Erwin Riezler

Erwin Riezler

Erwin Riezler (* 28. Juni 1873 in Donaueschingen; † 14. Januar 1953 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Leben

Der Sohn des Historikers Sigmund von Riezler absolvierte 1891 das Wilhelmsgymnasium zu München. Riezler studierte Rechtswissenschaften in München und Berlin. Nach dem Staatsexamen promovierte er 1897 in München (Das Wechselaccept bei Mangel im Deckungs- und im Valutaverhältnis) und habilitierte 1900 in München für Bürgerliches und Römisches Recht. Von 1902 bis 1913 lehrte er als außerordentlicher Professor an der Universität Freiburg i.Br. Anschließend wurde Riezler ordentlicher Professor in Erlangen und war dort 1923/24 als Rektor tätig. Berufungen nach Prag und Halle lehnte Riezler ab. 1926 kehrte er nach München zurück und lehrte Deutsches Bürgerliches und Römisches Recht sowie Zivilprozessrecht. Dem Nationalsozialismus stand er distanziert gegenüber. 1938 wurde er emeritiert, nahm jedoch 1946 seine Lehrtätigkeit wieder auf. Riezler war seit 1947 Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und Mitglied der Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur. Sein Sohn ist der Physiker Wolfgang Riezler.

Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit lagen im bürgerlichen Recht, Urheberrecht, Internationalen Recht, ausländischen Rechte und der Rechtsphilosophie. Bedeutsam wurde neben seiner Kommentierung des Allgemeinen Teils in Staudingers Kommentar zum BGB seine Untersuchung zur Unzulässigkeit des „Venire contra factum proprium“. Mit seiner Arbeit „Internationales Zivilprozeßrecht und prozessuales Fremdenrecht“ von 1949 konnte er eine in Deutschland noch unbekannte Spezialdisziplin erschließen.

Schriften

  • Das Rechtsgefühl. Rechtspsychologische Betrachtungen. 3. unveränderte Auflage, München 1969.
  • Internationales Zivilprozessrecht und prozessuales Fremdenrecht. Berlin 1949.
  • Deutsches Urheber- und Erfinderrecht - Band 1: Allgemeiner Teil, besonderer Teil: Urheberrecht an Schriftwerken und Tonwerken, Urheberrecht an Kunstwerken und Photographien, Geschmacksmusterrecht, München/Berlin 1909.
  • Der Werkvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche für das Deutsche Reich. Jena 1900.

Literatur


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