FlexStrom

FlexStrom
Flexstrom AG
FlexStrom-Logo
Rechtsform Aktiengesellschaft (nicht börsennotiert)
Gründung 20. Juni 2003
Sitz Berlin

Leitung

  • Robert Mundt (Vorstandsvorsitzender)
  • Martin Rothe
  • Michael Happ
Mitarbeiter ca. 350
Umsatz ca. 250 Millionen Euro (2009)
Branche Energieversorger
Website www.flexstrom.de

Die Flexstrom AG ist ein mittelständischer Stromanbieter mit Hauptsitz in Berlin.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte, Geschäftsmodell

Im Juli 2004 trat die FlexStrom GmbH als unabhängiger Stromanbieter in den Strommarkt ein. Im Juni 2006 wurde außerdem die FlexGas GmbH gegründet. Die bundesweite Belieferung von Endverbrauchern mit Erdgas wurde jedoch erst im Mai 2010 aufgenommen. Im Oktober 2008 wurde die FlexStrom GmbH in die nicht börsennotierte FlexStrom AG umgewandelt.

Flexstrom bietet vor allem sogenannte „Strompakete“ für die Laufzeit von einem Jahr an, die im Voraus zu bezahlen sind (vgl. Prepaid). Aus Sicht des Verbraucherschutzes kommt dabei angesichts verhältnismäßig hoher Vorauszahlungsbeträge ein erhebliches Verlustrisiko durch Insolvenz zum Tragen. Guthaben aus nicht verbrauchter Energie der Pakete verfällt am Ende der Laufzeit, mehr verbrauchte Energie wird zu einem erheblich höheren „Mehrverbrauchspreis“ zusätzlich berechnet.

Flexstrom schneidet in Preisvergleichsportalen wie Verivox durch die Auslobung eines sehr hohen „Neukunden-Bonus“ besonders günstig ab, wenn dieser – was die Regel ist – in die Berechnung der Gesamtkosten für das erste Lieferjahr mit einfließt. Vorauszuzahlen ist jedoch zunächst der normale, vergleichsweise hohe Preis für das Strompaket ohne Abzug.

Das Unternehmen bietet neben konventionellem Strom auch Tarife für Ökostrom mit RECS-Zertifikaten an, die allerdings von reinen Ökostrom-Anbietern oft als unzureichend abgelehnt werden.

Stromkennzeichnung

Nach § 42 EnWG zur Stromkennzeichnung sind alle Energieversorgungsunternehmen in Deutschland verpflichtet, die Herkunft des von ihnen gelieferten Stroms anzugeben. Flexstrom veröffentlichte für das Jahr 2008 folgende Werte:[1]

Stromkennzeichnung 2008
 
Stromerzeugung
in Deutschland
Stromlieferungen
FlexStrom AG
Erneuerbare Energieträger 15,8 % 33,0 %
Kernenergie 25,4 % 22,4 %
Fossile Energieträger + sonstige 58,8 % 44,6 %
Radioaktiver Abfall (mg/kWh) 0,7 0,6
CO2-Emissionen (g/kWh) 506 368

Geschäftsgebaren

Laut eigener Darstellung legt Flexstrom „großen Wert auf eine faire und langfristige Vertragsbeziehung“.[2] In Internetforen dagegen existieren zu Flexstrom überproportional viele Beschwerden.[3] Immer wieder beklagen Beiträge, dass Flexstrom auf unterschiedliche, irreführende Weise versuche, nachträglich erheblich höhere Preise durchzusetzen, als ursprünglich angeboten wurde, und mit Hilfe der AGB den „Neukundenbonus“ für das erste Vertragsjahr zu verweigern.[2] Auch werde regelmäßig versucht, Forderungen mit Hilfe von Inkassounternehmen einzutreiben.[4] Bei der Verbraucherzentrale Berlin fanden solche Klagen Bestätigung.[3] Auch die ZDF-Fernsehsendung WISO warnte deutlich vor den Geschäftspraktiken von Flexstrom.[5] Öffentlich reagierte das Unternehmen beschwichtigend, aber ohne Dementi.[3]

Ende 2010 änderte das Preisvergleichsportal Verivox nach vielen Kundenbeschwerden sowie unzureichenden Reaktionen Flexstroms vorübergehend seine Praxis und wertete den Bonus als „Treuebonus“ (für ein zweites Vertragsjahr), so dass Flexstrom-Tarife im Preisvergleich von der Spitze kurzzeitig weit nach hinten rutschten. Flexstroms Versuch, Verivox per einstweiliger Verfügung zur früheren Rechnungsweise zu zwingen, scheiterte mit Urteil vom 29. Dezember 2010 am Heidelberger Landgericht.[6] Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden war, kehrte Verivox allerdings zur alten Rechnungsweise zurück.[7] Die Richter hatten geurteilt, dass Flexstrom seine eigenen AGB missachte und Kunden „vertragswidrig“ den versprochenen Neukundenbonus vorenthalte, wenn diese fristgerecht zum Ende des ersten Jahres kündigten.[7]

Anfang 2011 wurden Urteile bekannt, mit denen sich Kunden und Verbraucherzentralen gegen Flexstrom durchsetzten. So verurteilte das am Geschäftssitz des Unternehmens zuständige Amtsgericht Tiergarten in Berlin am 24. Januar 2011 Flexstrom zur Zahlung von Bonus, Prozess- und Anwaltskosten an einen Kunden, der genau ein Jahr lang Strom bezogen hatte.[8][9] Der Bund der Energieverbraucher riet daraufhin, die Zahlung des Neukundenbonus notfalls vor Gericht einzuklagen.[10] Am 29. April 2011 verurteilte das Landgericht Berlin auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg die Flexstrom AG zu Berichtigungsschreiben an alle Kunden, bei denen versucht worden war, mit unwirksamen Formulierungen und in verschleiernder Form eines „Flyers“ neue Bedingungen (höhere Preise) für den laufenden Stromlieferungsvertrag zu erzielen.[11][12]

In der Folge stellte Flexstrom ab dem 24. Juni 2011 in seinen AGB durch Ergänzung klar, dass der Bonus nur für ein zweites Vertragsjahr gewährt wird.[2]

Sonstiges

Bereits Ende 2003 hatte die Staatsanwaltschaft Berlin unter anderem gegen Robert und Thomas Mundt Anklage wegen des Verdachts erhoben, gegen das Verbot der progressiven Kundenwerbung verstoßen zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die Angeschuldigten in der Zeit von Januar 1999 bis Januar 2000 für das Geschäftsgebaren der Innoflex GmbH & Co. Beteiligungs KG verantwortlich gewesen sein.[13] Das Verfahren wurde am 29. Mai 2008 von der 23. Großen Strafkammer des LG Berlin endgültig eingestellt.[14]

Einzelnachweise

  1. Flexstrom-Tarifflyer „privat“, abgerufen zuletzt am 21. Juni 2011.
  2. a b c Allgemeine Geschäftsbedingungen. Flexstrom Internetpräsenz. 20. April 2011, abgerufen am 21. Juni 2011. – Der umstrittene Passus lautet:
    „Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. (…) Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam.“
    Seit dem 24. Juni 2011 (abgerufen am 6. Juli 2011) wird der Passus durch die Klarstellung ergänzt:
    „…,  d. h. es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird.“
  3. a b c Heike Jahberg: Billigstrom hat seine Tücken. In: Tagesspiegel, 25. Mai 2010, abgerufen am 1. Februar 2011.
  4. Verbraucherberichte zum Beispiel unter dooyoo.de.
  5. Beitrag unter Youtube.com.
  6. Urteilstext des Landgerichts Heidelberg. Aktenzeichen: 12 O 76/10 KfH. 29. Dezember 2010, abgerufen am 21. Juni 2011.
  7. a b Gericht entscheidet gegen Flexstrom – „Versuchte Bauernfängerei“. In: test, 16. Februar 2011, abgerufen am 7. April 2011.
  8. Bund der Energieverbraucher: Anerkenntnis-Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 24. Januar 2011. 15. März 2011, abgerufen am 21. Juni 2011.
  9. Urteilstext des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten. Geschäftsnummer: 3 C 377/10. 24. Januar 2011, abgerufen am 21. Juni 2011.
  10. Bund der Energieverbraucher: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen. 15. März 2011, abgerufen am 21. Juni 2011.
  11. Bund der Energieverbraucher: Flexstrom zu Berichtigungsschreiben verurteilt. 10. Mai 2011, abgerufen am 21. Juni 2011.
  12. Urteilstext des Landgerichts Berlin. Geschäftszeichen: 103 O 198/10. 29. April 2011, abgerufen am 21. Juni 2011.
  13. Werbung von Vertriebsmitarbeitern – Eine Firma spinnt ihr Netz. In: Finanztest 12/2005, abgerufen am 1. Februar 2011.
  14. Geschäftsnummer (523/514) 5 Wi Js 608/99 (17/03).

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