Harry Wörz

Harry Wörz

Harry Wörz (* 3. Mai 1966 in Birkenfeld bei Pforzheim) wurde im Jahre 1998 zu Unrecht wegen versuchten Totschlages an seiner damaligen Ehefrau rechtskräftig verurteilt und im Dezember 2010 in einem Wiederaufnahmeverfahren rechtskräftig wieder freigesprochen. Der Fall erlangte bundesweit Aufsehen.

Inhaltsverzeichnis

Biografie

Harry Wörz wuchs in kleinbürgerlichen Verhältnissen auf. Nach dem Besuch der Grund- und Hauptschule absolvierte er eine Ausbildung zum Gas- und Wasserinstallateur. Später holte er die Mittlere Reife nach und machte eine Umschulung zum Bauzeichner. Im September 1994[1] heiratete er eine Polizistin, im März 1995 wurde ein gemeinsamer Sohn geboren.[2] Ein Jahr nach der Geburt zog die Frau aus der gemeinsamen Wohnung aus und begann ein Verhältnis mit einem verheirateten Kollegen. Harry Wörz lebt seit 2001 in einer Beziehung zu einer anderen Frau, mit der er ein Kind hat.

Strafverfahren

Verhaftung

Am 29. April 1997 wurde Wörz verhaftet. Seine Ex-Frau war in den frühen Morgenstunden mit einem Schal stranguliert worden. Ihr Vater schlief zu diesem Zeitpunkt in der Einliegerwohnung des Hauses seiner Tochter und fand sie nach zwei Uhr nachts bewusstlos auf. Er belebte sie durch Erste-Hilfe-Maßnahmen wieder. Sie ist seither wegen ihrer schweren Hirnschäden durch den Sauerstoffmangel ein Pflegefall und kann keine Aussagen über den Täter machen. Die Ermittlungen der Pforzheimer Polizei richteten sich anfänglich neben Wörz auf den Geliebten des Opfers, ebenfalls ein Polizeibeamter. Dieser erhielt jedoch von seiner Ehefrau ein Alibi, woraufhin dieser Ermittlungsansatz nicht weiterverfolgt wurde.

Urteile

Am 16. Januar 1998 verurteilte das Landgericht Karlsruhe den Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu elf Jahren Gefängnis. Dagegen legte Wörz Revision ein, die der Bundesgerichtshof im August 1998 verwarf. Damit war das Urteil des Landgerichts Karlsruhe rechtskräftig.

Die Eltern des Opfers verklagten Wörz im Oktober 1999 vor dem Landgericht Karlsruhe auf 300.000 DM Schmerzensgeld wegen der Pflege ihrer behinderten Tochter. Am 6. April 2001 wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass Zweifel an der Schuld des Beklagten bestünden.

Im Oktober 2001 stellte Wörz beim Landgericht Mannheim einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Dieser wurde vom Gericht abgelehnt. Dagegen legte Wörz Beschwerde ein. Am 30. November 2001 ordnete das Oberlandesgericht Karlsruhe die Prüfung des Falls an. Der Haftbefehl gegen Wörz wurde ohne Auflagen aufgehoben. Im März 2004 lehnte das Landgericht Mannheim ein Wiederaufnahmeverfahren ab. Auch dagegen legte Wörz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Beschwerde ein. Das Gericht ordnete die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Der Wiederaufnahmeprozess begann am 30. Mai 2005. Nach 19 Verhandlungstagen wurde Wörz am 6. Oktober 2005 „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen.

Im Oktober 2006 hob der Bundesgerichtshof den Freispruch auf. Daraufhin begann am 22. April 2009 ein Wiederaufnahmeverfahren vor dem Mannheimer Landgericht. Als Ergebnis dieses Verfahrens wurde Wörz am 22. Oktober 2009 freigesprochen.[3][4] Die Kammer hielt es für wahrscheinlich, dass der damalige Geliebte der Frau der Täter sei. Der Freispruch war noch nicht rechtskräftig. Der anwaltliche Vertreter der Nebenklage kündigte im Gerichtssaal an, Revision einzulegen. Die Staatsanwaltschaft legte zwei Wochen nach dem Urteil Revision ein.[5] Am 15. Dezember 2010 verwarf der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision zum Freispruch für Harry Wörz. Damit ist Wörz rechtskräftig freigesprochen.[6][7]

Der Fall in den Medien

Die Verfahren gegen Harry Wörz fanden ein großes mediales Echo. So bezeichnete Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online das Verfahren als einen der „ungewöhnlichsten Prozesse der deutschen Rechtsgeschichte“[8] und begleitete den Fall mit weiteren Berichten.[9] Darüber hinaus berichteten das ZDF, der SWR sowie zahlreiche, auch überregionale Zeitungen über die Prozesse gegen Wörz.[10][11][12]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Urteil des Landgerichts Mannheim vom Oktober 2005, Ks 400 Js 37766/01 (PDF)
  2. Die ganze Geschichte (Selbstdarstellung von Seite harrywoerz.de)
  3. Harry Wörz freigesprochen Südwest Presse online vom 22. Oktober 2009
  4. Freispruch für Harry Wörz Homepage des Südwestrundfunks
  5. Staatsanwaltschaft legt Revision ein www.focus.de
  6. Harry Wörz ist endgültig ein freier Mann in: Spiegel Online vom 15. Dezember 2010
  7. Harry Wörz ist endgültig frei in SWR.de - Nachrichten vom 15. Dezember 2010
  8. Spiegel Online (Hrsg.): Geliebter verstrickt sich in Widersprüche, 12. Mai 2009. Abgerufen am 8. Mai 2011.
  9. Julia Jüttner: Letzte Chance für Harry Wörz, 22. April 2009. Abgerufen am 8. Mai 2011.
  10. ZDF (Hrsg.): Justizdrama beendet: Harry Wörz freigesprochen, 15. Dezember 2010. Abgerufen am 8. Mai 2011.
  11. SWR Online (Hrsg.): Freispruch für Harry Wörz aufgehoben, 17. Oktober 2006. (Kopie auf harrywoerz.de)
  12. FAZ.NET (Hrsg.): Prozeß gegen Harry Wörz wird wieder neu aufgerollt, 16. Oktober 2006. Abgerufen am 8. Mai 2011.

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