Rekrutenschule

Rekrutenschule
Schweizer Armee
Armée Suisse
Armada Svizra
Swiss Armed Forces
Führung
Oberbefehlshaber
de jure:
Der Bundesrat (Frieden)

Ein von der Bundesversammlung gewählter Oberbefehlshaber (Krieg)

Oberbefehlshaber de facto: André Blattmann, Chef der Armee
Verteidigungsminister: Ueli Maurer, Chef VBS
Militärischer Befehlshaber: Chef der Armee André Blattmann
Militärische Stärke
Aktive Soldaten: 134'886[1]
Reservisten: 350'000[2]
Wehrpflicht: 18 - 21 Wochen Grundausbildung, insgesamt 260 Tage (für Soldaten)[3][4]
Wehrtaugliche Bevölkerung: Alter 18-49 Jahre:
1'852'580 Männer
1'807'667 Frauen[5]
Wehrtauglichkeitsalter: 18-34 Jahre
Haushalt
Militärbudget: 3'898 Mio CHF [6]
Ausgabenanteil vom Steueraufkommen: 7,4%[6]
Anteil am BNE: 1 %
Geschichte

Die Schweizer Armee ist die bewaffnete Streitmacht der Schweiz. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe. Da die Schweiz ein Binnenstaat ist, verfügt die Armee über keine Marine. Eine Besonderheit der Schweizer Armee ist das Milizsystem. Chef der Armee ist seit dem 1. März 2009 Korpskommandant André Blattmann, der die Funktion ab 21. Juli 2008 bereits ad interim ausübte.

Inhaltsverzeichnis

Offizielle Bezeichnungen

Bis zum Ende des Jahres 2003 (Armee 61 und Armee 95) sprach man von der Schweizerischen Armee. Seither ist Schweizer Armee die offizielle Bezeichnung. In den anderen drei Landessprachen hat sich die Bezeichnung nicht verändert. Auf Französisch heisst sie Armée Suisse, auf Italienisch Esercito Svizzero und auf Rätoromanisch Armada Svizra. Auf Englisch tritt die Armee als Swiss Armed Forces auf.

Deutsch, Französisch und Italienisch sind die drei gleichberechtigten Kommandosprachen der Schweizer Armee.

Auftrag

Folgende Aufgaben sind der Schweizer Armee durch die Bundesverfassung und das Militärgesetz übertragen:

  1. Raumsicherung und Verteidigung
  2. Subsidiäre Einsätze zur Existenzsicherung
  3. Friedensförderung

Raumsicherung und Verteidigung ist der Kernauftrag der Armee. Die Armee soll das Territorium der Schweiz sichern und verteidigen. Erfolgen soll dies durch eine abschreckende Wirkung, die durch ständige Kampfbereitschaft der Schweizer Armee erzielt wird. In diesem Zusammenhang wird der Begriff des „hohen Eintrittspreises“ verwandt, den ein potentieller Angreifer zahlen muss, wenn er die Schweiz angreift, das Territorium zu besetzen oder den Durchmarsch zu erzwingen versucht.

Subsidiäre Einsätze bilden den Hauptanteil der aktuellen Einsätze der Armee. Bei Naturkatastrophen kann die Armee Katastrophenhilfebataillone aufbieten. Umstritten ist insbesondere der Dauerauftrag der Botschafts- und Konsulatsbewachungen. Ebenso umstritten sind Einsätze zugunsten von Grossveranstaltungen wie dem G8-Gipfel, dem Weltwirtschaftsforum, der Expo.02 oder diversen Sportveranstaltungen.

Friedensförderung ist ein für die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen wichtiger, personell aber sehr kleiner Bereich. Die Schweiz stellt der UNO unbewaffnete Militärbeobachter zur Verfügung. Daneben gibt es zurzeit nur zwei bewaffnete Einheiten im Ausland: die seit 1999 der KFOR unterstellte Swisscoy mit bis zu 220 Soldaten und seit Herbst 2004 rund 25 Soldaten im Rahmen der EUFOR Mission in Bosnien.

Die Gewichtung dieser Aufträge unterliegt Änderungen, welche sich aus der sicherheitspolitischen Lage ergeben. Im Juni 2007 entschied sich beispielsweise der Nationalrat für eine Verdoppelung der Mannschaftsstärken im Bereich Friedensförderung.

Struktur

Die Schweizer Armee wird in die Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe aufgeteilt. Die beiden Teilstreitkräfte sind für ihre Lehrverbände und weitere untergeordnete Verbände wie Brigaden oder Dienststellen verantwortlich.

Eine Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist das Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa fünf Prozent Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee (AdA) sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in Stabs- und Spezialfunktionen bis 50 Jahren, die jeweils nur für die Dauer des Ausbildungsdienstes ihrer Einteilungsformation) einrücken.

Wegen des Milizsystems, dem im Zweiten Weltkrieg errichteten Reduit und der weltweit einzigartigen Form der Volksbewaffnung, bei der Angehörige der Armee ihre Uniform und ihre persönliche Waffe mit Taschenmunition zu Hause aufbewahren, entstand die Redewendung „Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee!“.

Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde von diesem Massenheer-Prinzip in mehreren Schritten Abstand genommen, allerdings mit wesentlicher Verzögerung verglichen mit umliegenden europäischen Staaten, die bereits reine Berufsarmeen geschaffen haben. Die Wehrpflicht wird in der Schweiz von einem überwiegenden Teil der Bevölkerung befürwortet. In der Realität wird die Milizarmee immer mehr zu einer Grundwehrdiener-Armee mit starker Berufskomponente umgebaut, was in etwa dem Modell von Österreichs Bundesheer entspricht.

Armee XXI

Struktur der Schweizer Armee nach Abschluss der Armeereform "Armee XXI" 2011

Unter dem Namen Armee XXI läuft eine grosse Armeereform, mit der die Schweizer Streitkräfte laufend an sich verändernde sicherheitspolitische Gegebenheiten angepasst werden. Das dazugehörige neue Militärgesetz wurde am 18. Mai 2003 von Volk und Ständen an einer Volksabstimmung angenommen.

Die Mannschaftsstärke wurde von 400'000 (Armee 95) auf rund 200'000 Armeeangehörige reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserve-Einheiten eingeteilt.

Die 120'000 Aktiven leisten jedes Jahr drei (für Soldaten) bzw. vier (für Kader) Wochen Wiederholungskurs (ADF, Ausbildungsdienst der Formation). Die Reserve-Einheiten leisten in der Regel keine Wiederholungskurse, können aber bei veränderter Sicherheitslage durch Bundesratsbeschluss dazu verpflichtet werden.

Teilweise existiert die Ausrüstung dieser Reserve-Einheiten nur auf dem Papier. Zwar verfügt die Schweizer Armee aufgrund der Halbierung des Bestandes über eine Vielzahl an modernem und funktionsfähigem Material, wie Kampfpanzer vom Typ Pz 87 Leopard 2, doch werden bei Neuanschaffungen Reserve-Einheiten nur verzögert oder gar nicht ausgerüstet. Aufgrund der Begrenzungen durch das Budget sind diese Reserve-Einheiten also nur bedingt einsatzbereit.

Die Schweizer Armee verfügt über 687 Panzer und 483 gepanzerte Kommando-, Aufklärungs-, Führungs-, Übermittlungs- und Geniefahrzeuge. Die Fahrzeuge sind aufgeteilt auf zwei Panzerbrigaden à 10'000 Mann.

Angesichts der Tatsache, dass die Armee 61 noch über 600'000 Armeeangehörige verfügte, stellen die Reformen Armee 95 und Armee XXI eine drastische Reduktion der Bestände dar. Diese Entwicklung spiegelt die veränderte Sicherheitslage in Europa nach dem Ende des Kalten Krieges wider. Erreicht wurde diese Reduktion nicht durch eine Senkung der Aushebungszahlen, wobei diese bedingt durch gründlichere Selektion auch rückläufig sind, sondern vielmehr durch die Kürzung des Pensums der Diensttage der einzelnen Armeeangehörigen. Dadurch, dass der einzelne Armeeangehörige nun weniger Diensttage absolvieren muss, leistet er weniger Wiederholungskurse und kann so jünger aus einem aktiven in einen in den Reservedienst und aus dem Reservedienst in den Landsturm versetzt werden, um dann am Ende seiner Dienstzeit auch offiziell aus der Armee entlassen zu werden.

Die Rekrutenschule (Grundausbildung) dauert neu nicht mehr 15, sondern je nach Funktion 18 oder 21 Wochen. Wer die kürzere RS absolviert, leistet später einen zusätzlichen Wiederholungskurs. Ausserdem leisten nicht mehr alle Armeeangehörigen eine komplette RS.

Mit der Armee XXI wurde es auch möglich, die gesamte Dienstzeit an einem Stück zu absolvieren. Dieser Dienst als so genannter Durchdiener dauert 300 Tage für normale Soldaten, 430 Tage für Unteroffiziere und 600 Tage für Zugführer. Während der VBA 2 werden diese Durchdiener vor allem in subsidiären Einsätzen eingesetzt, zum Beispiel zur Botschaftsbewachung. Nach den geleisteten Diensttagen werden die Soldaten in die Reserve entlassen. Für sie wird der jährliche WK hinfällig, lediglich am obligatorischen Schiessen müssen sie bis zur definitiven Entlassung aus der Armee mit 30 Jahren (für Offiziere höher) teilnehmen.

Die Gleichberechtigung wurde verbessert. Neu können Schweizerinnen jede Funktion in der Schweizer Armee ausüben. Früher war ihnen der Eintritt in Kampfverbände nicht möglich.

Die Aushebung wurde von einem auf zwei (aber maximal drei) Tage verlängert, um eine bessere Selektion zu ermöglichen. Kaderanwärter werden bereits an der Aushebung vorgemerkt.

Andere Änderungen betreffen die Disziplinarstrafen, die Dienstgrade, die Abzeichen, die Dienstdauer und andere Bereiche.

Gliederung

Die Verordnung über die Armeeorganisation (AO) legt für die Schweizer Armee folgende Gliederung fest:

  • Planungsstab der Armee (PSTA), Führungsstab der Armee (FSTA) und die Armeestabsteile (Astt);
  • Kommando der höheren Kaderausbildung (HKA);
  • Ausbildungsorganisationen des Heeres und der Luftwaffe: Lehrverbände (LVb), Schulen, Lehrgänge, Kurse und Kompetenzzentren (Komp Zen, z.B. Kompetenzzentrum Armeetiere);
  • Einsatzstab des Heeres;
  • Einsatzstab der Luftwaffe;
  • Logistikbasis der Armee (LBA);
  • Führungsunterstützungsbasis (FUB);
  • Stäbe der Territorialregionen (total 4: Ter Reg 1-4);
  • vier Infanteriebrigaden (Inf Br), (in Zukunft zwei aktive und eine Reserve Infanteriebrigade)
  • drei Gebirgsinfanteriebrigaden (Geb Inf Br), (in Zukunft zwei aktive und eine Reserve Gebirgsinfanteriebrigade)
  • zwei Panzerbrigaden (Pz Br),
  • eine Logistikbrigade (Log Br),
  • eine Führungsunterstützungsbrigade (FU Br);
  • die Militärische Sicherheit (Mil Sich);
  • die Truppenkörper: Bataillone (Bat), Abteilungen (Abt), Kommando Grenadiere (Gren Kdo), Flugplatzkommandos (Flpl Kdo), Geschwader (Fl Geschw);
  • die Truppeneinheiten: Kompanien (Kp), Batterien (Bttr, Bezeichnung der Kp bei der Artillerie), Staffeln (St, Bezeichnung der Kp bei den Fliegertruppen), Kolonnen (Kol, Bezeichnung der Kp beim Train).

Für die Ausbildung sind die Truppenkörper und Truppeneinheiten einer Brigade bzw. einem Lehrverband unterstellt.

Truppengattungen, Berufsformationen und Dienstzweige

Gemäss Art. 7 der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee sind Truppengattungen "Elemente der Armee, zu deren Ausbildung Rekrutenschulen durchgeführt werden. Für die Dienstzweige werden keine Rekrutenschulen durchgeführt".

Die Schweizer Armee besteht aus

Dienstpflicht

Wehrdienstpflichtig sind alle männlichen in der Schweiz wohnhaften Schweizer Bürger, die nicht Doppelbürger eines Staates sind, durch den sie von der Wehrdienstpflicht befreit sind. Sie werden frühestens im Alter von 19 und spätestens mit 25 Jahren zur militärischen Rekrutierung aufgeboten (Stellungspflicht). Bei den Frauen und Auslandschweizern geschieht dies auf freiwilliger Basis. Etwa 60 Prozent bestehen die militärische Rekrutierung und sind diensttauglich und damit militärdienstpflichtig. Dienstuntauglich geschrieben werden Stellungspflichtige, welche eine für den Militärdienst ungenügende körperliche oder psychische Leistungsfähigkeit aufweisen. Dienstuntaugliche können als schutzdiensttauglich eingestuft werden und leisten Dienst im Zivilschutz. Etwa die Hälfte der Dienstuntauglichen leistet Zivilschutz, dessen Dienstzeit an die Wehrpflichtersatzabgabe angerechnet wird. Denn wer keinen Wehrdienst leistet, hat mit Ausnahme von Invaliden eine jährliche Wehrpflichtersatzabgabe von 3% des steuerbaren Einkommens zu bezahlen.

Militärdienstpflichtige, die keinen Militärdienst leisten wollen, können jederzeit ein Gesuch für Zulassung zum Zivilen Ersatzdienst stellen, Stellungspflichtige nach dem Besuch der Orientierungsveranstaltung der Militärbehörde. Dieses verfassungsmässig garantierte Recht besteht erst seit 1992; davor konnte Militärdienst nur verweigert werden (was zwangsläufig zu einer Verurteilung führte). Der Gesuchsteller um Zivilen Ersatzdienst muss seine Gründe vor einer Kommission darlegen. Werden die Gründe von dieser als ausreichend redlich akzeptiert, muss er einen Zivildienst leisten, der um die Hälfte länger dauert als die militärische Dienstpflicht. Wird dem Gesuch nicht stattgegeben und verweigert der Militärdienstpflichtige den Militärdienst, kommt es zur Beurteilung durch ein Militärgericht, das eine Gefängnisstrafe verhängen kann.

Alternativen sind der waffenlose Dienst in der Armee oder die Ausmusterung auf dem blauen Weg, aufgrund von Dienstuntauglichkeit (siehe oben). Der Weg aus der Militärdienstpflicht über die Dienstuntauglichkeit ist wesentlich einfacher als der Weg über den Zivilen Ersatzdienst.

Siehe auch: Schiesspflicht

Rekrutenschule

Die Grundausbildung in der Schweizer Armee wird als Rekrutenschule (kurz RS) bezeichnet. Sie wird von allen Dienstleistenden absolviert und dauert in der Regel 18 oder 21 Wochen.

Die RS ist im allgemeinen in drei Phasen aufgeteilt. Die allgemeine Grundausbildung dauert drei bis sieben Wochen, die funktionsbezogene Grundausbildung sieben bis zehn Wochen und die Verbandsausbildung fünf oder acht Wochen.

Allgemeine Grundausbildung

In der allgemeinen Grundausbildung (AGA) werden den Rekruten grundsätzliche Fertigkeiten in den Bereichen Dienstbetrieb, Sturmgewehr, Sanitätsdienst/Kameradenhilfe, ABC-Schutz, Gefechtstechnik beigebracht und eine gute körperliche Verfassung hergestellt. Die allgemeine Grundausbildung dauert je nach Truppengattung drei bis sieben Wochen und wird durch Zeit- und Berufsmilitärs geleitet und unterstützt.

Nach der AGA werden die Unteroffiziers- und Offiziersanwärter getrennt von den übrigen Soldaten ausgebildet.

Funktionsbezogene Grundausbildung

In der funktionsbezogenen Grundausbildung (FGA) werden die Rekruten mit der Hauptaufgabe ihrer Funktion vertraut gemacht. Dabei lernt der Füsilier mit der Panzerfaust umzugehen, der Kanonier sein Geschütz zu bedienen, der Sanitätssoldat Verletzte zu bergen und zu versorgen, der Richtstrahl- und Übermittlungspionier die Richtstrahl- bzw. Funkantennen aufzustellen und die Geräte zu konfigurieren.

Die funktionsbezogene Grundausbildung dauert sieben bis zehn Wochen und wird wie die vorige Phase von Zeit- und Berufsmilitärs geleitet und unterstützt. Im Verlauf stossen dann die angehenden Unteroffiziere zur Truppe und übernehmen Führungsfunktionen. Gleichzeitig werden geeignete Rekruten zu Soldaten befördert und in Unteroffiziers- (UOS) oder Offiziersschulen (OS) eingeteilt.

Verbandsausbildung

Die Zeit ab der 13. Woche bis zum RS-Ende (21. Woche) verbringen die Rekruten, die zu Soldaten befördert worden sind, an einem anderen Standort als die vorangehenden beiden Phasen. Es geht nun darum, die Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, die aus den Kaderschulen kommen, zusammenzubringen und Leistungen auf der Stufe Kompanie und Bataillon zu vollbringen. Im Vordergrund stehen realistische Gefechtsübungen.

Fortbildungsdienste der Truppe (FDT), früher Wiederholungskurse (WK)

Jeder Angehörige der Schweizer Armee muss nach der Rekrutenschule eine bestimmte Anzahl von Diensttagen leisten. Dies wird im allgemeinen mittels jährlichen Kursen erledigt, die heute als FDT (Fortbildungsdienst der Truppe) bezeichnet, aber von den meisten AdAs dem früheren Begriff entsprechend WK (Wiederholungskurse) genannt werden. (FDT ist der Oberbegriff für Ausbildungsdienste der Formationen (ADF), Besondere Dienstleistungen (Beso DL) und Zusatzausbildungsdienste (ZAD).)

Für Angehörige der Mannschaft (Soldat bis Obergefreiter) dauert der WK nach dem Modell Armee XXI einheitlich drei Wochen. Für Unteroffiziere hängt die Dauer von Funktion und Rang ab. Angehörige des Kompaniekaders (Gruppenführer, Feldweibel, Fourier, Zugführer und der Kompaniekommandant selbst) rücken bis zu einer Woche vor Beginn des regulären WKs ein und leisten den sogenannten Kadervorkurs (KVK).

In Ausbildungsdiensten der Formation (ADF) liegt das Schwergewicht der Ausbildung neben der Wiederholung und Festigung der allgemeinen Grundausbildung in der Verbandsausbildung.

In Umschulungskursen (UK; die als ZAD gelten) können Einheiten bei Bedarf auch auf neue Geräte oder Fahrzeuge umgeschult werden. Daneben dienen die FDT-Wochen auch für Einsätze im subsidiären Bereich. Dies kann z.B. die Botschaftsbewachung sein. Oft werden Truppen aber auch zur Unterstützung ziviler Organisationen eingesetzt. Beispiele sind das Eidgenössische Jodlerfest, das Lauberhornrennen oder in Katastrophenlagen auf Anforderung von Kantonen und Gemeinden.

Ausrüstung

Schusswaffe

Taschenmunition

Jeder Soldat ist mit dem Sturmgewehr 90 (SIG 550) als persönlicher Waffe ausgerüstet. Die Ausnahme bilden Spitalsoldaten und die Sekretärsoldaten der Führungsunterstützung, welche die Pistole 75 erhalten. Auch Offiziere und höhere Unteroffiziere sind mit der Pistole 75 (SIG SAUER P220) vom Kaliber 9 mm ausgerüstet.

Die Angehörigen der Armee nehmen ihre persönliche Waffe zwischen den Dienstleistungen mit nach Hause. Von 1952 an fasste jedermann ebenfalls die sogenannte Taschenmunition. Diese war dazu bestimmt, dem einzelnen Soldaten im Falle einer Kriegsmobilmachung zu ermöglichen, sich zu seinem Einrückungsort durchzukämpfen. 2007 wurde beschlossen, die Taschenmunition einzuziehen und sie nur den Alarmformationen (v. a. Militärische Sicherheit) zu belassen. Die Rückfassung soll bis Ende 2009 abgeschlossen sein. Die persönliche Waffe wird jedoch weiterhin nach Hause mitgenommen. Ausgemusterte Soldaten können ihre persönliche Waffe zu Eigentum übernehmen, was dazu führt, dass die Schweiz eine hohe Dichte an Feuerwaffen aufweist.

Ein Missbrauch dieser persönlichen Waffen kommt im Verhältnis zur grossen Anzahl verfügbarer Waffen sehr selten vor. Am häufigsten ist der missbräuchliche Einsatz noch bei Beziehungsdelikten und Selbsttötungen. Für den Missbrauch in Gewaltverbrechen sind keine spezifischen Daten verfügbar. Es kann lediglich auf die im internationalen Vergleich sehr geringe Anzahl von 17 Verurteilungen wegen Mord und deren 61 wegen Totschlag für das Jahr 2005 verwiesen werden. Dies entspricht einer Rate von 0.23 resp. 0.82 auf 100'000 Einwohner. Zum Vergleich: erstere Zahl für Deutschland betrug 0.96 im Jahr 2004, und für die USA rund 6.0 im Jahr 2005[7].

Nach offiziellen Angaben der Logistikbasis der Armee befinden sich mit Stand 31. Januar 2008 - 204'099 Armeewaffen zu Hause bei den Wehrmännern/Frauen[8]

Uniform

Die Uniform und Ausrüstung weist einen hohen Grad an Einheitlichkeit über alle Truppengattungen und Dienstgrade hinweg aus. Vom Rekruten bis zum Korpskommandanten tragen grundsätzlich alle AdA die gleiche Uniform. Nur bei Spezialisten und in besonderen Einsätzen werden Teile der Uniform dem Einsatzzweck entsprechend angepasst.

Meist wird im Dienst der Tarnanzug ("TAZ") getragen, das sind Hose und Jacke mit Tarnaufdruck. Mechanisierte Truppen tragen im Einsatz einen Einteiler (Combinaison) mit eingenähtem Gurtzeug, welches die Bergung aus Fahrzeugen erleichtert. Dazu kommen als Kopfbedeckung eine Mütze oder Helm (mit Tarnüberzug), oder das Béret, dessen Farbe von der Truppengattung abhängt.

Der Namen sowie die Rang- und Funktionsabzeichen auf dem Kampfanzug sind aus Stoff von oliver Grundfarbe. Sie werden mit Klett an den dafür vorgesehenen Stellen auf dem Kragen, beziehungsweise auf der linken Brust befestigt. Das Verbandsabzeichen (meist Bataillon) wird auf dem rechten Ärmel getragen, das Abzeichen des Grossen Verbandes zu dem dieser Verband gehört am Béret.

Die Ausgangsuniform ("Ausgänger") besteht einheitlich aus hellgrauem Hemd kombiniert mit dunkelgrauem Jackett und hellgrauer Hose mit einem seitlichen schwarzen Naht-Streifen von ca. 3 mm Breite. Bei Generalstabsoffizieren ist dieser Streifen ca. 5 cm breit. Höhere Stabsoffiziere (ab "1-Sterne-General") tragen zwei solche breite schwarze Streifen, je einer links und einer rechts der Hosennaht.

Übriges

Das Taschenmesser in der Version für die Schweizer Armee, mit Aluminium- statt Kunststoffabdeckung

Hauptartikel: Persönliche Ausrüstung der Schweizer Armee

Darüber hinaus gehört zur Ausrüstung jedes Soldaten:

  • Die Grundtrageinheit, eine Art Gürtel mit Munitionstaschen und einer grossen Tasche für
  • die Schutzmaske.
  • kleine Taschen für den Gehörschutz (Pamir), Taschenlampe, Kompass etc.
  • Ein Bajonett, sofern der Soldat mit einem Sturmgewehr ausgerüstet ist.
  • Der Kampfrucksack, in dem typischerweise der ICS, ein ABC-Schutzanzug und ggf. der Regenschutz mitgetragen wird.
  • Die Erkennungsmarke („Grabstein“)
  • Ein Taschenmesser. Jeder Soldat erhält das gleiche Modell, ein spezielles Offiziersmesser gibt es nicht. Seit dem 17. März 2009 gibt es ein neues Armeemesser, das an der Klinge ein spezielles Loch hat, damit man es einfach mit dem Daumen aufmachen kann. Ausserdem hat es eine olivgrüne Farbe bekommen.
  • Eine Verbandspatrone („IVP“)

Mobilmachungen

Seit 1907 ist die Bundesversammlung dafür zuständig, den Aktivdienst sowie die Mobilmachung von Teilen oder der gesamten Armee zum Aktivdienst anzuordnen. Nur in dringenden Fällen kann der Bundesrat den Aktivdienst anordnen. Sofern das Aufgebot 4000 Armeeangehörige übersteigt oder länger als drei Wochen dauert, muss unverzüglich die Bundesversammlung einberufen werden, die über die Aufrechterhaltung des Aktivdienstes entscheidet.

Den Rang und die Bezeichnung General (Vier-Sterne-General) gibt es in der Schweizer Armee nur bei einer Kriegsmobilmachung. Die Vereinigte Bundesversammlung wählt aus den Reihen der Armeeangehörigen (meistens Korpskommandanten, prinzipiell ist auch ein gewöhnlicher Soldat wählbar) einen General als Oberbefehlshaber der Armee. Der Bundesrat bleibt jedoch auch nach der Wahl des Generals die oberste vollziehende und leitende Behörde.

Insgesamt fanden drei Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 unter der Führung von General Hans Herzog statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee von der Vereinigten Bundesversammlung beschlossen und der germanophile Oberstkorpskommandant Ulrich Wille zum Oberbefehlshaber und General gewählt. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Der frankophone Westschweizer Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft.

Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der deutschen Luftwaffe wie auch mit der US-Luftwaffe verwickelt, da die Schweiz keine Überflüge amerikanischer Bomber von Italien nach Deutschland dulden wollte. Ansonsten wurde die Schweizerische Eidgenossenschaft seit ihrer Gründung 1848 terrestrisch auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräfte konfrontiert.

Ordnungsdienst-Einsätze im Landesinnern

Die Schweizer Armee wurde wiederholt auch zur Niederschlagung von Streiks und Demonstrationen im Inland eingesetzt. Die bekanntesten Einsätze dieser Art waren:

  • 1875: Einsatz gegen streikende Arbeiter beim Bau des Gotthardtunnels. Vier Arbeiter werden erschossen, 13 schwer verletzt.
  • 1918: Einsatz gegen den Schweizerischen Generalstreik. Insgesamt werden 3 Arbeiter erschossen.
  • 1932: Einsatz gegen eine antifaschistische Demonstration in Genf. 13 Demonstranten werden erschossen, 65 weitere verletzt.

Eine vollständige Liste der Einsätze findet sich im Artikel Aktivdienst.

Kontroversen um die Schweizer Armee

Bereits in den späten 50er Jahren bildete sich eine Opposition gegen die damals geplante Aufrüstung der Schweizer Armee mit Kernwaffen. Eine Initiative aus pazifistischen Kreisen wurde 1962, eine weitere Initiative der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz 1963 von Volk und Ständen abgelehnt. Die Option einer nuklearen Bewaffnung wurde erst ab 1976 mit der Zustimmung des Ständerats zum Atomwaffensperrvertrag endgültig aufgegeben.

In der Zeit des Kalten Kriegs wurde oft in Frage gestellt, ob die Armee bei einem zu erwartenden Atomkrieg überhaupt etwas ausrichten könne.

Seit 1982 verfolgt die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) das Ziel, die Schweizer Armee abzuschaffen. Auf ihre Volksinitiativen hin konnten die Schweizerinnen und Schweizer bereits zweimal über die Auflösung der Armee abstimmen. Bei der ersten Abstimmung 1989 erreichte die GSoA mit 35,6 Prozent Jastimmen einen Achtungserfolg, der massgeblich zu einem Umdenken innerhalb der Armeeführung beitrug. Nach der Reform Armee 95 war das Ergebnis der zweiten Volksabstimmung 2001 mit 23,2 Prozent Ja-Stimmen ein deutlicheres Votum für die Beibehaltung der Armee. Auch die Terroranschläge von New York, die knapp drei Monate vor der zweiten Abstimmung verübt wurden, dürften wesentlich zur Ablehnung der Initiative beigetragen haben.

1993 reichte die GSoA mit einer halben Million innerhalb eines Monats gesammelter Unterschriften (notwendig wären hunderttausend) eine Volksinitiative ein, um die Anschaffung von 34 F/A-18-Kampfflugzeugen vor das Volk zu bringen. Das Stimmvolk verwarf diese Initiative mit 57,1 Prozent Nein-Stimmen.

Sowohl auf rechtskonservativer als auch auf linker Seite umstritten sind Einsätze der Schweizer Armee im Ausland. Argumentiert wird auf der Rechten mit der Neutralität der Schweiz und auf der Linken mit einem grundsätzlichen Pazifismus. 2001 vertraten die GSoA und die rechtskonservative Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz die Neinparole bei der Referendumsabstimmung zur möglichen Bewaffnung der im Ausland eingesetzten Truppen. Das Volk nahm die Vorlage des Bundesrates mit 51 Prozent Ja-Stimmen an.

Da es im heutigen Europa seit dem Ende des Kalten Krieges für die Schweiz und Europa keine direkte militärische Bedrohung gibt, wird immer wieder in Frage gestellt, ob die Schweiz überhaupt eine bewaffnete Streitmacht braucht.

Immer wieder gibt die Wehrgerechtigkeit Anlass zur Diskussion. Dabei werden zuweilen hohe, vermeintlich wachsende Untauglichkeitsraten (40% der Wehrdienstpflichtigen laut einer Meldung auf Tages-Anzeiger-Online vom 12. September 2006[9]) als Argumente ins Feld geführt. Ein Grund dafür mag sein, dass aufgrund des neuen Rekrutierungsverfahrens, welches seit 2004 zur Anwendung kommt, ein höherer Anteil bereits vor der Rekrutenschule für militärdienstuntauglich erklärt wird (2006: 65%, im Vergleich zu 2001/2002: 80%). Der daraus häufig gezogene Schluss, die Tauglichkeit sei im Rückgang begriffen, stimmt insofern nicht, wenn die Werte nach der Rekrutenschule beigezogen werden. Hier sind die Werte stabil (2006: 60%, im Vergleich zu 2001/2002: 58%). [10]. Unter der Berücksichtigung der Zivilschutztauglichen (2006: 16%) sind also immer noch gut drei Viertel eines Jahrganges diensttauglich. Auch die Behauptung, der Wehrwille der Jugend nähme ab, wird durch die Tatsache relativiert, dass von 1995 bis 2006 Rekurse gegen Tauglichkeit von 4 auf 3.6 pro 1000 Aushebungsentscheide abgenommen, Rekurse gegen Untauglichkeit jedoch von 3.3 auf 10.2 pro 1000 Entscheide zugenommen haben.

Eine weitere Kontroverse betrifft die von den Armeeangehörigen privat aufzubewahrende persönliche Waffe. Nachdem Fälle von Missbrauch vermehrt medial aufbereitet wurden, verlangten linksgerichtete Nationalräte im Jahre 2006, in der Waffengesetzrevision den Armeeangehörigen das Aufbewahren der persönlichen Dienstwaffe zu Hause zu verbieten. Die bürgerliche Mehrheit verwarf diesen Antrag mit der Begründung, eine solche Massnahme würde den Auftrag der Armee beeinträchtigen.[11] Der Kanton Genf erlaubte darauf hin, in einem nicht mit dem VBS abgesprochenen Beschluss, das freiwillige Einlagern der Ordonnanzwaffe im kantonalen Zeughaus.[12] Seit Herbst 2007 wird, basierend auf einem Kompromiss im Parlament, die Taschenmunition nur noch an Angehörige spezieller Formationen abgegeben.

Siehe auch

Portal
 Portal: Schweiz – Überblick über vorhandene Artikel zum Thema «Schweiz»

Weblinks

Quellen

  1. Die Armee in Zahlen - Truppenbestände“, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, 3. Oktober 2008, Abgerufen 15. Dezember 2008
  2. HP, „Schweiz (Switzerland)“, GlobalDefence, 4. November 2008, Abgerufen 15. Dezember 2008
  3. Grundausbildung“, Militärischen Verbindungsstelle der Universität St. Gallen, 04. März 2008, Abgerufen 15. Dezember 2008
  4. Dienstleistungspflicht, Abgerufen am 15. Dezember 2008
  5. Military Switzerland“ (engl), CIA Wolrd Factbook, 4 Dezember 2008, Abgerufen 15. Dezember 2008
  6. a bDie Armee in Zahlen - Kosten / Leistungserbringung“, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, 6. Oktober 2008, Abgerufen 15. Dezember 2008
  7. Bureau of Justice Statistics Criminal Victimization
  8. [1]Logistikbasis der Armee
  9. Artikel Tages-Anzeiger Online vom 12.09.2006 Stand: 19.03.2007
  10. Armee Aktuell 1/2007
  11. Dossier Tages-Anzeiger Online "Gewehr im Schrank". Stand: 04.05.2007
  12. Genf erlaubt das Einlagern der Armeewaffe im Zeughaus

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