- Liste der Baudenkmäler in Hohenpolding
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In der Liste der Baudenkmäler in Hohenpolding sind die Baudenkmäler der oberbayerischen Gemeinde Hohenpolding aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Baudenkmäler nach Ortsteilen
Hohenpolding
- Kath. Pfarrkirche Mariae Heimsuchung, erbaut 1752 von Joh. Bapt. Lethner; mit Ausstattung
- Kerkerkapelle, neben der Kirche, Anfang 16. Jh., Halbwalm, barockisiert; mit Ausstattung
Amelgering
- Kath. Filialkirche St. Johannes und Paulus, typischer Bau von Joh. Bapt. Lethner, um 1755; mit Ausstattung
- Feldkapelle, ostwärts des Ortes, 2. Hälfte 18. Jh.
Buchöd
- Haus Nr. 75; Erdgeschossiger Getreidekasten, Blockbau, 17./18. Jh.
Erdmannsdorf
- Haus Nr. 82; Riegel-Bundwerkstadel, z. T. massiv, 2. Hälfte 18. Jh.
Penning
- Haus Nr. 60; Hakenhof, Wohnteil mit Blockbau-Kniestock, 18. und 2. Viertel 19. Jh.
- Kapelle, 2. Viertel 19. Jh.; in der Ortsmitte
Starzell
- Haus Nr. 53; Riegel-Bundwerkstadel, Satteldach, 18./19. Jh.
Sulding
- Kath. Filialkirche Hl. Kreuzauffindung, Chor und Turm im Kern spätgotisch, Langhaus und Wölbung von Anton Kogler, 1703; mit Ausstattung
Zeil
- Bei Haus Nr. 81; Hofkapelle mit ehem. Backhaus, Putzbau mit Dachreiter über dem Westgiebel
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Literatur
- Michael Petzet: Denkmäler in Bayern: Oberbayern. - Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1986
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