Karl Peters (Strafrechtler)

Karl Peters (Strafrechtler)

Karl Peters (* 23. Januar 1904 in Koblenz; † 2. Juli 1998 in Münster (Westfalen)) war ein international bekannter Experte im Strafprozess- und Jugendrecht, der sich mit der Theorie und der Praxis des Wiederaufnahmerechts befasste.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Forschung

Peters studierte Rechtswissenschaft in Königsberg, Leipzig und Münster. Dort wurde er 1922 Mitglied der katholischen Studentenverbindung A.V. Zollern Münster und promovierte 1925 mit einer staats- und verfassungsrechtlichen Arbeit. 1931 habilitierte er sich in Köln mit einer Arbeit über die kriminalpolitische Stellung des Strafrichters bei der Bestimmung der Strafrechtsfolgen.

Von 1942 bis 1946 war er Ordinarius „für Strafrecht und Strafprozeßordnung“ in Greifswald, anschließend von 1946 bis 1962 Inhaber eines entsprechenden Lehrstuhls an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1972 lehrte und forschte Peters an der Universität Tübingen, danach wieder in Münster. Er war zudem 13 Jahre lang als Staatsanwalt und viele Jahre im Nebenamt als Oberlandesgerichtsrat tätig.

Peters setzte sich bereits in den 1950er-Jahren für Lockerungen im Strafvollzug ein. Er erreichte unter anderem die Abschaffung der Mehrfachbestrafung von Dienstverweigerern beim Bundesverfassungsgericht. Seine Beiträge galten als maßgeblich „für die Reform des Straf-, Sexualstraf- und Strafvollzugsrechts; er gehörte zu den Begründern der Kriminalpädagogik. Vom Bundesjustizministerium beauftragt, widmete er sich in den 1960er-Jahren der systematischen Aufarbeitung von Justizirrtümern.“[1]

Auszeichnungen

Um seine Verdienste um die Kriminalwissenschaften zu würdigen, bekam Peters im Jahre 1973 von der Deutschen Kriminologischen Gesellschaft die Beccaria-Medaille in Gold verliehen. 1974 erhielt er der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. 1975 folgte die Auszeichnung mit dem Komturkreuz mit Stern des Silvesterordens durch Papst Paul VI. Weitere Ehrungen erhielt Peters 1984 durch die Verleihung der Ehrendoktorwürde Dr. phil. h.c. der Philipps-Universität Marburg und im Jahre 1989 durch die Verleihung der Ehrendoktorwürde der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.[2] Mittlerweile sind auch Straßen nach ihm benannt worden, was teilweise auf die Namensgleichheit mit dem vormaligen Kolonialisten Carl Peters zurückzuführen ist.[3]

Literatur

Werke von Karl Peters

  • (Mitarbeit von Heinrich Foth) Fehlerquellen im Strafprozess: Eine Untersuchung der Wiederaufnahmeverfahren in der BRD. Band 1: Einführung und Dokumentation. Band 2: Systematische Untersuchungen und Folgerungen. Band 3: Wiederaufnahmerecht. Verlag Müller Jur.Vlg.C.F. (März 1995) ISBN 9783811402157
  • Strafprozess: ein Lehrbuch. Heidelberg: Müller, 1985. ISBN 3811411853
  • Justiz als Schicksal: ein Plädoyer für ‚die andere Seite‘. Berlin: De Gruyter, 1979. ISBN 3110080842
  • Gescheiterte Wiederaufnahmeverfahren. De Gruyter, 1973.
  • Strafrechtspflege und Menschlichkeit, Ausgewählte Schriften, herausgegeben von Wilfried Küper und Klaus Wasserburg, C.F. Müller, 1988. ISBN 3811417878

Sekundärliteratur

  • Martin Paul Waßmer: Die Wiederaufnahme in Strafsachen: Bestandsaufnahme und Reform. Jura, 24. Jahrgang (2002), Heft 7. Abstract
  • Klaus Wasserburg (Herausgeber) et al.: Wahrheit und Gerechtigkeit im Strafverfahren: Festgabe für Karl Peters aus Anlaß seines 80. Geburtstages, Heidelberg: Müller, 1984. ISBN 381143084X
  • Jürgen Baumann, Klaus Tiedemann (Herausgeber). Einheit und Vielfalt des Strafrechts: Festschrift für Karl Peters zum 70. Geburtstag. Tübingen: Mohr, 1974. ISBN 3166355421

Einzelnachweise

  1. Gestorben: Karl Peters,. In: Der Spiegel. Nr. 29, 1998, S. 186 (mit Foto, online).
  2. Prof. Karl Peters gestorben: International bekannter Experte im Strafprozeßrecht und Jugendrecht. Pressemitteilung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
  3. So entschied man sich in Bremen, den Namen Karl-Peters-Straße beizubehalten, damit aber nicht mehr an den gleichnamigen Koloniebegründer in Afrika, sondern an den Juristen erinnern zu wollen – Weser Kurier vom 7. Januar 2010

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