- Charter
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Die Charter (engl.) bezeichnet die zeitweilige Überlassung eines Gegenstandes gegen die Entrichtung einer Nutzungsgebühr.
Die Bedingungen der Überlassung werden in einem Chartervertrag geregelt. Insbesondere in der Schifffahrt und in der Luftfahrt wird der Begriff verwendet, wenn Fahrzeuge für eine bestimmte Zeit von anderen als den Eigentümern genutzt werden sollen. Geht es um das Chartern von Segel- und Motorbooten für Urlaub oder Regatten, bezeichnet man dies gemeinhin als Yachtcharter.
Inhaltsverzeichnis
Schiffscharter
Im internationalen Seeverkehr werden folgende Charterarten unterschieden[1]
- Bareboat Charter
- Es wird das unbemannte Schiff für eine einzelne Reise oder einen definierten Zeitraum dem Charterer überlassen. Der Charterer hat selbst für die Bereederung zu sorgen und trägt während des Nutzungszeitraumes die Kosten für Wartung, Reparaturen und Betriebsstoffe. International üblich wird eine bareboat charter in US$ pro Kalendertag vereinbart und berechnet. Kann das Schiff während dieser Zeit z. B. aufgrund eines technischen Defekts nicht genutzt werden, ist dies das Risiko des Charterers.
Bareboat Charter spielt eine wichtige Rolle bei der Ausflaggung, da diese Form unter Anwendung des §7 FlRG ermöglicht, unter fremder Flagge zu fahren, ohne das deutsche Schiffsregister zu verlassen. So waren im Juli 2011 3166 Schiffe mit 67 994 048 BRZ "vorübergehend" ausgeflaggt. Nach Anzahl der Schiffe waren die beliebtesten fremden Flaggen Liberia sowie Antigua und Barbuda mit 1194 bzw. 1086 Fahrzeugen. Liberia führte dabei nach Tonnage mit 40 432 091 BRZ die Liste mit weitem Abstand an[2].
- Time Charter
- Der Schiffseigentümer (Eigner) stellt das betriebsbereite, ladefähige und bemannte Schiff dem Charterer für einen definierten Zeitraum zur Verfügung. International üblich wird eine Time Charter in US$ pro Nutzungstag vereinbart und berechnet. Der Eigentümer bleibt für den technischen Zustand des Schiffes verantwortlich und hat das Schiff während des Zeitraumes instand zu halten. Er kann die Bereederung selbst ausführen oder einem Dritten übertragen, dem sogenannten Vertragsreeder. Kann das Schiff während des Nutzungszeitraumes z. B. aufgrund einer Dockung oder eines technischen Defekts nicht genutzt werden, wird das Schiff "off-hire", d. h. der Charterer zahlt für diesen Zeitraum keine Charter. Bei dieser Art eines Charters ist das Risiko von Verspätungen auf Seiten des Charterers.
- Voyage Charter
- Im Gegensatz zur Time Charter stellt der Schiffseigentümer dem Charterer das Schiff für eine bestimme Reise und nicht für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Der Charterbetrag wird deshalb nicht nach Zeit berechnet. In der Regel gibt es für die Lade- und/oder Entladezeit (laytime) einen bestimmten Zeitraum, der nach Stunden oder Tagen bestimmt ist. Wird dieser Zeitraum überschritten, beginnt die Überliegezeit (Demurrage). Hierfür ist im Chartervertrag regelmäßig eine bestimmte Rate pro Stunde oder Tag zusätzlich zu zahlen. Umgekehrt kann es auch der Fall sein, dass der Schiffseigentümer dem Charterer einen bestimmten Betrag zahlt, wenn der Charterer unterhalb der laytime bleibt (dispatch). Häufig ist das die Hälfte des Demurrage-Betrages. Das Risiko für Verspätungen trägt hier der Schiffseigentümer.
Bei den verschiedenen Charterarten zahlt der Charterer neben der vereinbarten Charter die Kosten des verbrauchten Treibstoffes während der Fahrt.
Flugzeugcharter
Tourismusunternehmen chartern oft Flugzeuge, daher stammt der Begriff Charterflüge.
Deutsches Recht
Die Einordnung des Chartervertrags in die Vertragstypen des deutschen Schuldrechts bereitet wegen der zahlreichen unterschiedlichen Ausgestaltungen Schwierigkeiten. In der Regel handelt es sich um einen Dienstvertrag und nicht um einen Werkvertrag. Wird das gesamte Schiff oder Flugzeug für eine bestimmte Zeit vollständig dem Charterer ohne Besatzung zur Benutzung überlassen (sog. bareboat-charter oder dry-lease), so liegt ein Mietvertrag vor. Ist aufgrund einer Employment-Klausel auch die Überlassung der Mannschaft geschuldet, so kommen in der Regel die Vorschriften des Transportrechts zur Anwendung. Überlässt der Vercharterer (z. B. die Fluggesellschaft) nur ein Kontingent an Plätzen für Passagiere (z. B. an einen Reiseveranstalter), so liegt ein Werkvertrag mit der Pflicht zur Sammelbeförderung nahe.
Siehe auch
Wiktionary: Charter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenEinzelnachweise
- ↑ Stahl, Das IPR der Charterverträge (Reise-, Zeit- und Bareboat-Charter), transpr 2010, 258 [Zeitschrift "Transportrecht"]
- ↑ http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Berufsschifffahrt/Deutsche_Handelsflotte/Statistik_BBC.pdf
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