- Ernst Müller-Meiningen junior
-
Ernst Müller-Meiningen jr. (* 8. Juni 1908 in München; † 10. April 2006 in München) war ein deutscher Journalist.
Er war ein wichtiger Vertreter des deutschen Nachkriegs-Journalismus und langjähriger Vorsitzender des Deutschen und Bayerischen Journalistenverbands.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Er besuchte das Theresien-Gymnasium in München und studierte von 1926 bis 1930 Rechtswissenschaften in München und Kiel. Er wurde promoviert mit der Dissertation „Die Beleidigung von Personen, die im öffentlichen Leben stehen“. 1933 legte er die Große juristische Staatsprüfung ab.
Während des Regimes hatte er Berufsverbot aus politischen Gründen. Da ihm die Zulassung zum Staatsdienst oder zur Anwaltschaft verweigert wurde, fand er als juristischer Angestellter bei einer Großbank Arbeit und kam dort bis 1945 unter. Zur Unterscheidung von seinem Vater Ernst Müller-Meiningen führte er den Zusatz „jr.“ im Namen, den er bis zu seinem Tod beibehielt.
1946 trat er als Redakteur in die neu gegründete „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) ein. Sein „legendäres“ Kürzel „M-M.jr.“ in der SZ war sein Markenzeichen.[1] Für seinen Berufsstand war er stilprägend und hat traditionsbildend gewirkt. Zwei Jahrzehnte lang, von 1951 bis 1971, stand er an der Spitze des Deutschen und Bayerischen Journalistenverbands. Er war Gründungsmitglied des Deutschen Presserats und gehörte diesem Selbstkontrollkollegium von 1956 bis 1970 an.[2]
Über Jahrzehnte bestimmte er den rechtspolitischen Kurs der „Süddeutschen Zeitung“, und setzte sich für den humanen und freiheitlichen Rechtsstaat ein.[3] In seinen Artikeln und Kommentaren äußerte er sich zu Problemen der Justiz, der Presse „oder im weitesten Sinne von dem, was als 'Vergangenheitsbewältigung' teils moniert, teils diffamiert“ wurde. So engagierte er sich gegen die Einführung der Todesstrafe und begleitete kritisch die juristische Aufarbeitung des NS-Unrechts. Er hatte nach eigener Aussage eine „Neigung zu Scherz, Satire, Ironie und, wie er hofft, zu einem Quentchen Humor“[4]: Als der CSU-Politiker Friedrich Zimmermann im Rahmen der Spielbankenaffäre erstinstanzlich wegen fahrlässigen Falscheides verurteilt wurde und öffentlich als „Meineidbauer“ gescholten wurde, wies Müller-Meiningen jr. darauf hin, dass dieser Vorwurf unzutreffend sei, denn Zimmermann sei nachweislich nie als Landwirt tätig gewesen. 1979 verabschiedete er sich aus der Redaktion der Süddeutschen Zeitung in den Ruhestand. 1997 meldete er sich anlässlich der Diskussion um den Großen Lauschangriff in einem Leserbrief letztmals zu Wort, in dem ironisierend anmerkte, man solle den Artikel 1 des Grundgesetzes wie folgt ergänzen: „Folter ist nur nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze zulässig.“[5]
Angesichts eines Tendenzbetriebs wie einer Zeitung legte er sich ungeniert mit den SZ-Verlagsgesellschaftern an. 1951 kritisierte er heftig die Verleger wegen der Kündigung von 42 Mitarbeitern. Zudem hatte er auf einer Betriebsratsversammlung in der Bemerkung, der Verleger Edmund Goldschagg sei ein „Lordbleistiftbewahrer“, auf dessen überflüssigen bezahlten Posten als Chefredakteur hingewiesen. Folge war, dass ihm gekündigt wurde. Obschon gekündigt, kümmerte er sich nicht darum, kam er weiterhin an seinen Arbeitsplatz, und ging mit dem Lokalchef und Verleger Werner Friedmann Tennisspielen. Bei dieser Gelegenheit nahm Friedmann die Kündigung mit der Bemerkung zurück: „Uns schifft ja sonst kein Hund mehr an.“[6]
„Der Ausverkauf der Pressefreiheit macht in der Welt rapide Fortschritte. Für faschistische und kommunistische Diktatoren ist Freiheit ohnehin ein törichtes Fremdwort. Aber auch in freiheitlich organisierten Ländern wird die Pressefreiheit immer mehr ein Element im Zeichen fortschreitender Rationalisierung und Automatisierung mit dem Endeffekt unerbittlicher Konzentration. Diese Entwicklung aber bedeutet im journalistischen Bereich zunehmend Unsicherheit, Existenzangst, Anpassungsjournalismus, im politischen Bereich ungesunde Entwicklung zu immer hypertropheren Monopolen; die ,Neuen Medien' forcieren diesen Prozess.“
– Müller-Meiningen jr. (1989)[7]
Ehrungen
Werke
- „Die Parteigenossen, Betrachtungen und Vorschläge zur Lösung des Naziproblems“, Zinnen-Verlag München, 1946.
- „Kommentare von Gestern und Heute“, München 1966.
- „Das Jahr tausendundeins. Eine deutsche Wende?“, Verlag Helbing & Lichtenhahn, Basel 1987.[8]
- „Orden, Spießer, Pfeffersäcke. Ein liberaler Streiter erinnert sich“, Schweizer Verlagshaus, Zürich 1989.
Einzelnachweise
- ↑ Die Zeit: „M.-M. jr.“ vom 10. Juni 1998, abgerufen am 17. Dezember 2010.
- ↑ Deutscher Journalisten-Verband: „DJV-Ehrenmitglied Ernst Müller-Meiningen jr. gestorben“, Pressemitteilung vom 11. April 2006, abgerufen am 17. Dezember 2010.
- ↑ Hans Durrer: „Ein großer Journalist. Ein Nachruf auf Ernst Müller-Meiningen jr.“ vom 1. August 2006, auf www.aurora-magazin.at, abgerufen am 17.Dezember 2010.
- ↑ zit. nach Hans Durrer: „Ein großer Journalist. Ein Nachruf auf Ernst Müller-Meiningen jr.“ vom 1. August 2006, auf www.aurora-magazin.at, abgerufen am 17.Dezember 2010.
- ↑ Der Spiegel vom 15. April 2006, Heft 16 S. 186 online, abgerufen am 17. Dezember 2010.
- ↑ Thomas Schuler, Sabine Rennefanz: „Auflage senken!“ Berliner Zeitung vom 11. November 2002, online; Der Spiegel: „Tief, tief, tief“, vom 13. Februar 1989, Heft 7, S.100, online; jeweils abgerufen am 17. Dezember 2010.
- ↑ zit. nach Wolfgang R. Langenbucher: „Die vierte Gewalt: Wächter für Demokratie und Freiheit“, vom 30. April 2010 auf www.magazine-deutschland.de, abgerufen am 17. Dezember 2010.
- ↑ Hanno Kühnen: „Aus alten Zeitungen“, Die Zeit vom 23. Oktober 1987 Nr. 44, abgerufen am 17. Dezember 2010.
Wikimedia Foundation.