- Rudolf Weigand
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Rudolf Weigand (* 16. Februar 1929 in Rannungen; † 21. Juni 1998 in Würzburg) war katholischer Priester, deutscher Theologe und Kirchenrechtler.
Beruflicher Werdegang
Weigand besuchte als Alumne das Bischöfliche Knabenseminar Kilianeum am Alten Gymnasium in Würzburg. Nach dem Abitur nahm er im Jahre 1948 das Studium der katholischen Theologie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg auf. Gleichzeitig trat er in das dortige Priesterseminar ein. Nach Studien in Würzburg und München legte er im Jahre 1952 die theologische Abschlussprüfung ab. Am 19. Juli 1953 wurde Weigand von Bischof Julius Döpfner zum Priester geweiht. Es folgte eine Zeit seelsorglicher Tätigkeit in verschieden Orten seiner Heimatdiözese. 1956 wurde ihm die Kuratie Maidbronn übertragen.
Weigand promovierte sich bei Prof. DDr. Ernst Rösser, dem damaligen Ordinarius für Kirchenrecht an der Universität Würzburg. Seine rechtsgeschichtliche Untersuchung zur bedingten Eheschließung konnte er Ende 1960 der Fakultät als Dissertation vorlegen und wurde 1963 förmlich abgeschlossen. Bereits seit 1961 für ein Aufbaustudium am Kanonistischen Institut München freigestellt, promovierte er 1963 erneut mit einer Arbeit zur bedingten Eheschließung, nun aber unter systematischen Gesichtspunkten, zum Lizenziaten des kanonischen Rechts. Zurückgekehrt nach Würzburg habilitierte sich Wrigand im Jahre 1966. In seiner Habilitationsschrift befasste er sich mit der Naturrechtslehre der Dekretisten und Legisten. Am 10. Oktober 1968 wurde Weigand zum Ordinarius für Kirchenrecht und Kirchenrechtsgeschichte an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg ernannt. Ihr blieb er bis zu seiner Emeritierung am 31. März 1997 in Treue verbunden.
Sein wissenschaftliches Engagement reichte weit über seine Universität hinaus: So war Weigand seit 1964 Mitglied des Institute of Medieval Canon Law, seit der Gründung 1975 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fachvertreter Kirchenrecht und seit 1983 Mitglied des Stiftungsrates der Katholischen Universität Eichstätt. Zusätzlich übernahm er regelmäßig einen Lehrauftrag für die Geschichte der Quellen des kanonischen Rechts im Rahmen des 1992 an der Universität Münster errichteten kanonistischen Aufbaustudienganges.
Weigand war neben seiner akademischen Tätigkeit stets als Priester tätig und eng mit der Diözese Würzburg verbunden. Sinnenfälligster Ausdruck dessen ist seine neben den Lehrverpflichtungen wahrgenommene Tätigkeit als Regens des Priesterseminars (1969-1976). Ein besonderes Anliegen war ihm seit 1989 die Mitarbeit in der 'Bilateralen Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der VELKD'. Darüber hinaus war er ein führendes Mitglied der Schönstattbewegung. Ihr war er bereits 1953 beigetreten und sie war ihm stets geistliche Heimat. Seitens der Kirche wurde sein Wirken durch die Ernennung zum päpstlichen Ehrenprälaten (1989) gewürdigt.
Werke (Auswahl)
- Die bedingte Eheschließung im kanonischen Recht. I. Teil: Die Entwicklung der bedingten Eheschließung im kanonischen Recht. Ein Beitrag zur Geschichte der Kanonistik von Gratian bis Gregor IX., 1963.
- Die Naturrechtslehre der Legisten und Dekretisten von Irnerius bis Accursius und von Gratian bis Johannes Teutonicus, 1967.
- Die bedingte Eheschließung im kanonischen Recht. Band II: Zur weiteren Geschichte der bedingten Eheschließung. Rechtstheorie, Rechtsdogmatik, Rechtsvergleich, 1980.
- Gesammelte Schriften zur klassischen Kanonisitk von Franz Gillmann (Forschungen zur Kirchenrechtswissenschaft 5/1-5/3), 1988 und 1993.
- Die Glossen zum Dekret Gratians. Studien zu den frühen Glossen und Glossenkompositionen, 1991.
- Krieg und Frieden in den Rechtssammlungen des Ivo von Chartres (Beiträge zur Friedensethik 13), 1992.
- Liebe und Ehe im Mittelalter, 1993.
- Glossatoren des Dekrets Gratians (Bibliotheca Eruditorum 18), 1997.
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