Karli Coburger

Karli Coburger

Karli Coburger (* 4. Oktober 1929 in Neuhaus-Schierschnitz) war von 1984 bis 1989 Leiter der für Observation, Ermittlung und Festnahmen verantwortlichen Hauptabteilung VIII des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS).

Inhaltsverzeichnis

Kindheit und Jugend

Coburger wurde 1929 als Sohn eines Porzellandrehers in Neuhaus-Schierschnitz geboren. Nach der Volksschule erlernte Coburger von 1943 bis 1946 an der Handelsschule den Beruf des Kaufmanns. Anschließend besuchte er die Wirtschaftsoberschule Sonneberg und war von 1948 bis 1949 Volontär im Plastewerk Köppelsdorf. 1949 trat er der SED bei. Nach einem Einjahreslehrgang an der Deutschen Verwaltungsakademie „Walter Ulbricht“ in Forst Zinna arbeitete er bis 1952 als Betriebsassistent und besuchte die Technische Abendschule.

Stasi-Laufbahn

1952 trat Coburger in den Dienst des MfS. Dort war er zunächst im Bereich der MfS-Bezirksverwaltung Leipzig tätig, ehe er 1953 nach Berlin versetzt wurde. Hier war er als Untersuchungsführer in der Hauptabteilung IX tätig. In seinen Vernehmungen von politischen Häftlingen griff er Mittel wie Schlafentzug und Isolationshaft zurück, um seine Opfer zu belastenden Aussagen zu drängen. So bearbeitete Coburger den Fall der früheren Chefsekretärin im Büro des Ministerpräsidenten Otto Grotewohl Elli Barczatis, die 1955 per Fallbeil hingerichtet wurde.[1] Von 1957 bis 1960 absolvierte Coburger ein Fernstudium der Kriminalistik an der Polizeischule Aschersleben. 1966 machte er das Staatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im selben Jahr stieg er zum stellvertretenden Leiter der Ermittlungsabteilung auf. 1976 promovierte er gemeinsam mit zwei weiteren Stasi-Offizieren zum Dr. jur. an der Stasi-Hochschule Potsdam mit einer Arbeit über „Die Durchsetzung der strafrechtlichen Verantwortung von Bürgern nichtsozialistischer Staaten durch das MfS“. 1984 wurde Coburger zum Generalmajor befördert und trat die Nachfolge Albert Schuberts als Leiter der Hauptabteilung VIII an. Dies tat er bis 1989. Im Zuge der Auflösung des MfS wurde Coburger 1990 entlassen.

Leben nach 1990

Am 14. Dezember 1992 erhob die Generalbundesanwaltschaft Anklage gegen Coburger wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit[2]. Im Zusammenhang mit dem Fall Robert Havemann wurde Coburger im Juli 2000 wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung vom Berliner Landgericht zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt[3]. Im Prozess lehnte Coburger jegliche Verantwortung für die durch ihn begangen Taten ab. Er betätigt er sich aktiv in der AG Recht der „Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung“ (GRH)[4]. 2003 wurde er mit weiteren MfS-Offizieren im Rahmen der Dokumentation „Das Ministerium für Staatssicherheit - Alltag einer Behörde“ interviewt.[5].

Schriften

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Karl Wilhelm Fricke: Die Schönfärber verhöhnen ihre Opfer, in: Frankfurter Rundschau vom 16. November 2007. Online-Version.
  2. Vgl. Roland Schißau: Strafverfahren wegen MfS-Unrecht - Die Strafprozesse bundesdeutscher Gerichte gegen ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, Berlin 2006, S. 151.
  3. Vgl. Günter Förster: Die juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit, Berlin 2001, S. 351.
  4. Vgl. Autorenvita beim Kai Homilius Verlag, eingesehen am 14. Juni 2009.
  5. Vgl. Silke Kettelhake: Selbstentlarvung, in: Fluter, [1], eingesehen am 6. April 2011.

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