- Liste der Baudenkmäler in Moosinning
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In der Liste der Baudenkmäler in Moosinning sind die Baudenkmäler der oberbayerischen Gemeinde Moosinning aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Baudenkmäler nach Ortsteilen
Moosinning
- Kath. Pfarrkirche St. Emmeram, um 1700, Frühwerk von Anton Kogler; mit Ausstattung
- Kath. Kapelle St. Sebastian und Rochus (im Unterdorf), errichtet 1651, Zentralbau über vierpaßartigem Grundriss; mit Ausstattung
Burgholz
- Kapelle; 1. Hälfte 19. Jh.; mit Ausstattung
Kempfing
- Kath. Filialkirche St. Jakobus d. Ä., romanisch (um 1200), barockisiert, Turm frühgotisch; mit Ausstattung
Riexing
- Kapelle, 18./19. Jh.; mit Ausstattung
Stammham
- Kapelle, achteckiger Putzbau, 1839; mit Ausstattung; zu Haus Nr. 8 gehörig
Zengermoos
- Bei Franzheimer Ring 1; Grenzstein zwischen dem früheren Hochstift Freising und dem Kurfürstentum Baiern, aus Rotmarmor, datiert 1718; in der Nähe des Gasthauses Zengermoos
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Literatur
- Michael Petzet: Denkmäler in Bayern: Oberbayern. - Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1986
Weblinks
- BayernViewer-denkmal (interaktiv, erfordert Java)
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