- Liste der Baudenkmäler in Lengdorf
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In der Liste der Baudenkmäler in Langenpreising sind die Baudenkmäler der oberbayerischen Gemeinde Langenpreising aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Baudenkmäler nach Ortsteilen
Langenpreising
- Kath. Pfarrkirche St.Martin, Chor im Kern spätgotisch, Langhaus 1. Hälfte 19. Jh., Turm 1770 von Joh. Bapt. Lethner; mit Ausstattung.
- Kath. Kapelle St.Petrus, 1. Hälfte 17. Jh.
- Preysingstraße 1. Gasthaus Unterwirt, stattlicher Satteldachbau mit rundbogigen Erdgeschossfenstern, Mitte 19. Jh.
Appolding
- Haus Nr. 1. Stattliches Bauernhaus mit Gred und Stüberlvorbau, Ende 18. Jh.
Hinterholzhausen
- Kath. Filialkirche Hl.Kreuzerfindung, Frühwerk von Joh. Bapt. Lethner, 1730; mit Ausstattung.
Zustorf
- Kath. Filialkirche St.Stephan, Backsteinrohbau um 1510, Turmunterbau spätromanisch; mit Ausstattung.
- Kirchenweg 3. Dreiseithof, Wohnhaus erdgeschossig mit Putzverzierung und Satteldach. 1. Hälfte 19. Jh.
- Untere Römerstraße 14. Kleinbauernhaus, erdgeschossig mit Satteldach und Gred, 1. Hälfte 19. Jh.
- Untere Römerstraße 15. Kleinbauernhaus, erdgeschossig mit Satteldach und Gred, 1. Hälfte 19. Jh.
- Untere Römerstraße 16. Kleinbauernhaus, erdgeschossig mit Satteldach und Gred, 1. Hälfte 19. Jh.
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Literatur
- Wilhem Neu, Volker Liedke: Oberbayern. In: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern. Regierungsbezirke. Bd. I.2, R. Oldenbourg Verlag, München 1986, ISBN 3-486-52392-9.
Weblinks
BayernViewer-denkmal (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript und Java)
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