Julius Binder (Philosoph)

Julius Binder (Philosoph)
Julius Binder

Julius Binder (* 12. Mai 1870 in Würzburg; † 28. August 1939 in Göttingen) war ein deutscher Rechtsphilosoph.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Nachdem er in früheren Werken auf den Rechtsbegriff Immanuel Kants zurückgegriffen hatte (so noch in: Rechtsbegriff und Rechtidee aus dem Jahre 1915), wurde er später zu einem entschiedenen Kritiker der neukantischen Rechtsphilosophie, insbesondere der Rechtsphilosophie Rudolf Stammlers. Seit den zwanziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts vertrat Julius Binder – ebenso wie später Karl Larenz, Gerhard Dulckeit und Walther Schönfeld – einen neuhegelianischen rechtsphilosophischen Ansatz, das System des sogenannten Objektiven Idealismus. Binder war der akademische Lehrer des deutschen Rechtsphilosophen und Zivilrechtlers Karl Larenz.

Zudem gilt Binder wie Carl Schmitt, Karl Larenz oder Ernst Forsthoff zu den Rechtsphilosophen, die nicht nur das nationalsozialistische Rechtssystem nicht kritisierten, sondern aktiv durch ihre Ideen zu unterstützen versuchten.[1] Vor der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ hatte Binder noch mit u.a. Max Pohlenz, Ludwig Prandtl, Hermann Thiersch, Hugo Willrich und Hermann Kees zu einer Gruppe von Göttinger Professoren gehört, die am 8. und 11. März des Jahres anläßlich der bevorstehenden preußischen Gemeinderatswahlen im Göttinger Tageblatt veröffentlichte Wahlaufrufe für die Kampffront Schwarz-Weiß-Rot unterschrieben hatten.[2] Am 5. April 1933 ließ sich Binder dann als Mitglieder der NSDAP einschreiben (Mitglieds-Nr. 3.551.565).[3]

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Binders Schrift Der deutsche Volksstaat (Mohr, Tübingen 1934) in der Sowjetischen Besatzungszone auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt.[4] In der Deutschen Demokratischen Republik folgte auf diese Liste noch sein Der 28. Juni und die Kriegsschuldfrage (H. Beyer & Söhne, Langensalza 1929).[5]

Er war Mitglied des Corps Bavaria Würzburg.[6]

Schriften (Auswahl)

  • Das Problem der Juristischen Persönlichkeit (1907).
  • Rechtsbegriff und Rechtsidee, Leipzig 1915.
  • Philosophie der Rechts, Berlin 1925.
  • Grundlegung zur Rechtsphilosophie, Tübingen 1935.
  • System der Rechtsphilosophie, Berlin 1937.

Literatur

  • Ralf Dreier: „Julius Binder (1870 - 1939). Ein Rechtsphilosoph zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus“, in: Fritz Loos (Hg.): Rechtswissenschaft in Göttingen, Göttingen 1987, S. 435-455.

Einzelnachweise

  1. Kaufmann, Arthur: Rechtsphilosophie und Nationalsozialismus. In: Rottleuthner, Hubert: Recht, Rechtsphilosophie und Nationalsozialismus. Vorträge aus der Tagung der deutschen Sektion der internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie in der Bundesrepublik Deutschland vom 11. und 12. Oktober 1982 in Berlin (West). Wiesbaden 198, 3., S. 1-19.
  2. Cornelia Wegeler: "...wir sagen ab der internationalen Gelehrtenrepublik". Böhlau Verlag, Wien u.a. 1996, S. 128.
  3. Heinrich Becker (Hrsg.): Die Universität Göttingen unter dem Nationalsozialismus: das verdrängte Kapitel ihrer 250jährigen Geschichte. K.G. Saur, München u.a. 1987, S. 97.
  4. http://www.polunbi.de/bibliothek/1948-nslit-b.html
  5. http://www.polunbi.de/bibliothek/1953-nslit-b.html
  6. Kösener Korps-Listen 1910, 201, 439.

Weblinks


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