- Landesamt für Verfassungsschutz Bremen
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Landesamt für Verfassungsschutz Bremen (LfV) ist die Landesbehörde für Verfassungsschutz des Bundeslandes Bremen. Zu den Hauptaufgaben der Landesbehörde zählt die Beobachtung des Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Fundamentalismus jeglicher Ausprägung sowie die Spionageabwehr und das Beobachten der Scientology-Organisation.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsgrundlagen
Das Landesamt für Verfassungsschutz der Freien Hansestadt Bremen arbeitet mit seinen Mitarbeitern auf den Grundlagen des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BremVerfSchG), des Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (BremSÜG), dem Antiterrordateigesetz (ATDG) und dem Artikel 10-Gesetz (G10). Die Zusammenarbeit erfolgt mit den weiteren Landesbehörden für Verfassungsschutz. Durch die gesetzliche Regelung des Bundesverfassungschutzgesetztes (BVerfSchG) bleibt der Datenschutz des Bürgers gewahrt und obliegt dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Überprüfungen von Personen sind ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage erlaubt. Die Voraussetzung einer Überprüfung erfolgt durch die Richtlinie des Bremer Sicherheitsüberprüfungsgesetzes.
Aufgaben
Die Freiheitliche demokratische Grundordnung zu gewährleisten und zu schützen ist primäres Ziel des Verfassungsschutzes im Lande Bremen, zugleich die Sicherheit des Bundes und der Länder. Diesbezüglich sammelt und wertet das Landesamt für Verfassungsschutz der Freien Hansestadt Bremen nachrichtendienstliche Informationen über Bestrebungen und Gruppen aus, die sich gegen das Gut der Freiheitlichen demokratischen Grundordnung entschieden haben. Diese Verfassungsfeindlichkeit wird offenbar im Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Fundamentalismus jeglicher Ausprägung, wie auch bei der Scientology-Organisation. Auch die Spionageabwehr fällt in die Aufgaben des LfV Bremen. Gesamt gesehen, unterstützt das Landesamt für Verfassungsschutz Bremen durch seine Tätigkeit in vollster Weise die Streitbare Demokratie.
Die gefilterten Erkenntnisse über den Extremismus werden beispielhaft durch den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht[1] dem Senat der Freien Hansestadt Bremen übermittelt um auf entsprechende Gefahren, die durch den Extremismus hervorgerufen werden, hingewiesen und danach gesetzlich vorbereitet zu sein. Auf der Internetseite des Landesamtes werden diese Erkenntnisse der breiten Öffentlichkeit, jedem einzelnen Bürger bereitgestellt. Dieser Extremismus stellt sich überwiegend als Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Fundamentalismus dar. Dabei wird auch der Augenmerk auf die Spionage und Sabotage gelegt.
Struktur
Um alle Aufgabenfelder entsprechend optimal abzudecken, ist das Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Bremen in Abteilungen unterteilt. Die Hierarchie bildet ein Amtsleiter. Es folgen danach die Abteilungen. Diese wiederum sind in Referate unterteilt.
Kontrolle
Die Tätigkeit des Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Bremen obliegt strikten gesetzlichen Vorgaben. Um einen Missbrauch zu unterbinden wird das Landesamt selbst durch das Parlamentarische Kontrollgremium, die Gerichte und die staatlichen Datenschutzbeauftragten bei der zu erbringenden Aufgabe (Schutz der Freiheitlichen demokratischen Grundordnung) überwacht.
Haushalt
Um seine Aufgaben erfüllen zu können, standen dem Landesamt für Verfassungsschutz Bremen für Personal im Haushaltsjahr 2008 ein Betrag von 1.501.443 Euro zur Verfügung.[2] Für Sachmittel 534.000 Euro.[3] Die investiven Ausgaben betrugen 2008 105.946 Euro.[4] Das Gesamtausgabevolumen lag 2008 bei 2.141.389 Euro.[5] Das Beschäftigungsvolumen umfasste 2008 37,4 Vollzeiteinheiten.[6]
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorien:- Nachrichtendienstliche Organisation (Deutschland)
- Behörde (Freie Hansestadt Bremen)
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