- Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
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Römisches Statut des
Internationalen StrafgerichtshofesKurztitel: Römisches Statut Titel (engl.): Rome Statute of the
International Criminal CourtDatum: 17. Juli 1998 Inkrafttreten: 1. Juli 2002 Fundstelle: Chapter XVIII 10. UNTS (engl. Text) Fundstelle (deutsch): SR 0.312.1 Vertragstyp: Multinational Rechtsmaterie: Strafrecht, Internationale Justiz Unterzeichnung: 139 Ratifikation: 116 (Aktueller Stand: 11. August 2011)) Deutschland: Ratifikation (11. Dez. 2000) Liechtenstein: Ratifikation (2. Okt. 2001) Österreich: Ratifikation (28. Dez. 2000) Schweiz: Ratifikation (12. Okt. 2001) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (in der Schweiz und Liechtenstein Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, oft auch nur als Rom-Statut bezeichnet) ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Sitz in Den Haag.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Das Statut geht zurück auf zahlreiche Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die zu einer Kodifizierung von Prinzipien über die Bestrafung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufriefen, sowie auf verschiedene Vorarbeiten der Völkerrechtskommission. Im Juni und Juli 1998 fand in Rom eine Staatenkonferenz statt, die das dort ausgearbeitete Statut am 17. Juli 1998 annahm. Es konnte sodann bis zum 31. Dezember 2000 unterzeichnet werden – eine Möglichkeit, von der insgesamt 139 Staaten Gebrauch machten. Seitdem war bzw. ist noch immer ein Beitritt möglich.
Nach seinem Art. 126 tritt das Statut am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den sechzigsten Tag nach Hinterlegung der sechzigsten Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen folgt. Diese Bedingung war erfüllt, als am 11. April 2002 zehn Staaten gleichzeitig ihre Ratifikationsurkunden hinterlegten, sodass das Statut am 1. Juli 2002 in Kraft treten konnte.
Derzeit sind 116 Staaten an das IStGH-Statut gebunden. Zahlreiche Staaten, darunter die Vereinigten Staaten, Russland, die Volksrepublik China, Indien, Pakistan, die Türkei und Israel, sind bisher noch nicht Vertragspartei geworden, da sie den Internationalen Strafgerichtshof aus verschiedenen Gründen ablehnen.
Inhalt
Das IStGH-Statut legt Funktion und Struktur des Gerichts sowie die Regeln für seine Rechtsprechung fest. Insbesondere begründet es eine Gerichtsbarkeit für die strafrechtliche Verfolgung bestimmter Handlungen, die nach dem Inkrafttreten des Statuts begangen werden. Dies gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass die zuständige nationale Strafgerichtsbarkeit keine Ermittlungen durchführt oder angemessene Ermittlungen durchgeführt hat oder nicht willens oder in der Lage ist, eine angemessene Strafverfolgung durchzuführen.
Literatur
- Otto Triffterer (Hrsg.): Commentary on the Rome Statute of the International Criminal Court. Observers' Notes, Article by Article. 2. Auflage. C.H. Beck: München ; Hart: Oxford ; Nomos: Baden-Baden, 2008. ISBN 978-3-406-57841-0 ; ISBN 978-1-84113-888-6 ; ISBN 978-3-8329-0927-7.
Weblinks
- Website des Internationalen Strafgerichtshofes (englisch und französisch).
- Deutsche Übersetzung des Römischen Statuts.
- Grafik: Ratifizierung, Unterzeichnung und Ablehnung des Römischen Statuts (Okt. 2009), aus: Zahlen und Fakten: Globalisierung, www.bpb.de
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