- Strafvollstreckungsgericht
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Strafvollstreckungsgerichte (it. Tribunale di Sorveglianza, dt. wörtlich: „Überwachungsgericht“) sind in Italien besondere Gerichte, die Entscheidungen im Rahmen der Strafvollstreckung treffen. Ihre Aufgaben können mit denen der Strafvollstreckungskammern bei den Landgerichten in Deutschland verglichen werden.
Zuständigkeit
Die italienische Strafvollstreckungsgerichtsbarkeit (magistratura di sorveglianza) ist zuständig für die Überwachung der Strafvollstreckung. Sie trifft Entscheidungen im Bereich der Freiheitsstrafen und alternativer Strafen. Dazu gehören Entscheidungen zur Vollzugslockerung, zum offenen Vollzug, zu Haftaussetzung, Disziplinarmaßnahmen, Belohnungen und individuellen Resozialisierungsmaßnahmen. Sie berichtet dem Justizministerium über die Haftbedingungen und andere Vorgänge in den Justizvollzugsanstalten und entscheidet über Beschwerden gegen die Anstalten.
In den Gerichtsbezirken der Appellationsgerichtshöfe (Corte d'appello, Oberlandesgericht) gibt es jeweils ein Strafvollstreckungsgericht. Daneben bestehen im Gerichtsbezirk weitere, nachgeordnete Strafvollstreckungsorgane (Ufficio di Sorveglianza). Letztere werden bei den Landgerichten gebildet, sofern sich in deren Bezirken Justizvollzugsanstalten befinden.
Die Strafvollstreckungsgerichte sind in erster Instanz zuständig in allen Angelegenheiten, die nicht die Zuständigkeit der nachgeordneten Strafvollstreckungsstellen gehören. Für letztere bilden die Strafvollstreckungsgerichte die Berufungsinstanz. Das Kassationsgericht in Rom kann Entscheidungen der Strafvollstreckungsgerichte auf Rechtsfehler prüfen und gegebenenfalls aufheben.
Strafvollstreckungsgerichte sind Kollegialgerichte. Die Spruchkörper bestehen aus zwei Berufsrichtern, von denen einer von der zuständigen nachgeordneten Strafvollstreckungsstelle kommt, und zwei Experten aus den Bereichen Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik oder klinische Psychiatrie und Kriminologie sowie aus Dozenten für Kriminalwissenschaften. Die nachgeordneten Strafvollstreckungsstellen bestehen aus einem oder mehreren Berufsrichtern, die jeweils als Einzelrichter entscheiden.
Weblinks
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