Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein

Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein

Das Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein war nach der Niederlage Napoleons 1813 /14 von 1814 bis 1815/16 eine provisorische preußische Verwaltungseinheit im Rahmen des Zentralverwaltungsdepartements der Alliierten.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Der General von Bülow als Kommandeur des 3. preußischen Armeekorps setzte am 14. November 1813 Ludwig von Vincke als Generalkommissar für die zurückeroberten preußischen Gebiete im westfälischen Raum ein. Am 19. November wurde ein Militärgouvernement zwischen Weser und Rhein gegründet. Als Militärgouverneur wurde Generalmajor von Heister und als Zivilgouverneur wurde von Vincke eingesetzt. Amtssitz Vinckes wurde Münster.

Zugehörigkeit

Dazu gehörten die früheren preußischen Gebieten im ehemaligen Großherzogtum Berg, im Königreich Westfalen und direkt zum Kaiserreich Frankreich geschlagene Gebiete. Dies waren die:

Im Rahmen der Konvention vom 21. Oktober 1813 fielen die nicht preußischen Gebiete in die Verantwortung des von Freiherr vom Stein geleiteten Zentralverwaltungsdepartements der Alliierten. Die Territorien Salm, Croÿ, Looz, Arenberg-Meppen, Gemen, Steinfurt, Reichsstadt Dortmund, Limburg, Rheda, das Vest Recklinghausen, das ehemalige Bistum Corvey sowie Rietberg wurden dem Gouvernement zwischen Weser und Rhein unterstellt.

Gliederung und Veränderungen

Gegliedert war das Gebiet in die Landesdirektion Aurich, die Regierungskommission Bielefeld, die Landesdirekton Dortmund, die Regierungskommission Minden, die Regierungskommission Münster und die Regierungskommission Paderborn.

Im Jahr 1814 fielen Meppen und Teile des Fürstentums Rheina-Wolbeck an das Königreich Hannover. Im Jahr 1815 folgten Ostfriesland, die Niedergrafschaft Lingen und einige kleinere Gebiete. Umgekehrt fiel 1815 das Amt Reckenberg an Preußen.

Durch ein königliches Patent vom 9. September 1814 wurde in allen Gebieten, die vor dem Frieden von Tilsit von 1807 preußisch waren, das Allgemeine Landrecht und die Allgemeine Gerichtsordnung wieder eingeführt. Das französische Recht wurde aufgehoben. Seit dem 20. November 1814 galt das preußische Recht auch in den übrigen rechtsrheinischen Gebieten des Generalgouvernements.

Ende

Von dem im Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein zusammengefassten Gebieten ergriff Preußen gemäß den Beschlüssen des Wiener Kongresses am 21. Juni 1815 offiziell Besitz. Im Laufe des Jahres 1816 endete das Zivilgouvernement, nachdem bereits 1815 die Provinz Westfalen mit Vincke als Oberpräsident gegründet worden war. Einige Teile fielen auch an die spätere Rheinprovinz.

Literatur

  • Rüdiger Schütz: Preußen und das französisch-napoleonische „Erbe“ in den westlichen Provinzen. In: Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Köln 2007, ISBN 978-3-412-17606-8, S. 497f.
  • Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen 1789–1947. Münster 2008, S. 46ff.

Weblinks


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