltete Bezeichnungen: Oberpostdirektion, Reichsbahndirektion, Bundesbahndirektion, Grenzschutzdirektion)
- in der EU-Kommission eine Abteilung Direktion (Europäische Union)
- in Österreich, z. B. die österreichische Bundespolizeidirektion
- in den Kantonen der Schweiz die Ministerien
- in der Astrologie eine Methode für die Horoskop-Berechnung
- in der Musik bei Werken für Ensembles ohne einen Dirigenten die Notenstimme des führenden Instruments (meist Violine oder Klavier), in welcher die wichtigsten musikalischen Abläufe durch Stichnoten angedeutet sind
Siehe auch: Direktor, Generaldirektor, Ministerialdirektor, Direktorium
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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