- Modest Graf von Korff
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Modest Alfred Leonhard Graf von Korff (* 21. Januar 1909 in Bad Godesberg) war ein Verwaltungsjurist, SS-Hauptsturmführer und Kommandeur der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes im deutsch besetzten Frankreich, der wegen der Deportation von 220 Juden in das Konzentrationslager Auschwitz angeklagt war und aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde.
Inhaltsverzeichnis
Herkunft und beruflicher Werdegang
Modest Graf von Korff wurde 1909 als Sohn eines Oberkirchenrats geboren. Nach dem Abitur absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften. Im Jahre 1933 trat er der NSDAP und der SS bei. Von 1937 war er zwei Jahre lang Verwaltungsjurist in verschiedenen Landratsämtern und Regierungspräsidien tätig.
Tätigkeiten im besetzten Frankreich
Im Mai 1940 erfolgte die Einberufung als Unteroffizier zur Wehrmacht in das deutsch besetzte Frankreich, wo er zunächst als Kriegsverwaltungsrat der Feldkommandantur in Rennes tätig war. Im Juni 1942 wurde er als SS-Hauptsturmführer zum Kommandeur der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (KdS) von Châlons-sur-Marne (heute: Châlons-en-Champagne) befördert. Dieses Amt bekleidete er bis Mai 1943.
Nach dem Krieg
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Modest Graf von Korff in der Uniform eines Leutnants der Wehrmacht von amerikanischen Truppen in Kärnten festgenommen und nach zweijähriger Internierungszeit den französischen Militärbehörden ausgeliefert. Im Jahr 1947 wurde ihm in Metz der Prozess gemacht, bei dem ihm allerdings lediglich Übergriffe gegen die französische Résistance zur Last gelegt wurden. Das Verfahren endete mit einem Freispruch.
Zurück nach Deutschland gekehrt, wurde von Korff zunächst Mitarbeiter des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrates, später wechselte er als Ministerialrat in das Bundeswirtschaftsministerium, bis er 1974 pensioniert wurde.[1]
Freispruch aus Mangel an Beweisen
Im Jahr 1988 wurde von Korff in Bonn als NS-Tötungsverbrecher (Tatkomplex Schreibtischverbrechen) angeklagt. Verfahrensgegenstand war seine Mitwirkung an der Deportation von Juden aus dem Bereich der Sipo-Aussenstelle Chalons-sur-Marne durch Anordnung ihrer Verhaftung und Überstellung in das Haftlager Drancy, von wo sie ins Konzentrationslager Auschwitz verbracht wurden.
Von Korff hatte – vorgeblich im Glauben, dass es sich bei den Deportationszügen um einen Einsatz zu Straßenbauarbeiten handelte – auch Greise, Schwerkranke, Kinder und Säuglinge verschickt. Dies wertete der Staatsanwalt als Beweis, dass er das wahre Ziel, die Vernichtung in Auschwitz, gekannt haben musste. Aber auch in diesem Gerichtsprozess (Aktenzeichen LG Bonn 881117) [2] wurde von Korff freigesprochen. Nach Ansicht des Gerichts gelang es nicht, die für eine Mittäter- oder Beihilfenschaft des Holocausts notwendigen gerichtsverwertbaren Beweise zu erbringen. Die Urteilsverkündung führte zu Unmutsbekundungen von aus Paris angereisten Juden sowie Angehörigen von Opfern, die durch Modest Graf von Korff von Frankreich nach Auschwitz deportiert und dort vergast worden waren. Nach Revision der Staatsanwaltschaft wurde der Freispruch am 30. November 1990 durch den Bundesgerichtshof bestätigt (Aktenzeichen 2StR44/90).
Einzelnachweise
- ↑ Prozesse: 100 frs pro Jude. Spiegel Online, 28. März 1983
- ↑ Kurze Online-Urteilsedition der Universität Amsterdam über den Gerichtsprozess gegen Modest von Korff
Literatur
- Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex. Die nationalsozialistischen Verbrechen in Frankreich und die Justiz der Bundesrepublik Deutschland. Wallstein Verlag, Göttingen 2004, ISBN 3-89244-693-8
- Ulrich Herbert (Hrsg.): Wandlungsprozesse in Westdeutschland. Belastung, Integration, Liberalisierung 1945 – 1980, Wallstein Verlag, Göttingen 1998, 2. Auflage, ISBN 3-89244-609-1
- Charles R. Ashman und Robert J. Wagman: Nazi Hunters: Behind the Worldwide Search for Nazi War Criminals, Pharos Books, New York 1988, ISBN 0-88687-357-6
- Nichts gewußt, alles vergessen Artikel DIE ZEIT, 25. November 1988, Nr. 48, ISSN 0044-2070
- Kurzer Bericht über den Entscheid des Bundesgerichtshof vom 30. November 1990. The New York Times, 1. Dezember 1990, ISSN 0362-4331
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