- Mobiler Seefunkdienst
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Der mobile Seefunkdienst (kurz: Seefunk) ist ein Funkdienst, der zur Kommunikation von Schiffen untereinander und mit Küstenfunkstellen sowie für den Funkverkehr an Bord dient. Neben dem terrestrischen mobilen Seefunkdienst gibt es den mobilen Seefunkdienst über Satelliten, vor allem das Inmarsat-System mit seinen Kommunikationsdiensten Sprechfunk und E-Mail und das COSPAS-SARSAT-System für die Übermittlung von Seenotmeldungen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Der Seefunk ist mit die älteste Anwendung der Radiokommunikation und wurde schon früh international geregelt. Für die Schifffahrt war die Möglichkeit, per Funk mit anderen Schiffen oder mit dem Land in Verbindung zu treten, seit der Erfindung von großer Bedeutung.
Obwohl die Telegrafie an Land schon lange bekannt war und an Land teils schon Telefonie verfügbar war, bestand der Funkverkehr ab 1900 ausschließlich aus Nachrichten, die mit Hilfe des Morsealphabets im Tastfunkverfahren übermittelt wurden. Erstmals in der Geschichte der Seefahrt konnten Schiffe auf See über die optische Sicht hinaus miteinander in Verbindung treten, um ihre Ankunft anzukündigen oder um Hilfe zu rufen. Nach dem Untergang der RMS Titanic 1912 wurde der Funkverkehr auf See neu geregelt: Ab sofort galt weltweite Abhörpflicht für alle Schiffe auf der Mittelwellenfrequenz 500 kHz. Das neue Notsignal lautete SOS (···−−−···). Nachrichten, die nicht dem Anrufen oder dem Mitteilen von Notsignalen dienten, durften nur noch jenseits dieser Frequenz gefunkt werden.
Mit Aufkommen des Sprechfunkes auf See wurde die Kommunikation erheblich vereinfacht und beschleunigt. Dadurch wurde das Notrufzeichen SOS per Tastfunk durch das Notrufzeichen MAYDAY auf dem UKW-Kanal 16 ersetzt. Die Abhörpflicht bestand bis 2005.
Als Ersatz dafür müssen alle Schiffe den UKW-Kanal 70 eingeschaltet haben. Auf diesem können digital Notrufe mit Positionsangaben empfangen werden.
Die internationalen rechtlichen Grundlagen des Seefunks sind festgelegt im SOLAS-Übereinkommen (International Convention for the Safety of Life at Sea) sowie in der Vollzugsordnung für den Funkdienst, welche die Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion ergänzt.
Frequenzbänder
Dem Seefunkdienst sind Frequenzbänder auf Ultrakurzwelle (UKW), Mittelwelle (MW), Grenzwelle (GW) und Kurzwelle (KW) zugewiesen. Im UHF-Bereich stehen überdies einige Frequenzen für den Funkverkehr an Bord zur Verfügung.
Seefunkfrequenzbänder Bereich Frequenzbereich[1] Not-/Anruf-
frequenzDSC-
FrequenzTelex-
FrequenzBemerkungen Mittelwelle (MW) 415 - 526,5 kHz 500 kHz Tastfunk, in
Europa obsoletGrenzwelle (GW) 1605 - 3800 kHz 2182 kHz 2187,5 kHz 2174,5 kHz Kurzwelle
(KW)HF 04 4000 - 4438 kHz 4125 kHz 4207,5 kHz 4177,5 kHz HF 06 6200 - 6525 kHz 6215 kHz 6312,0 kHz 6268,0 kHz HF 08 8100 - 8815 kHz 8291 kHz 8414,5 kHz 8376,5 kHz HF 12 12230 - 13200 kHz 12290 kHz 12577,0 kHz 12520 kHz HF 16 16360 -17410 kHz 16420 kHz 16804,5 kHz 16695 kHz Ultrakurzwelle (UKW) 156 - 162 MHz 156,8 MHz
(Ch 16)156,525 MHz
(Ch 70)Hier auch AIS Mittelwelle (MW)
Die Frequenzen der Mittelwelle wurden im Seefunkverkehr zur Kommunikation per Tastfunk / Kommunikation per Morsezeichen verwendet. Die Frequenz 500 kHz war dem Funk für Notfallverkehr sowie SOS-Rufen vorbehalten. In der modernen Seefahrt sowie in der Sportschifffahrt spielt dieser Frequenzbereich keine Rolle mehr.
Auf Mittelwelle kann mit einer Reichweite bis 1500 sm gefunkt werden.
Grenzwelle (GW)
Für den Funkverkehr auf Grenzwelle ist für die Berufsschifffahrt das allgemeine Betriebszeugnis für Funker (GOC) und für die Sportschifffahrt das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) als Funkzeugnis vorgeschrieben.
Auf Grenzwelle kann mit einer Reichweite bis zu 150 sm weit gefunkt werden.
Kurzwelle (KW)
Für den Funkverkehr auf Grenzwelle ist für die Berufsschifffahrt das allgemeine Betriebszeugnis für Funker (GOC) und für die Sportschifffahrt das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) als Funkzeugnis vorgeschrieben.
Auf Kurzwelle kann mit weltweiter Reichweite gefunkt werden.
Ultrakurzwelle (UKW)
Der Funk auf den Frequenzen der Ultrakurzwelle ist heute immer noch von hoher Bedeutung: Der Funkverkehr zwischen sich nah aneinander befindlichen Seefunksstellen, Seefunkstellen und Küstenfunkstellen in Küstennähe sowie der Funkverkehr des internen Bordfunks werden üblicherweise darüber abgewickelt. Auf UKW kann bis zu einer Entfernung von ca. 30 sm gefunkt werden.
Die gesamte Schifffahrt ist verpflichtet, auf UKW den DSC-Kanal 70 ständig abzuhören.
Für den Funkverkehr auf UKW ist für die Berufsschifffahrt das beschränkt gültige Betriebszeugnis für Funker (ROC) und für die Sportschiffahrt das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) als Funkzeugnis vorgeschrieben.
Betrieb einer Seefunkstelle
Folgende Voraussetzungen sind für den Betrieb einer Seefunkstelle grundsätzlich zu erfüllen:
- Frequenz- und Rufzeichenzuteilung (in Deutschland Frequenzzuteilungsurkunde durch die Bundesnetzagentur)
- für den Seefunk zugelassene Funkgeräte (in Deutschland durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie)
- ausreichendes Funkbetriebszeugnis des Bedieners
Rangfolge von Funkverkehr
Auf einem Kanal des mobilen Seefunkdienst kann immer nur ein Gespräch auf einmal abgewickelt werden. Gibt es mehrere Teilnehmer, die einen Kanal nutzen wollen, bekommt der Teilnehmer mit der Meldung der höchsten Rangfolge Vorrang. Funkverkehr wird daher in vier Klassen eingeteilt:
- 1. Not
- 2. Dringlichkeit
- 3. Sicherheit
- 4. Routine
Not
Ein Notfall liegt vor, wenn Menschenleben in Gefahr ist und dringend Hilfe benötigt wird. Ziel des Funkverkehrs im Notfall ist, dass alle Schiffe in der Umgebung sofort zu Hilfe eilen (vorausgesetzt, dass sie Hilfe leisten können).
Beispiel: Mann über Bord, Schiff sinkt und muss verlassen werden, Schiff ist manövrierunfähig und droht zerschlagen zu werden, Einhandsegler ist schwer verletzt und droht zu verbluten.
Dringlichkeit
Dringlichkeit liegt vor, wenn die Sicherheit einer Person oder eines Schiffes gefährdet ist. Ziel eines Dringlichkeitsrufes ist, schnell gezielte Hilfe zu bekommen.
Beispiel: Schiff leckt und ist manövrierunfähig, Feuer an Bord, welches die Schwimmfähigkeit des Schiffes in nächster Zeit nicht beeinträchtigt, verletzte Person an Bord.
Sicherheit
Eine Sicherheitsmeldung ist eine Meldung, die die Schifffahrt vor Gefahren warnen soll. Ziel von Sicherheitsmeldungen ist es, präventiv Gefahren auf See vorzubeugen.
Beispiel: Sturmwarnung, Meldung über erloschenes Leuchtfeuer, Meldung über ein neues Wrack.
Routine
Der Routineverkehr schließt jeglichen Funkverkehr ein, der nicht in eine der anderen Kategorien passt.
Beispiel: Schiff funkt einen Lotsen an, Schiff kündigt seine Ankunft im Hafen an, zwei Segler verabreden sich zum gemeinsamen Abendessen.
Bedeutung des mobilen Seefunkdienstes heute
Obwohl der mobile Seefunkdienst in seiner Grundstruktur schon seit über 100 Jahren besteht und zahlreiche technische Verbesserungen und Ergänzungen zur Verfügung stehen, hat er in keinem Fall an Bedeutung verloren.
Durch die Einführung des Digital Selective Calling fällt die ständige Abhörwache weg. Ist ein anderes Schiff in Not, so kann dieses automatisch einen Hilferuf mit seinen Positionsangaben absenden. Von einem Schiff, welches möglicherweise helfen könnte, wird der Hilferuf automatisch aufgenommen und die Schiffsführung alarmiert.
Unverzichtbar ist der mobile Seefunkdienst, um andere Schiffe auf ihre Ausweichpflicht hinzuweisen.
Ein wichtiger Vorteil des mobilen Seefunkdienstes ist die Unabhängigkeit. Zwei Seefunkstellen können, ohne dass eine Verbindung zum Land bestehen muss, wie bei der Telefonie mit Mobiltelefonen uneingeschränkt miteinander in Kontakt treten. Des Weiteren ist keine Infrastruktur an Land oder auf See erforderlich, um eine Kommunikation zu ermöglichen. Somit funktioniert der mobile Seefunkdienst auch in Krisengebieten oder bei Naturkatastrophen.
Siehe auch
Einzelnachweise
Weblinks
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