Mobiler Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle

Mobiler Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle
Mobiler Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle
Frequenzbereich 156 bis 162 MHz
Reichweite ca. 30 sm
Benötigtes Funkbetriebszeugnis Berufsschifffahrt Restricted Operator’s Certificate
Benötigtes Funkbetriebszeugnis Sportschifffahrt Short Range Certificate
Not-/Anruffrequenz Kanal 16 / 156,800 MHz
DSC-Frequenz Kanal 70 / 156,525 MHz


Der mobile Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle ist ein Teil des mobilen Seefunkdienstes, der ausschließlich auf Ultrakurzwelle übertragen wird.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bis 1972 existierten im mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle 28 Kanäle, denen jeweils eine feste Frequenz zugeordnet war. 1972 gelang es, durch verbesserte Funkgerätetechnik die Frequenzabstände der Kanäle zu halbieren. Dadurch entstanden zwischen den Frequenzen der bereits existierenden Kanäle die zusätzlichen Kanäle 60 - 88.

Voraussetzung für die Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf UKW

Grundsätzlich hat jedes Wasserfahrzeug, das sich auf Seeschifffahrtsstraßen bewegt, die Möglichkeit, am mobilen Seefunkdienst auf UKW teilzunehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein für den Seefunk zugelassenes Funkgerät und eine Frequenzzuteilungsurkunde. Des Weiteren muss der Schiffsführer im Besitz eines ausreichend gültigen Funkbetriebszeugnisses sein. Für den Funkverkehr auf See auf UKW ist für die Berufsschifffahrt das ROC und für die Sportschifffahrt das SRC als Funkzeugnis vorgeschrieben.

Ausrüstungspflichtige Schiffe müssen am mobilen Seefunkdienst auf UKW teilnehmen.

Die Funkkanäle und deren Frequenzen

Für den mobilen Seefunkdienst ist der Frequenzbereich von 156 bis 162 MHz auf UKW vorgesehen. In diesem Frequenzbereich gibt es festgelegte Frequenzen, auf denen gefunkt werden kann. Die einzelnen Kanäle haben eine feste Frequenz und einen feste Bezeichnung. Manche Kanäle sind für eine bestimmte Verwendung vorgeschrieben.

Kanal Verwendung des Kanals Seefunkstelle Küstenfunkstelle Schiff – Schiff Simplex Duplex Öffentlicher Nachrichtenaustausch
60 156,025 160,625 X X
01 156,050 160,650 X X
61 156,075 160,675 X X
02 156,100 160,700 X X
62 156,125 160,725 X X
03 156,150 160,750 X X
63 156,175 160,775 X X
04 156,200 160,800 X X
64 156,225 160,825 X X
05 156,250 160,850 X X
65 156,275 160,875 X X
06 international ausschließlich für den Schiff-Schiff-Verkehr 156,300 X
66 156,325 160,925 X X
07 156,350 160,950 X X
67 156,375 156,375 X X
08 international ausschließlich für den Schiff-Schiff-Verkehr 156,400 X
68 156,425 156,425 X
09 156,450 156,450 X X
69 In Deutschland Kommunikationskanal für die Sportschifffahrt 156,475 156,475 X X
10 156,500 156,500 X X
70 Digitaler Selektivruf für Not, Sicherheit und Anrufe 156,525 156,525
11 156,550 156,550 X
71 156,575 156,575 X
12 156,600 156,600 X
72 In Deutschland Kommunikationskanal für die Sportschifffahrt, international ausschließlich für den Schiff-Schiff-Verkehr 156,625 X
13 156,650 156,650 X X
73 156,675 156,675 X X
14 156,700 156,700 X
74 156,725 156,725 X
15 Kanal für Funkverkehr an Bord mit bis zu 1 W 156,750 156,750 X X
75 Funkverkehr, der ausschließlich die Navigation betrifft. 156,775 X
16 Not, Sicherheit und Anrufe 156,800 156,800
76 Funkverkehr, der ausschließlich die Navigation betrifft. 156,825 X
17 Kanal für Funkverkehr an Bord mit bis zu 1 W 156,850 156,850 X X
77 international ausschließlich für den Schiff-Schiff-Verkehr 156,875 X
18 156,900 161,500 X X X
78 156,925 161,525 X X
19 156,950 161,550 X X
79 156,975 161,575 X X
20 157,000 161,600 X X
80 157,025 161,625 X X
21 157,050 161,650 X X
81 157,075 161,675 X X
22 157,100 161,100 X X
82 157,125 161,725 X X X
23 157,150 161,750 X X
83 157,175 161,775 X X X
24 157,200 161,800 X X
84 157,225 161,825 X X X
25 157,250 161,850 X X
85 157,275 161,875 X X X
26 157,300 161,900 X X
86 157,325 161,925 X X X
27 157,350 161,950 X X
87 157,375 161,975 X X X
28 157,400 162,000 X X
88 157,425 X
AIS 1 161,975 161,975
AIS 2 162,025 162,025

Simplex und Duplex

Beim mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle wird zwischen Simplex- und Duplex-Sprechverfahren unterschieden.

Simplex

Das Simplex-Sprechverfahren erfolgt auf einer einzigen Frequenz. Das bedeutet, dass immer nur eine Funkstelle sprechen kann, während die andere hört. Senden beide Funkstellen gleichzeitig, hören beide Funkstellen nichts. Seefunkstellen und Küstenfunkstellen benutzen die gleiche Frequenz. Gespräche auf Simplexkanälen können grundsätzlich von allen Seefunkstellen gehört werden, daher ist auch der Notkanal 16 ein Simplex-Kanal.

Duplex

Beim Duplex-Sprechverfahren benutzen die jeweiligen Funkstellen (z.B. Seefunkstelle und Küstenfunkstelle) zwei unterschiedliche Frequenzen, die beide zu einem Kanal gehören. Dieses Verfahren ermöglicht der Küstenfunkstelle eine Kommunikation wie mit einem Telefonhörer, eine Frequenz ist für den Empfang zuständig, die andere Frequenz für das Senden. Beim Duplexverfahren schalten die Funkgeräte der Seefunkstellen sich automatisch auf die Empfangsfrequenz der Küstenfunkstelle (RX). Nur dann, wenn die Sprechtaste gedrückt wird, schaltet das Funkgerät auf die eigene Sendefrequenz (TX). Dieses Verfahren macht das Umschalten zwischen Senden und Empfangen für die Küstenfunkstellen überflüssig. Außerdem verhindert das Duplexverfahren, dass Seefunkstellen Aussendungen von anderen Seefunkstellen mithören. Nur die Aussendungen der Küstenfunkstellen können im Duplexverfahren grundsätzlich von allen mitgehört werden.

Reichweite

Die Reichweite der Ultrakurzwellen ist durch den Horizont der elektromagnetischen Wellenausbreitung beschränkt. Dieser entspricht nicht dem optischen Horizont für das sichtbare Licht, da die Brechzahl der Erdatmosphäre für den UKW-Frequenzbereich mit der Höhe über Grund abnimmt.[1] In der Praxis bedeutet das, dass die Reichweite maßgeblich von der Höhe der Antenne abhängt. Schiffe, auf denen die Antenne an einer möglichst hohen Stelle angebracht ist (Berufsschiff, Segelyacht), können bis zu einer Reichweite von ca. 30 Seemeilen (ca. 56 Kilometer) untereinander funken. Die Reichweite über Digital Selective Calling ist etwa doppelt so weit.

Kosten

Grundsätzlich ist die Benutzung des mobilen Seefunkdienstes auf UKW kostenlos, sowohl das Senden, als auch das Empfangen.

Es gibt jedoch auch private Küstenfunkstellen die kostenpflichtige Dienste anbieten. Populärster privater Anbieter von Funkdienstleistungen in Deutschland ist DP07.

Außerdem kann die ausstellende Behörde der Frequenzzuteilungsurkunde (in Deutschland die Bundesnetzagentur) jährliche Gebühren für eine ausgestellte Frequenzzuteilungsurkunde verlangen. Die Gebühren liegen üblicherweise bei unter 20 € jährlich.

Anwendungsbereich

Aufgrund der geringen Reichweite der UKW-Seefunks wird der mobile Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle in der Berufsschifffahrt hauptsächlich für den bordinternen Funkverkehr und den Funkverkehr mit Revierfunkzentralen, Verkehrsleitstellen, dem Schiffslenkungsfunkdienst, Lotsen, Häfen und Schleusen sowie dem Funkverkehr mit anderen Schiffen in dicht befahrenen Verkehrsgebieten eingesetzt.

In der Sportschifffahrt dient der mobile Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle hauptsächlich der sozialen Kommunikation, dem Kontakt mit Revierfunkzentralen, Häfen und Schleusen, als Informationsquelle für Wetter und nautische Warnnachrichten und der Möglichkeit der Aussendung eines Notrufes.

Einzelnachweise

  1. Recommendation ITU-R P.453-9: The radio refractive index: its formula and refractivity data, ITU 2003

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