Generalgouvernement Frankfurt

Generalgouvernement Frankfurt

Das Generalgouvernement Frankfurt entstand 1813 während der Befreiungskriege als Verwaltungsorganisation der Alliierten, um das im Krieg gegen Napoleon eroberte Großherzogtum Frankfurt zu verwalten. Es bestand bis 1815. Das Generalgouvernement Frankfurt war organisatorisch Teil des Zentralverwaltungsdepartement für die besetzten Gebiete (franz. Département Central d’Administration temporaire), anfangs Zentralverwaltungsrat genannt.

Organisation

Carl Reichsfreiherr vom und zum Stein

Der Reichsfreiherr vom Stein schlug dem russischen Zaren Alexander I. eine Zentralverwaltungsbehörde als Besatzungsbehörde, Beschaffungsstelle für Geld, Waffen und Soldaten vor. In der Leipziger Konvention vom 21. Oktober 1813 nach der siegreichen Völkerschlacht wurde die neue Behörde von Vertretern Österreichs, Russlands, Preußens, Großbritanniens und Schwedens gegründet. Anfangs als Zentralverwaltungsrat noch kollegial organisiert, wurde die Einrichtung nunmehr als Zentralverwaltungsdepartement der Leitung Steins unterstellt, der seine Anweisungen durch einen Diplomatenrat aus Gesandten aller Verbündeten erhielt.

Insgesamt wurden in den besetzten Gebieten sieben Generalgouvernements eingerichtet. Dazu gehörten neben dem Generalgouvernement Frankfurt das Generalgouvernement Sachsen, das Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein unter Ludwig von Vincke mit Sitz in Münster und das Generalgouvernement Berg mit Sitz in Düsseldorf, zunächst unter Justus Gruner. Einige Zeit später wurde das Generalgouvernement Mittelrhein mit Sitz in Trier gebildet, dessen Hauptstadt dann in Koblenz und schließlich in Mainz angesiedelt war.

Während die meisten Generalgouvernements unter preußischer Leitung waren, stand das Generalgouvernement Frankfurt unter österreichischer Kontrolle.

Zeitlicher Verlauf

Nach der Völkerschlacht bei Leipzig dankte Karl Theodor von Dalberg am 28. Oktober 1813 als Großherzog von Frankfurt ab. Das Großherzogtum wurde ab November 1813 zusammen mit dem Fürstentum Isenburg und der Niedergrafschaft Katzenelnbogen in das Generalgouvernement Frankfurt übergeleitet, die Ernennung des österreichischen Feldmarschallleutnants Prinz Philipp von Hessen-Homburg zum Generalgouverneur erfolgte am 3. November 1813. Schon am 14. Dezember 1813 wurde die reichsstädtische Verfassung Frankfurts provisorisch wieder hergestellt. In der Folgezeit konnte Frankfurt seine Unabhängigkeit weitgehend wieder erlangen. Das in Frankfurt residierende Zentralverwaltungsdepartement für die besetzten Gebiete unter Freiherr vom Stein wurde im Juli 1814 aufgelöst. 1815 wurde Frankfurt gemäß den Beschlüssen des Wiener Kongresses Freie Stadt und Sitz der Deutschen Bundesversammlung. Die zum Generalgouvernement gehörigen Gebiete Fulda und Wetzlar kamen an Preußen.

Literatur

  • Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800-1866. Bürgerwelt und starker Staat. München, 1998 ISBN 3-406-44038-X. S.88ff.
  • Walther Hubatsch: Die Stein-Hardenbergschen Reformen. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1989 ISBN 3-534-05357-5 S.197ff.
  • Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der Deutschen Länder: die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. München: Beck, 1988 ISBN 3-406-54986-1.

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