- Friedrich Meyer (MdR)
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Friedrich Heinrich Meyer (* 18. Oktober 1826 in Danzig; † 24. Juli 1888 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Reichstagsabgeordneter.
Meyer besuchte das Gymnasium in Danzig bis 1843, von 1843 bis 1846 studierte er an den Universitäten in Berlin und Heidelberg und wurde 1862 in Halle promoviert. 1847 trat er in den Justizdienst, von 1852 bis 1864 war er Staatsanwalt in Marienburg und Thorn, seit 1864 Rechtsanwalt. Er war auch der Verfasser eines Kommentars über das Deutsche Strafgesetzbuch.
Von 1867 bis 1875 vertrat er den Wahlkreis Marienwerder 4 (Thorn-Kulm) erst im Reichstag des Norddeutschen Bundes, dann im Deutschen Reichstag für die Nationalliberale Partei. Das Mandat erlosch 1875 durch seinen Eintritt in das Reichsjustizamt.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Specht, Fritz / Schwabe, Paul: Die Reichstagswahlen von 1867 bis 1903. Eine Statistik der Reichstagswahlen nebst den Programmen der Parteien und einem Verzeichnis der gewählten Abgeordneten. 2. Aufl. Berlin: Verlag Carl Heymann, 1904, S. 19; vgl. auch Phillips, A. (Hrsg.): Die Reichstagswahlen von 1867 bis 1883. Statistik der Wahlen zum Konstituierenden und Norddeutschen Reichstage, zum Zollparlament, sowie zu den fünf ersten Legislatur-Perioden des Deutschen Reichstages. Berlin: Verlag Louis Gerschel, 1883, S. 12
Literatur
- Hermann Kalkoff (Hrsg.): Nationalliberale Parlamentarier 1867–1917 des Reichstages und der Einzellandtage. Schriftenvertriebsstelle der nationalliberalen Partei Deutschlands, Berlin 1917
- Bernd Haunfelder und Klaus Erich Pollmann: Reichstag des Norddeutschen Bundes 1867–1870. Droste, Düsseldorf 1989, ISBN 3-7700-5151-3
Weblinks
- Historisch-Politisches Jahrbuch von 1880
- Friedrich Meyer in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
- Biografie von Friedrich Meyer. In: Heinrich Best: Datenbank der Abgeordneten der Reichstage des Kaiserreichs 1867/71 bis 1918 (Biorab – Kaiserreich) (der genaue Datensatz muss mit der Suchfunktion ermittelt werden)
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