Erbschaftsvertrag von Scheidt genannt Weschpfennig 1569

Erbschaftsvertrag von Scheidt genannt Weschpfennig 1569

Der Erbschaftsvertrag von Scheidt genannt Weschpfennig 1569 regelte den Nachlass des Rorich von Scheidt genannt Weschpfennig. Er verstarb am 3. August 1565. Die Erbbesprechung zwischen den Söhnen fand erst am 15. März 1576 statt und regelte die Aufteilung des hauptsächlich im Amt Blankenberg gelegenen umfangreichen Besitzes.

Inhaltsverzeichnis

Protokoll

Im Protokoll werden die edlen und ehrenfesten Gebrüder der Verhandlung genannt:

  • Engelbert
  • Johann
  • Volmar
  • Wilhelm
  • Gotthard
  • Peter
  • Adolf,

letztere beide Kellner zu Kloster Springiersbach und Corvey.

Adeliger Vorteil

Engelbert als Ältester erhielt den adeligen Vorteil und durfte das elterliche Stammhaus in der Bröl behalten. Wilhelm handelte ihm dieses aber ab und einigte sich auch mit seinen anderen Brüdern[1]. Wilhelm erhielt die Hälfte der 15 Gulden Manneld, die sein Vater bezog, die andere Hälfte ging an seine zwei Brüder geistlichen Standes. Inventar und Feldfrüchte wurden geteilt. Wilhelm verzichtete auf ausstehende Forderungen aus der Erbmasse, unter anderem gegen Anton von Holzhausen, und übernimmt alle Schulden mit Ausnahme des Heiratsgeldes seiner Schwester Adelheid, das seine vier weltlichen Brüder aufbringen sollen. Dagegen erhält er die Rente aus Ersdorf in der Grafschaft Neuenahr.

Weiterer Erbteil Wilhelm

Des Weiteren erhielt er die von der verstorbenen Mutter bewirtschafteten Ländereien, die Bitze oberhalb des Hofes, das Siefenstück, die Hinterharth, den Wingertsgarten, das Fußberger und das Eicher Feld. Weiterhin die Burghardt von Mühlenauel bis ans Törchen im Fussberger Pfad, das Ecker genannte Büschchen, die Büsche in der Barnemich (im Kelterser Busch halb, im Bammestellen halb), die Velkener Büsche im Nutscheid, die Hauswiese, die Auelswiese (Steinwieschen), die Wiese oberhalb des Eicher Weihers, den Weiher mit zwei anliegenden Teichen, den Gecksweiher und die Fischerei im Kirchspiel bis zum Katzauel.

Außerdem erhielt er das Recht, die Nutzung der Kalkkuhlen zwischen Danhardt und Hinterhardt bis an den Fuhrweg zwischen Scheid und der Heiligen Eiche für Baubedarf durch die Höfe Scheid, Etzenbach und Schönenberg zu erweitern. Kalk selber brennen für Dünger durfte er aber nur sparsam und solange Holz vor Ort vorhanden war.

Johann

Johann erhielt den Hof zu Lohmar und der Hof zu Fussberg (Bröl gegenüber), Hof und Zehnt zu Hönscheid, der Zehnt auf dem Berg und der Zehnt der Hälfte von Barnemich zum Drittel.

Engelbert

Engelbert bekam den Hof zu Buisdorf und alle umliegenden Ländereien, den halben Hof zu Buch, den Hof zu Hülscheid, die Bitzenwiese, die Buschgerechtigkeit zu Kaldauen, Niederpleis und anderenorts, ein Viertel aus den Keltersern Büschen und den Bammestellen sowie der Kersekorf unter Haus Attenbach.

Volmar

Volmar erhielt neben seinem Erbteil den Hof auf dem Scheid (mit Katzenaueler Wiese unterhalb der Ölmühle, aus dem halben Barnemich zwei Teile, aus dem Kelterser Busch ein Viertel, ein Zehnt im Jünkersfeld, das Erbe zu Kesselscheid und die Bitze zu Kämerscheid), den Hof Etzenbach, den Hof Schönenberg, das Höfchen zu Huppach, vierzig Morgen im Nutscheid und das Höfchen Gutmannseichen.

Gotthard

Gotthard erhält den Hof zu Bettringen mit allen Rechten, den Hof Süchterscheid, den Hof Rankenhohn, der Busch bei Uckerath und der Schelfwinkel bei Haus Attenbach.

Aufgeschobene Teilungen

Ungeklärt blieb vorerst die Zuteilung vom Wingert zu Hennef (Sieg) und zu Blankenberg und einiger anderer Rechte und Grundstücke (zum Teil durch weitere Todesfälle und Einheiratungen).

Quellen

  • Mitteilungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde, Bd. 44,J. 97, Heft 4: Kurt Niedrau - Zur Genealogie der v. Scheidt gen. Weschpfennig
  • Historisches Archiv der Stadt Köln - Bestand 1037, Archiv Schlenderhan, Kasten 29

Einzelnachweise

  1. Heiratsvertrag vom 13. Dezember 1569

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