- Klaus-Peter Braun
-
Klaus-Peter Braun (* 21. Oktober 1958; † 1. August 1981 bei Rustenfelde) war ein im Dienst getöteter DDR-Grenzsoldat. Braun wurde im Grenzdienst von einem DDR-Grenzsoldaten erschossen, der anschließend in den Westen flüchtete.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Klaus-Peter Braun verrichtete seinen dreijährigen Dienst als Unteroffizier auf Zeit bei den Grenztruppen der DDR. Das erste Halbjahr seiner Dienstzeit wurde er an der Unteroffiziersschule der Grenztruppen „Egon Schultz“ in Perleberg ausgebildet. Danach erfolgte die Ernennung zum Unteroffizier und die Versetzung zum Grenzdienst im Grenzregiment 4 „Willi Gebhardt“ / 12. Grenzkompanie mit Sitz in Rustenfelde. Üblicherweise wurden Unteroffiziere auf Zeit in entsprechender Dienststellung nach einem Jahr Truppendienst zum Unterfeldwebel ernannt, nach einem weiteren halben Jahr dann zum Feldwebel, dem Dienstgrad Brauns zum Zeitpunkt seines Todes.
Am 1. August 1981 war Klaus-Peter Braun auf der Führungsstelle seiner Grenzkompanie (FüSt. Rustenfelde) im Nachtaufzug zur Führung der Grenzsicherung (GSi) im Abschnitt seiner Kompanie eingesetzt. Dabei unterstanden ihm auf der Führungsstelle der 24-jährige Roland H., ein weiterer Soldat und ein Unteroffizier. Die Führungsstelle war auf einem B-Turm untergebracht, und mit einem Kartentisch sowie Nachrichtengeräten ausgestattet. Um 23:35 Uhr gab es auf der linken Flanke des Kompanieabschnitts im Bereich des Pferdebergs eine Auslösung des Grenzsignalzauns (GSZ), woraufhin der andere Soldat und der Unteroffizier abrückten. Klaus-Peter Braun und Roland H. waren nun allein, der Grenzabschnitt an der rechten Flanke war nicht besetzt. Soldat Roland H. gab drei Schüsse auf Braun ab, von denen ein Schuss die „Herzspitze durchsetzt[e], Lunge, Magen, Bauchspeicheldrüse und die Aorta im Bauch [...]öffnet[e], was zum sofortigen Tod geführt hat“.[1] Roland H. verließ den Beobachtungsturm, lief direkt zum Grenzzaun, und überkletterte diesen mit Hilfe seines Tragegestells. Klaus-Peter Braun wurde in Bleicherode beigesetzt.
Aufarbeitung
Posthum wurde Braun zum Fähnrich befördert. In der DDR wurde u.a. ein Klubhaus in Bleicherode nach ihm benannt.
Am 23. Juli 1982 verurteilte das Militärobergericht Leipzig den Täter in Abwesenheit wegen Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Verteidiger des Angeklagten war Friedrich Wolff. Durch Untersuchungen des gerichtsmedizinischen Instituts der Universität Jena versuchte die Anklage nachzuweisen, dass der Schusskanal des tödlichen Schusses (von vorn, schräg nach unten) nur durch einen Schuss des stehenden Täters auf den am Kartentisch sitzenden Braun zustande kommen konnte, nicht aber im Handgemenge,[2] wie dies im Verfahren in Westdeutschland vorgetragen wurde.
1983 verurteilte das Landgericht Göttingen Roland H. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.[3] In der Verhandlung hatte der Täter angegeben, dass er den unbewaffneten Braun mit der Kalaschnikow bedroht hätte, und seine Flucht angekündigt habe. Daraufhin sei Braun auf ihn zugekommen und habe den Gewehrlauf festgehalten, woraufhin sich drei Schüsse gelöst hätten. Dem folgte das Gericht.[1]
Literatur
- Friedrich Wolff: Verlorene Prozesse 1953-1998 : meine Verteidigungen in politischen Verfahren Nomos, Baden-Baden 1999, ISBN 3-7890-6001-1. (Darin Kapitel 29: Der Tod des Feldwebels Braun, S. 177ff.)
Einzelnachweise
- ↑ a b Die Augen feucht vor Wut. In: Der Spiegel Nr. 28/1991 vom 8. Juli 1991, S. 109-110
- ↑ In: Neue Justiz, Band 37, Nr. 1 (1983), S. 277f. ISSN 0028-3231.
- ↑ Landgericht Göttingen, Aktenzeichen 6 JS 648/81 - 18/83 II.
Wikimedia Foundation.