- Heyl zu Herrnsheim
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Heyl zu Herrnsheim ist der Name eines deutschen Adelsgeschlechts, das mit Philipp Heyl († 1620), Bürger zu Bacharach am Rhein erstmals erscheint und die Stammreihe mit Johann Nikolaus Heyl (1625–1675), Bürger und Schiffbauer in Bacharach, beginnt. Johann Jakob Heyl erwirbt am 11. Januar 1715 das Bürgerrecht in Worms.
Inhaltsverzeichnis
Adelserhebungen
- Großherzoglich hessischer Adelsstand als „von Heyl“ (unbeschränkt) und Freiherrnstand als „Freiherr Heyl zu Herrnsheim“ (geknüpft an den Besitz des Fideikommiss Herrnsheim bei Worms) am 31. März 1886 in Darmstadt für die Brüder Wilhelm Heyl (1843–1923) als Fideikommissherr auf Herrnsheim und großherzoglich hessischer Geheimer Kommerzienrat, und Maximilian Heyl als großherzoglich hessischer Major à la suite der Kavallerie.
- Großherzoglich hessische Namensmehrung als „von Heyl zu Herrnsheim“ für die Nachkommen des oben genannten Wilhelm Freiherr von Heyl zu Herrnsheim sowie Ausdehnung des Freiherrnstandes auf die Kinder des jeweiligen Fideikommissherrn auf Herrnsheim am 31. März 1897 in Darmstadt.
- Großherzoglich hessischer Freiherrnstand ad personam am 10. April 1897 in Darmstadt für den oben genannten Maximilian von Heyl als großherzoglich hessischer Major à la suite der Kavallerie und seine Ehefrau Doris geb. Stein.
- Immatrikulation im Königreich Bayern bei der Freiherrnklasse am 13. März 1902 für den oben genannten Wilhelm Freiherr von Heyl zu Herrnsheim als Fideikommissherr auf Gerstruben bei Oberstdorf im Allgäu.
- Adelsrechtliche Nichtbeanstandung der Führung des Freiherrntitels ad personam durch Beschlüsse des adelsrechtlichen Ausschusses für adelsrechtliche Fragen der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände am 1. März 1958 für Cornelius Freiherr von Heyl zu Herrnsheim (1908-??), seine Kinder und seine Geschwister bzw. am 25. September 1958 für die Kinder des Ludwig Freiherr von Heyl zu Herrnsheim (1886–1962).
Wappen (1886, 1897)
In Blau ein schrägrechts aufwärts liegender altertümlicher goldener Schlüssel mit abwärts gekehrtem Bart, von je einer silbernen Lilie begleitet. Auf dem Helm mit rechts blau-silbernen und links blau-goldenen Decken ein wachsender feuerschnaubender rot bewehrter gold-grüner Drache mit ausgebreiteten Flügeln und einem schräglinks aufwärts gerichteten goldenen Schlüssel in der rechten Klaue. Schildhaupt: Zwei widersehende feuerschnaubende rot bewehrte gold-grüne Drachen mit pfeilspitzähnlichen Schwanzenden. Wahlspruch: Laboremus (Lasst uns arbeiten).
Namensträger
- Cornelius Wilhelm Freiherr von Heyl zu Herrnsheim (1843–1923), Fabrikant in Worms
- Cornelius von Heyl zu Herrnsheim (* 1933), Jurist, Synodalpräses der EKD
- Ludwig Freiherr von Heyl zu Herrnsheim (1886–1962), Fabrikant in Worms und Politiker (DVP)
- Ludwig Freiherr von Heyl zu Herrnsheim (1920–2010), Fabrikant in Worms
- Maximilian Freiherr von Heyl (1844–1925), Fabrikant in Darmstadt
Literatur
- Genealogisches Handbuch des Adels. Adelslexikon. Band V, Band 84 der Gesamtreihe. Starke, Limburg (Lahn) 1984, S. 203.
Kategorien:- Deutsches Adelsgeschlecht
- Geschichte (Worms)
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