- Neuer Plan
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Der Neue Plan war eine wirtschaftslenkende Gesetzgebung im nationalsozialistischen Deutschland. Er löste den Ersten Vierjahresplan vom 1. Dezember 1933 vorzeitig ab.
Initiiert und verkündet wurde der Neue Plan vom neu ernannten Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht. Der Neue Plan sollte Deutschland aus seiner heiklen Devisenlage herausführen.
Grundlage war das am 22. März 1934 unter Einfluss Schachts – damals noch Reichsbankpräsident – erlassene Rahmengesetz über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten, das im Juli 1934 auf alle industriellen Waren ausgedehnt wurde. Das Gesetz wurde zu einer der folgenreichsten Vorschriften für die gesamte deutsche Wirtschaft. Durch seine Verordnung vom 4. September 1934 gab Schacht diesem Gesetz seine endgültige, als Neuer Plan verkündete Form.
Kontrollorgane von Ein- und Ausfuhr
Zur Umsetzung des Neuen Plans wurden ab September 1934 als wichtigste Organe der Staatsbürokratie die Überwachungsstellen eingerichtet (seit August 1939 in Reichsstellen umbenannt). Diese lösten die Devisenstellen ab. Sie beaufsichtigten die Rohstoff- und Wareneinfuhr und bildeten ein lückenloses, sämtliche Positionen des Warenverzeichnisses zum deutschen Zolltarif umfassendes System. Von ihrem reibungslosen Funktionieren hing von da an die gesamte deutsche Produktion ab. Die Überwachungsstellen arbeiteten bei der Importlenkung, Devisen- und Rohstoffbewirtschaftung und Preisregulierung eng mit den Wirtschafts- und Fachgruppen der Reichsgruppe Industrie zusammen.
Zur Kontrolle und Regulierung der Warenausfuhr richtete die Industrie Prüfungsstellen ein, die die industriell-gewerbliche Entsprechung zu den Überwachungsstellen bildeten. Diese wurden in der Regel von den Geschäftsführern der Wirtschaftsgruppen geleitet. Aufgabe war vor allem die Exportlenkung und -förderung, um den notwendigen Zufluss von Devisen zu erhöhen. Über die im Jahre 1935 ins Leben gerufene sogenannte Selbsthilfeaktion der deutschen Wirtschaft wurde über Unternehmensabgaben eine finanzielle Ausfuhrförderung und damit auch Kontrolle der Ausfuhrpreise bewirkt.
Ein- und Ausfuhr waren für die Unternehmen von da ab mit einem großen bürokratischen Aufwand an Anträgen verbunden, deren Genehmigung zweifelhaft war. Kleinere Unternehmen, die keinen großen Angestelltenstab hatten, wurden dadurch benachteiligt. Die in den Prüfungsstellen beschäftigten führenden Personen der Wirtschaftsgruppen konnten mit diesem Instrumentarium kleinere Konkurrenzunternehmen schwächen.
Bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs erreichte der Wert der deutschen Einfuhr wie Ausfuhr nicht mehr als ein Drittel des Umfangs von 1928/29. Der Bestand an Gold und Devisen konnte nicht wieder erhöht werden.
Literatur
- Sören Dengg: Deutschlands Austritt aus dem Völkerbund und Schachts „Neuer Plan“. Zum Verhältnis von Außen- und Außenwirtschaftspolitik in der Übergangsphase von der Weimarer Republik zum Dritten Reich 1919–1934. Peter Lang, Frankfurt 1986 ISBN 978-3-8204-9639-0
- Daniela Kahn: Die Steuerung der Wirtschaft durch Recht im nationalsozialistischen Deutschland. Das Beispiel der Reichsgruppe Industrie. Frankfurt 2006, ISBN 978-3-465-04012-5, S.211-216.
siehe auch
Kategorien:- Wirtschaft im Deutschen Reich (1933–1945)
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