- Liste der Baudenkmäler in Neuching
-
In der Liste der Baudenkmäler in Neuching sind die Baudenkmäler der oberbayerischen Gemeinde Neuching aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Baudenkmäler nach Ortsteilen
Oberneuching
- Kath. Pfarrkirche St. Martin; Kern spätromanisch, Chor und Turmunterbau spätgotisch, 1796 und modern verändert; mit Ausstattung
- Pfarrhaus, schlossartiger Bau 1910/12 mit Eckerker, 17. Jh.
Lausbach
- Haus Nr. 58; Zweigeschossiger Getreidekasten (Blockbau) 2. Hälfte 16. Jh.; 1957 versetzt
Niederneuching
- Kath. Filialkirche St. Johannes d. T., 1690-93 von Hans Kogler, Turmunterbau und Sakristei spätgotisch; mit Ausstattung
- Gegenüber Haus Nr. 2; Wirtsstadel, langgestreckter Flachdachbau mit Bundwerk, Mitte 19. Jh.
- Wegkapelle, an der Straße nach Riexing, erbaut 1884
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Literatur
- Michael Petzet: Denkmäler in Bayern: Oberbayern. - Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1986
Weblinks
- BayernViewer-denkmal (interaktiv, erfordert Java)
Berglern | Bockhorn | Buch a.Buchrain | Dorfen | Eitting | Erding | Finsing | Forstern | Fraunberg | Hohenpolding | Inning a.Holz | Isen | Kirchberg | Langenpreising | Lengdorf | Moosinning | Neuching | Oberding | Ottenhofen | Pastetten | Sankt Wolfgang | Steinkirchen | Taufkirchen (Vils) | Walpertskirchen | Wartenberg | Wörth
Wikimedia Foundation.