Familienteilzeit

Familienteilzeit

Die Familienteilzeit ist ein Konzept der Arbeitsorganisation und gegebenenfalls der Entgeltaufstockung, das eine Möglichkeit für Erwerbstätige vorsieht, im Rahmen der Erziehung ihrer Kinder oder der Pflege von schwerkranken Angehörigen in Teilzeit zu arbeiten.

Zu Modellen der Familienteilzeit gehören einerseits staatliche Regelungen, die einen Anspruch auf Arbeitsfreistellung garantieren, so etwa in Deutschland oder Schweden die Elternteilzeit (Elternzeit in Teilzeit) sowie die Pflegeteilzeit (Pflegezeit in Teilzeit). Andererseits gehören dazu tarifliche oder betriebliche Absprachen.

Zugleich mit der Arbeitsfreistellung gelten unter Umständen besondere Regelungen zum Kündigungsschutz und zur Anrechnung der Freistellungszeit in der Rentenversicherung.

Die Einführung einer Familienteilzeit gilt als eine Maßnahme zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Inhaltsverzeichnis

Konzept

Dem Ansatz nach handelt es sich bei der Familienteilzeit (Elternteilzeit, Pflegeteilzeit) um einen Lastenausgleich zwischen verschiedenen Altersstufen sowie Personen unterschiedlicher familiärer Situation. Exemplarisch ist ein Artikel von Die Zeit aus 2001, in dem es hieß: Es ist ebenso unsinnig, Menschen wegen ihrer Lebensjahre zu begünstigen, wie es unsinnig ist, sie zu benachteiligen, weil sie jung sind. Obwohl ältere Menschen noch nie so fit, so leistungsfähig waren wie heute, schieben wir Abertausende hoch steuerbegünstigt in die Teilzeit oder ins Abseits, während Eltern von Kleinkindern selbst nach der Nachtschicht Vollzeit schuften müssen, um das Lebensnotwendige zu verdienen. Schluss damit. Wenn Ältere nach Maßgabe ihrer Gesundheit mithelfen, können Familien ihrerseits steuerbegünstigt in die Familienteilzeit gehen. Dann haben sie endlich genügend Geld und die Zeit füreinander, die nötig ist.[1]

Ein ähnliches Konzept liegt der Kinderbonuszeit zu Grunde, die ebenfalls betrieblich oder tariflich vereinbart wird und bei der Eltern kleiner Kinder ohne Abstriche bein Entgelt zusätzliche Urlaubstage erhalten oder eine verringerte Wochenstundenzahl arbeiten. Familienelternzeit und Kinderbonuszeiten stellen ebenso wie die Altersteilzeit Elemente einer lebensphasenorientierten Arbeitszeit dar.

Rechtsanspruch

In Deutschland ist der Anspruch auf Elternzeit und Elternteilzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt (zum Anspruch auf Elternteilzeit siehe Elternzeit#Teilzeitbeschäftigung).

In Deutschland kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der Anspruch auf Pflegezeit hat, eine nur teilweise Freistellung verweigern, wenn dies durch entgegenstehende dringende betriebliche Belange gerechtfertigt ist.

Kündigungsschutz

In Deutschland ist der Kündigungsschutz bei Elternzeit und Elternteilzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt (zum Anspruch auf Elternteilzeit siehe Elternzeit#Teilzeitbeschäftigung). Der Kündigungsschutz für die Pflegezeit und Pflegeteilzeit ist im Pflegezeitgesetz geregelt, und demzufolge darf der Arbeitgeber ab dem Zeitpunkt der Ankündigung bis zur Beendigung der Freistellung bzw. der Pflegezeit einem Arbeitnehmer in Pflegezeit bzw. Pflegeteilzeit nur mit Ausnahmegenehmigung ordentlich kündigen (siehe Sonderkündigungsschutz).

In Österreich besteht für Eltern, die sich in der Elternteilzeit befinden, grundsätzlich Kündigungs- und Entlassungsschutz, und zwar bis vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes.[2]

Steuer- oder sozialversicherungsfinanzierte Familienteilzeit

Elterngeld bei reduzierter Arbeitszeit

In einzelnen Staaten lässt sich das staatlich geregelte Elterngeld in Kombination mit reduzierter Arbeitszeit über mehrere Jahre strecken. Es lässt sich dabei unter bestimmten Bedingungen über ein Zeitkonto gestalten.

In Norwegen kann das Elterngeld über bis zu drei Jahre gestreckt werden.[3] Eine Gestaltung als Zeitkonto setzt voraus, dass eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber beziehungsweise, für Freiberufler und Selbständige, mit dem örtlichen Büro der Volksversicherung getroffen wurde.[4] In Schweden kann Elterngeld wahlweise über einen längeren Zeitraum gestreckt und dabei anteilig zu 50 %, 75 % usw. bezogen werden, und durch die prozentuale Inanspruchnahme verländert sich die Bezugsdauer, bis der Anspruch zu 100 % aufgebracht worden ist; das schwedische Teilelterngeld kann beispielsweise pro Tag zu einem Achtel (also circa einer Stunde) bis zum 8. Lebensjahr des Kindes bezogen werden.[5] Durch diese prozentuale Inanspruchnahme kann in Schweden so über eine längere Dauer Elterngeld bezogen werden, bis es zu 100 % beansprucht worden ist.[6] In Deutschland haben Bezieher von Elterngeld, die in Teilzeit arbeiten, Anspruch auf ein Teilelterngeld, sie verbrauchen dabei allerdings ihren Anspruch auf Elterngeldmonate in gleichem Maße, als wenn sie ganz freigestellt wären, und aufgrund der Art der Anrechnung der Bemessungsgrenze ist das Teilelterngeld in der Höhe für einen großen Teil der Anspruchsberechtigten deutlich geringer als der entsprechende prozentuale Anteil des (vollen) Elterngelds.

Neben der Möglichkeit der regelmäßigen reduzierte Arbeitszeit besteht durch weitere staatliche Regelungen für Eltern die Möglichkeit, im Bedarfsfall bei (teilweiser) Bezahlung freigestellt zu werden. So besteht in Deutschland bei Krankheit der Kinder ein Anspruch auf Freistellung und Gewährung von Kinderkrankengeld, und in besonderen Umständen besteht ebenfalls ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. In Schweden besteht bei Krankheit eines Kindes, Arztbesuchen, Einschulungen oder ähnlichen Situationen ein Anspruch auf Arbeitsfreistellung und eine damit einhergehende Gewährung eines zeitweiligen Elternschaftsgeldes (tillfällig föräldrapenning) in Höhe von 80 % des Einkommens für bis zu 120 Tage pro Jahr und Kind.[7][8]

Weitere Konzepte einer Steuer- oder sozialversicherungsfinanzierte Familienteilzeit

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfahl im Oktober 2009, zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben die Situation von Eltern, die während der Elternzeit beide parallel in Teilzeit arbeiten, zu stärken[9] und die Einführung einer der Altersteilzeit ähnlichen Regelung zu prüfen, die im Anschluss an die Elternzeit in Anspruch genommen werden könne, hebt aber zugleich hervor: „In jedem Fall sollte vermieden werden, dass eine solche Familienteilzeit die bestehende Polarisierung der Arbeitszeiten zwischen den Geschlechtern verschärfen würde, weil vor allem Frauen diese Option wahrnähmen“.[10]

Eine Anrechnung der Familienelternzeit für die Rente, die über die anrechenbaren Kindererziehungszeiten hinaus gehen, steht in der Diskussion. So forderte 2000 der Bayrische Landesfrauenausschuss (BayLFA) eine „Familienteilzeit“ für Frauen [sic], die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, ähnlich der derzeitigen Regelung nach dem Altersteilzeitgesetz.[11] Auch in einem Diskussionspapier des GenderKompetenzZentrums zum Thema Gender Mainstreaming heißt es ähnlich: Wir werden den demographischen Wandel und die wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft nur bewältigen, […] wenn wir die Sorge für Kinder und Alte gerechter verteilen, staatlich besser unterstützen und Frauen wie Männer, die diese Arbeit leisten, entlasten – warum gibt es geförderte Altersteilzeit, warum keine geförderte Familienteilzeit?[12]

Betriebliche Absprachen

Eines frühes und häufig zitiertes Beispiel für eine betriebliche Familienzeit wurde im Unternehmen B. Braun in Melsungen mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2007 umgesetzt. Bei einer Arbeitszeit von 50 % wird das Entgelt durch den Arbeitgeber beim ersten Kind oder bei der Pflege kranker Angehöriger um 15 %, ab dem zweiten Kind um 25 % aufgestockt.[13] Dieses Beispiel wurde mehrfach, so auch durch das BMFSFJ, als vorbildlich zitiert.[14] Das Familienteilzeitmodell der Firma B. Braun ist in der Betriebsvereinbarung verankert.[14] Nach Aussage des Vorstandsvorsitzenden Ludwig Georg Braun soll die Familienteilzeit „unsere Beschäftigten dazu motivieren, möglichst schnell in das Berufsleben zurückzukehren, um den Anschluss nicht zu verlieren“.[15] Ziel ist laut Braun, „dass die Frauen oder auch die Männer, die sich für die Kinderbetreuung in den Jahren, in denen die Kinder sie besonders benötigen, entscheiden, den Kontakt zum Unternehmen nicht unterbrechen und im Beruf bleiben“.[16] Durch das Familienteilzeitmodell würden Überbrückungs-, Fluktuations- und Wiedereingliederungskosten vermieden.[15]

Einzelnachweise

  1. Die betrogene Familie. Demografischer Irrsinn: Die Regierung hat die Kinder vergessen. In: Zeit online. 31. Januar 2001, abgerufen am 5. Dezember 2009.
  2. Infofolder: Kinderbetreuungsgeld bei www.femail.at, S. 10 (abgerufen am 30. Oktober 2010)
  3. Parental benefit on birth. Norwegische Volksversicherung (NAV), 2010, abgerufen am 31. Oktober 2010.
  4. Für die Bedingung der Gestaltung als Zeitkonto siehe: Charlotte Büchner, Peter Haan, Christian Schmitt, C. Katharina Spieß, Katharina Wrohlich: Wirkungsstudie „Elterngeld“. Gutachten des DIW Berlin im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin. 2006, abgerufen am 27. Juni 2010. Darin: Anhang III., Tabelle III. Übersicht über Elternzeitregelungen in Norwegen (Missoc 2004) PDF-Seite 83
  5. Schweden, ec.europa.eu, 2002 (abgerufen am 30. Oktober 2010)
  6. Die schwedische Sozialversicherung – försäkringskassan. 24. November 2008, abgerufen am 30. Oktober 2010.
  7. Schweden, ec.europa.eu, 2002 (abgerufen am 11. Mai 2010)
  8. Jan M. Hoem: Warum bekommen die Schweden mehr Kinder als die Deutschen? Abgerufen am 11. Mai 2010. Auch erschienen in: Demographic Research 2005, Vol. 13, Art. 22, Seite 559–572
  9. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, 7. Oktober 2009, abgerufen am 5. Dezember 2009 (PDF). S. 16
  10. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, 7. Oktober 2009, abgerufen am 5. Dezember 2009 (PDF). S. 17
  11. Stellungnahme des Bayerischen Landesfrauenausschusses zum Thema Frauen – Verliererinnen der Rentenreform 2000? 20. September 2000, abgerufen am 5. Dezember 2009.
  12. Christine Färber: Rückblick und Stand von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting. Abgerufen am 1. November 2010 (PDF, Vortrag auf der Fachtagung zum fünfjährigen Bestehen des GenderKompetenzZentrums am 29. Oktober 2008 an der Humboldt-Universität zu Berlin). S. 9
  13. Personalpolitik des Unternehmens. „Beruf und Familie“. In: 5. Kasseler Gesundheitstage 2008. 16. Februar 2008, abgerufen am 5. Dezember 2009 (PDF). S. 13
  14. a b Memorandum Familie leben. Impulse für eine familienbewusste Zeitpolitik. BMFSFJ, abgerufen am 5. Dezember 2009 (PDF). S. 74
  15. a b Familienunternehmen brauchen Leitfiguren. In: Magazin Mitbestimmung 06/2008. Hans-Böckler-Stiftung, abgerufen am 5. Dezember 2009.
  16. Vortrag von Prof. Dr. Georg-Ludwig Braun, Zukunftskonferenz "Demografischer Wandel" am 25.11.2006. Abgerufen am 5. Dezember 2009.

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