- Franz von Holtzendorff (Jurist)
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Franz von Holtzendorff (* 14. Oktober 1829 in Vietmannsdorf (Uckermark); † 4. Februar 1889 in München) war ein deutscher Strafrechtler und Hochschullehrer.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Franz von Holtzendorff, Sohn des liberalen Politikers und Publizisten Franz von Holtzendorff, studierte Jurisprudenz in Berlin, Bonn und Heidelberg. In Bonn war er seit 1850 Mitglied des Corps Hansea.[1]
Nach dem Studium widmete er sich der Gerichtspraxis, bis er sich 1857 an der Friedrich-Wilhelms-Universität habilitierte und Privatdozent wurde. In Berlin erhielt er 1861 eine außerordentliche Professor. 1872 nahm er einen Ruf nach München auf eine ordentliche Professur an. Seine Bemühungen waren vornehmlich auf die Reform des Gefängnis- und Strafwesens gerichtet. Dazu machte er ausgedehnte Studienreisen durch ganz Europa.
Er wandte sich gegen das in Preußen übliche Gefängniswesen, wie man aus den dazu verfassten Werken Die Brüderschaft des Rauhen Hauses (Berlin 1861) und Der Brüderorden des Rauhen Hauses und sein Wirken in den Strafanstalten (1. u. 2. Aufl., Berlin 1862) entnehmen kann.
Er begründete den Deutschen Juristentag und engagierte sich für den Protestantentag und für die soziale Besserstellung der Frauen. Allgemein bekannt wurde er auch durch seine Verteidigung des Grafen Harry von Arnim (1874).
Von 1861 bis 1873 gab Holtzendorff die Allgemeine deutsche Strafrechtszeitung, seit 1866 mit Virchow die Sammlung gemeinverständlicher wissenschaftlicher Vorträge, seit 1871 das Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtspflege des Deutschen Reichs, seit 1872 mit Wilhelm Oncken die Zeit und Streitfragen heraus. Seit 1870 gab er die Encyklopädie der Rechtswissenschaft heraus, die umfangreichste Gesamtdarstellung der deutschen Rechtswissenschaft seiner Zeit.
Der nach Franz von Holtzendorff benannte Platz in Berlin-Charlottenburg benannte Platz wurde am 10. Juni 2010 zu Ehren des deutsch-jüdischen Schriftstellers Siegfried Kracauer, der an diesem Platz im Anfang der 1930er Jahre lebte, in Kracauerplatz umbenannt.[2]
Werke (Auswahl)
- Die Deportationsstrafe im römischen Altertum (Leipzig 1859)
- Die Deportation als Strafmittel (Leipzig 1859)
- Das irische Gefängnissystem (Leipzig 1859)
- Die Kürzungsfähigkeit der Freiheitsstrafen und die bedingte Freilassung der Sträflinge (Leipzig 1861)
- Kritische Untersuchungen über die Grundsätze und Ergebnisse des irischen Strafvollzugs (Berlin 1865)
- Französische Rechtszustände (Leipzig 1859)
- Die Reform der Staatsanwaltschaft in Deutschland (Berlin 1864)
- Die Umgestaltung der Staatsanwaltschaft vom Standpunkt unabhängiger Strafjustiz (Berlin 1865)
- Eroberungen und Eroberungsrecht. Lüderitz, Berlin 1871 (Digitalisat der ULB Düsseldorf)
- Die Prinzipien der Politik (Berlin 1869,2. Aufl. 1879)
- Das Verbrechen des Mordes und die Todesstrafe (Berlin 1875)
- Ein englischer Landsquire (Stuttgart 1877)
- Wesen und Wert der öffentlichen Meinung (München 1879, 2. Aufl. 1880)
Literatur
- Albert Teichmann: Holtzendorff, Franz von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 55, Duncker & Humblot, Leipzig 1910, S. 785–801.
- Katja Jönsson, Matthias Wolfes: Holtzendorff, Franz von. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 18, Herzberg 2001, ISBN 3-88309-086-7, Sp. 658–669.
Einzelnachweise
Siehe auch
Weblinks
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.
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