- Liste der Baudenkmäler in Berglern
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In der Liste der Baudenkmäler in Berglern sind die Baudenkmäler der oberbayerischen Gemeinde Berglern aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Baudenkmäler nach Ortsteilen
Berglern
- Erdinger Straße 28; Stattliches Wohnstallhaus mit Stichbogenfenstern, Fenstergittern und Aufzugsöffnung, 3. Viertel 19. Jh.
- Kirchplatz 2; Kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul, Chor und Turm im Kern spätgotisch, sonst Neubau 1734/35 von Michael Pröbstl, Turm- und Chorerhöhung um 1778 von Joh. Bapt. Lethner; mit Ausstattung
- Kirchplatz 4; Pfarrhaus, Walmdach, wohl 2. Hälfte 18. Jh.
- Kriegergedächtniskapelle, erbaut um 1920; an der Abzweigung Schulstraße
- Wegkapelle, 3. Viertel 19. Jh.; 1 km nordöstlich an der Gemeindegrenze
Mitterlern
- Kath. Kapelle Hl. Dreifaltigkeit, erbaut 1687; mit Ausstattung
- Moosburger Straße 6; Gasthaus Kratzer; stattlicher Bau mit Halbwalmdach, gegen Mitte 19. Jh.
Niederlern
- Kreuzstraße 3; Kath. Filialkirche St. Andreas, erbaut 1678 von Hans Kogler; mit Ausstattung
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Literatur
- Michael Petzet: Denkmäler in Bayern: Oberbayern. - Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1986
Weblinks
- BayernViewer-denkmal (interaktiv, erfordert Java)
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