- Hans-Ulrich Brand
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Hans-Ulrich Brand (* 22. Februar 1930 in Köthen) ist ein deutscher Jurist und Politiker (SPD).
Inhaltsverzeichnis
Leben und Beruf
Nach dem Besuch der Volksschule und dem Abitur 1949 am Humanistischen Gymnasium absolvierte Brand 1949/50 ein Volontariat bei einer Kaffee-Importfirma in Hamburg. Danach nahm er ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Hamburg auf, das er 1954 mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Während seines Studiums schloss er sich dem Corps Albertina an.[1] In den folgenden Jahren durchlief er seine Referendarzeit in großen Betrieben der Mineralölbranche sowie in der Verwaltung. 1958 wurde er an der Universität Hamburg zum Dr. jur. promoviert (Dissertationsarbeit: Die Heranwachsenden als Betrüger im Jahre 1954). 1959 bestand er das zweite juristische Staatsexamen. Im Anschluss war er zunächst als Anwaltsassessor und nach seiner Zulassung als selbständiger Rechtsanwalt in Pinneberg tätig. 1960 erfolgte die Bestellung zum Notar.
Hans-Ulrich Brand ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Politik
Brand trat 1956 in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ein. Er war seit 1959 Ratsherr der Stadt Pinneberg, wurde dort 1962 zum Vorsitzenden der SPD-Fraktion gewählt und wirkte daneben als Erster stellvertretender Bürgervorsteher der Stadt. 1969 wurde er zum Vorsitzenden des SPD-Ortsvereins Pinneberg gewählt. Sein politisches Betätigungsfeld umfasste vor allem die Umweltpolitik. 1959 war er Vorsitzender des Landesausschusses Schleswig-Holstein der Organisation Kampf dem Atomtod. Bei der Bundestagswahl 1969 wurde Brand in den Deutschen Bundestag gewählt. Er errang ein Direktmandat für den Bundestagswahlkreis Pinneberg.
Im Herbst 1970 wurde durch das Landgericht Itzehoe ein Verfahren gegen Brand eingeleitet, das auf die Aussagen Wedeler Kommunalpolitiker zurückzuführen war. Angeblich habe er „unter mißbräuchlicher Ausnutzung seiner Stellung als Bundestagsabgeordneter“ die Stadt Wedel um eine Baugenehmigung „genötigt“. Aus Resignation über das Verhalten der Kommunalpolitiker legte Brand am 3. November 1970 sein Bundestagsmandat nieder. 1971 wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. In der schriftlichen Begründung des Landgerichts wurde das Verhalten der Kommunalpolitiker sowie die Publikationen der Zeitungen Bild, Deutsche National-Zeitung und weiterer Lokalblätter gerügt.[2]
Literatur
- Rudolf Vierhaus und Ludolf Herbst (Hrsg.): Biographisches Handbuch der Mitglieder des Deutschen Bundestages 1949–2002. Band 1. A–M, Saur, München 2002, ISBN 3-598-23781-2, S. 90
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorien:- Bundestagsabgeordneter
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- Geboren 1930
- Mann
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