- Heinrich J. F. Reinhardt
-
Heinrich Josef Ferdi Reinhardt (* 26. August 1942 in Herne) ist ehemaliger Lehrstuhlinhaber für Kirchenrecht an der Ruhr-Universität Bochum.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Er wurde als Sohn des Malers Heinrich Reinhardt und seiner Ehefrau Anna geb. Heidhues in Herne geboren, wo er die Volks- und später die Realschule besuchte. Im Februar 1963 legte er am St. Thomas-Kolleg der Dominikaner in Vechta sein Abitur ab. Im Jahre 1970 heiratete er seine Ehefrau Dorothee; 1973 wurde Tochter Astrid geboren. - Seine Ehefrau verstarb am 18. Februar 2007, deren Unterstützung in seiner Arbeit er dankbar erfahren durfte.
Studium
Reinhardt studierte zunächst an der Erzbischöflichen Philosophisch-Theologischen Akademie in Paderborn Philosophie und Theologie, anschließend an den Universitäten Freiburg im Breisgau und Bochum Theologie, in Bochum zudem Rechtswissenschaften. Im Jahre 1967 erwarb er an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum das Lizentiat in Theologie mit einer von Prof. Dr. Ludwig Hödl betreuten Arbeit, im Jahre 1972 dort den Doktorgrad mit einer auch von Prof. Dr. Heribert Heinemann begleiteten Dissertation. Nach einem Fachstudium des Kanonischen Rechts an der Universität Straßburg erlangte er 1986 den Grad eines Lizentiaten im Kanonischen Recht mit einer Studie, die er unter dem Mentorat von Prof. Dr. Jean Schlick anfertigte.
Berufliches Wirken
Der berufliche Werdegang von Heinrich Reinhardt begann an der Ruhr-Universität Bochum als studentische, später als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Kirchenrecht bei Matthäus Kaiser (1965-1969), dann als Wissenschaftlicher Assistent bei dessen Nachfolger Heribert Heinemann (1969-1975). Das erworbene Wissen konnte er in unterschiedlichen Praxisfeldern einsetzen, zunächst seit 1976 als Verwaltungskanonist im Bischöflichen Generalvikariat Essen sowie als Anwalt und Prozessbevollmächtigter beim dortigen Bischöflichen Offizialat. Im Jahre 1984 wechselte er in das Bistum Münster, wo er wiederum als Verwaltungskanonist tätig war; seither ist er zudem Diözesanrichter beim Bischöflichen Offizialat Münster. Eine enge Verbindung besteht seit dieser Zeit zur Philosophisch-Theologischen Hochschule der Franziskaner und Kapuziner in Münster, an der er seit 1984 einen Lehrauftrag, seit 1988 die Professur und seit 1992 eine Gastprofessur für Kirchenrecht innehat.
Zum Sommersemester 1992 nahm Heinrich Reinhardt einen Ruf an die Ruhr-Universität Bochum als Nachfolger seines Lehrers Heribert Heinemann an. Der dortigen Katholisch-Theologischen Fakultät stand Reinhardt von 1999 bis 2002 als Dekan vor, wobei deren Bestandsicherung sein besonderes Engagement erforderte. Die 2003 erfolgte Einrichtung eines interdisziplinären Studienganges „Wissenschaftliche Fortbildung in der Notfallseelsorge" an der Ruhr-Universität ist der Initiative Reinhardts zu verdanken. - Einen Ruf an die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn lehnte er im Jahre 1996 ab.
Mit seiner Bochumer Lehrtätigkeit ist Reinhardts Einsatz für die Aus- und Fortbildung der Essener Diözesanpriester verbunden. Bischof Dr. Hubert Luthe berief ihn 1995 in die Aufnahmekommission des Priesterseminars und zum Dozenten für das Fach Kirchenrecht, 1998 zum Diözesanexaminator des Bistums Essen.
An der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster nahm Reinhardt im Aufbaustudiengang Kanonisches Recht seit dessen Einrichtung im Sommersemester 1992 verschiedene Lehraufträge mit den Schwerpunkten Sakramentenrecht, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte sowie Teilkirchenrecht wahr und steht dessen Prüfungsausschuss stellvertretend vor. Die Interessen- und Forschungsschwerpunkte Reinhardts liegen insbesondere auf den Gebieten der kirchlichen Rechtsgeschichte, des Verfassungs- und Verwaltungsrechts, des Sakramenten- und Eherechts sowie der Ökumene.
Zahlreiche Publikationen sind in dieser Zeit entstanden, die bei Kanonisten und Seelsorgern in Deutschland beliebt sind, z.B. die Erläuterung des kirchlichen Ehevorbereitungsprotokolls, die ihnen seit über 15 Jahren Antwort auf die wichtigsten damit in Verbindung stehenden Fragen gibt. Darüber hinaus hat er verschiedene Artikel im Handbuch des Katholischen Kirchenrechts und im Münsterischen Kommentar, also den größten deutschen Kommentaren zum CIC/1983 verfasst.
Kommissionen
Darüber hinaus ist Reinhardt als engagierter Ratgeber bekannt und verdient, der seine Fachkompetenz in eine Reihe von Kommissionen und Arbeitsgruppen einbringt. Der Erzbischof von Paderborn Dr. Johannes Joachim Degenhardt berief ihn 1995 in den wissenschaftlichen Beirat des „Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik" und 1998 zum Mitherausgeber der Zeitschrift „Catholica". Seit dem Jahre 2001 gehört er als Berater der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz an, ferner deren Arbeitsgruppe Kirchenrecht. Zum Mitglied der Internationalen Römisch-Katholischen/Alt-Katholischen Dialogkommission, die im Auftrag des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen und der Internationalen Bischofskonferenz der Altkatholischen Kirchen arbeitet, wurde er 2003 berufen. Sein Engagement für die Ökumene führte ihn schließlich 1994 auch in die interkonfessionelle Kirchenrechts-Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Studiengemeinschaft in Heidelberg (Heidelberger Kreis). Er erlangte früh eine große Bekanntheit, als Mitglied der Übersetzungskommission der deutschen Bischofskonferenz für den Codex Iuris Canonici von 1983.
Literatur
- Althaus, Rüdiger; Lüdicke, Klaus; Pulte, Matthias: Kirchenrecht und Theologie im Leben der Kirche - Festschrift für Heinrich J. F. Reinhardt zur Vollendung seines 65. Lebensjahrs, Essen 2007.
Kategorien:- Hochschullehrer (Ruhr-Universität Bochum)
- Hochschullehrer (Westfälische Wilhelms-Universität)
- Römisch-katholischer Theologe (20. Jahrhundert)
- Römisch-katholischer Theologe (21. Jahrhundert)
- Kirchenrechtler
- Deutscher
- Geboren 1942
- Mann
Wikimedia Foundation.