- Ratsdenkelbuch
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Das Ratsdenkelbuch ist in Bremen eine wichtige historische Quelle. Es wurde auf Vorschlag des Bremer Ratsherrn Hinrich von der Trupe, unterstützt durch den Ratsherrn und Bürgermeister Friedrich von Walle 1395 angelegt. Es endet 1519.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Das Ratsdenkelbuch enthält unter anderem Eintragungen über Rechnungen, das Einkunftsregister, Schuldverschreibungen, Verträge, Gelübde sowie chronologische Aufzeichnungen des Bremer Rates. Wertvoll sind die Mitteilungen über den Bau des Bremer Rathauses. Bedeutsam sind die Eintragungen zum Bremer Stadtrecht; eine Abschrift von 147 Verordnungen und Satzungen von 1450 sind erhalten in einem Artikel mit der Überschrift De olde kundich breff. Später wurde diese Überschrift durch „oder Rulle“ ergänzt. Diese Rechtssammlung wurde als „Kundige Rulle“ bzw. „Kundige Rolle“ bezeichnet.
Eine zeitliche oder sachliche Ordnung ist beim Ratsdenkelbuch nicht immer sichtbar. Eine auch tendenziöse Bearbeitung des Ratsdenkelbuches, insbesonder von Hemeling zur Reichsfreiheit von Bremen, fand statt.
Die Kundige Rolle, die zur Verlesung des geltenden Rechts genutzt wurde, war ein grundlegendes Rechtsdokument, aber nicht alle Rechtsänderungen sind auf ihr vermerkt. Hierzu dienten die Kanzleiexemplare in Form von Heften.
Im Zweiten Weltkrieg wurde das Ratsdenkelbuch ausgelagert und es ist seitdem verschollen. Eine Fotokopie befindet sich im Staatsarchiv Bremen.
Frühe Bremer Chroniken
Die Geschichtsschreibung von Bremen war im Mittelalter nicht sehr ausgeprägt. Als Aufzeichnungen und Chroniken gab es:
- Das Ratsdenkelbuch von 1395 bis 1519 (s.o.) mit den kundigen Rullen:
- Die kundige Rulle von 1450 mit den Verordnungen des Rates. Die Texte nehmen auch Bezug auf eine ältere, verloren gegangene kundige Rulle. Sie wurden auf ein Pergamentpapier geschrieben, das zu einer Rolle aneinander genäht wurde. Neue Texte wurden jährlich am 4. Fastensonntag Laetare (3. Sonntag vor Ostern) vor dem Bremer Rathaus einberufenen Bürgerversammlung, der Bursprake, von der Rathaulaube über dem heutigen Eingang zum Ratskeller und später auch von der Rathausgalerie verlesen. Zunächst wurden alle Regelungen verlesen, im 15. Jahrhundert nur noch die Polizeiverordnungen.
- Die kundige Rulle von 1489 aktualisierte die kundige Rulle von 1450 bis 1513. Sie hatte eine Länge von 6,93 Meter und war 15 cm breit. Beide Rollen umfassten 225 Artikel.
- 1513 wurde die Ratsverlautbarungen und Proklame durch Novellen ersetzt. Das älteste erhaltene Heft des Kanzleiexemplars enthält Änderungen bis 1549. Im zweiten Kanzleiexemplar sind die Änderungen aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts enthalten, dem die Änderungen von 1606 bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts folgten und ein Exemplar mit Änderungen zwischen 1656 und 1756.
- Die kundige Rulle wurde in Heftform weiterhin in niederdeutscher Sprache geschrieben aber seit 1756 nicht mehr öffentlich verlesen.
- Die Bremer Chronik von Gerd Rinesberch und Herbord Schene in der Zeit von um 1400 bis 1430 bzw. 1446
- Die Chronik von Heinrich Wolter um 1450.
- Das Denkelbuch - auch Denkbuch genannt - des Bürgermeisters Daniel von Büren der Ältere als Chronik bremischer Ereignisse, Denkwürdigkeiten und Bräuche. Erhalten sind die Aufzeichnungen von 1490 bis 1525; vermutlich umfasste das ursprüngliche Werk jedoch einen größeren Zeitraum.
Später kamen hinzu:
- Peter Koster: Chronik der Kaiserlichen Freien Reichs- und Hansestadt Bremen von 1600 bis 1700. Edition Temmen, Bremen 2004, ISBN 3-86108-687-5,
- Adam Storck: Ansichten der Freien Hansestadt Bremen und ihrer Umgebung. Friedrich Wilmans Verlag, Frankfurt am Main, 1822 Faksimile-Ausgabe vom Schünemannverlag, Bremen 1977, ISBN 3-7961-1688-4.
Literatur
- Herbert Schwarzwälder: Das Große Bremen-Lexikon. Edition Temmen, Bremen 2003, ISBN 3-86108-693-X.
- Werner Kloos: Bremer Lexikon. Hauschild, Bremen 1980, ISBN 3-920699-31-9.
Siehe auch
Kategorien:- Geschichte Bremens
- Rechtsquelle (Bremen)
- Amtsbuch
- Das Ratsdenkelbuch von 1395 bis 1519 (s.o.) mit den kundigen Rullen:
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