- Justizministerium (Italien)
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Das italienische Justizministerium (ital. Ministero della Giustizia) ist eines der Ministerien der italienischen Regierung. Es hat seinen Sitz in dem nahe der Tiberinsel gelegenen Palazzo Piacentini in Rom. Amtierende Justizministerin und Siegelbewahrerin ist Paola Severino.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Das Justizministerium ist zuständig für Angelegenheiten des Zivil- und Strafrechts, für die Justizverwaltung und die Organisation der Gerichtsbarkeit und der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie für das Strafvollzugs- und das Gnadenwesen. Es bearbeitet auch zwischenstaatliche Angelegenheiten der Rechtspflege und prüft andere rechtliche Fragen, soweit dies nicht von anderen Behörden durchgeführt wird.
Italienische Richter und Staatsanwälte sind in Ausübung ihres Amtes selbständig und unterstehen nicht dem Justizministerium, sondern ihrem Selbstverwaltungsorgan Consiglio Superiore della Magistratura. Der Justizminister kann jedoch ihnen gegenüber unter bestimmten Voraussetzungen Disziplinarverfahren oder Untersuchungen veranlassen.
Das Ministerium ist nicht zuständig für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Militärgerichte. Sie unterstehen organisatorisch respektive dem Ministerpräsidenten, dem Finanzministerium und dem Verteidigungsministerium. Auch in diesen Fällen sind die jeweiligen Richter in Ausübung ihres Amtes unabhängig und unterstehen nur ihrem jeweiligen Selbstverwaltungsorgan.
Zentrale Organisation
Die politische Führung besteht aus dem Minister und in der Regel zwei Staatssekretären. Letztere sind in Italien keine Beamte, sondern parlamentarische Staatssekretäre. Im Gegensatz zu kleineren Ministerien sind die Abteilungen („Generaldirektionen“) zu Hauptabteilungen (Dipartimenti) zusammengefasst. Kleinere Ministerien haben auch einen Generalsekretär als Amtschef; diesen gibt es hier nicht. Die entsprechenden Aufgaben werden von den Leitern der Hauptabteilungen übernommen.
- Hauptabteilung für Justizangelegenheiten (Dipartimento per gli Affari di Giustizia) (3 Abteilungen)
- Hauptabteilung für die Justizorganisation, Personal und Dienstleistungen (Dipartimento dell'Organizzazione Giudiziaria, del Personale e dei Servizi) (7 Abteilungen)
- Hauptabteilung für die Jugendjustiz (Dipartimento per la Giustizia Minorile) (3 Abteilungen)
- Hauptabteilung für die Strafvollzugsverwaltung (Dipartimento dell'Amministrazione Penitenziaria) (5 Abteilungen)
Der Strafvollzugshauptabteilung untersteht die Polizia Penitenziaria.
Nachgeordnete Einrichtungen
Dem Justizministerium sind organisatorisch unter anderem nachgeordnet:
- das Oberste Kassationsgericht
- die Generalstaatsanwaltschaft und die nationale Antimafia-Staatsanwaltschaft beim Kassationsgericht
- 26 Appellationsgerichte (mit 3 Zweigstellen) mit dazugehörigen Generalstaatsanwaltschaften und Antimafia-Staatsanwaltschaften
- 26 Jugendgerichte (mit 3 Zweigstellen) mit dazugehörigen Staatsanwaltschaften
- 166 Landgerichte (mit 220 Zweigstellen) mit dazugehörigen Staatsanwaltschaften
- 847 Friedensgerichte
- 8 regionale Gerichte und ein oberstes Gericht für öffentliche Gewässer
- 16 regionale Strafvollzugsdirektionen mit nachgeordneten Justizvollzugsanstalten verschiedener Kategorien
- 12 regionale Zentren für Jugendstrafvollzug mit nachgeordneten Einrichtungen verschiedener Art
Hauptartikel: Liste der Gerichte in Italien
Geschichte
Die Geschichte des italienischen Justizministerium geht zurück auf das „Staatssekretariat für Kirchen-, Gnaden- und Justizangelegenheiten“ (Segretariato di Stato per gli affari Ecclesiastici, di Grazia e di Giustizia) des Königreiches Piemont-Sardinien. Dieses Königreich stand ab 1848 an der Spitze der italienischen Einigungsbewegung, in das dann 1861 die alten italienischen Staaten eingegliedert wurden und das damit den Namen „Königreich Italien“ annahm.
Im Zug der Revolution von 1848 und der oktroyierten Verfassung Karl Alberts (Statuto Albertino) wurden die Staatssekretariate in Ministerien umbanannt. Als solches wurde das piemontesische Justizmnisiterium in Turin 1861 italienisch und dehnte seine territoriale Zuständigkeit auf den gesamten neuen Staat aus. 1865 kam es nach Florenz, 1871 dann nach Rom. Im Jahr 1922 erhielt das Ministerium die Zuständigkeit für den Strafvollzug, der davor beim Innenministerium gewesen war. Letzteres erhielt im Gegenzug zehn Jahre später die Zuständigkeit für Kirchen- und Religionsangelegenheiten. Von 1932 bis 1999 hieß das Ministerium offiziell „Ministerium für Gnade und Justiz“ (Ministero di Grazia e Giustizia), dann erhielt es im Zug tiefgreifender organisatorischer Reformen seinen heutigen Namen.
Weblinks
- Offizielle Webseiten (Italien)
41.89240083333312.474812833333Koordinaten: 41° 53′ 33″ N, 12° 28′ 29″ OKategorien:- Justizministerium
- Ministerium (Italien)
- Recht (Italien)
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