- Corte d’appello
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Corte d’appello (dt. „Appellationsgerichtshof“) ist in Italien die Bezeichnung für Berufungsgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Appellationsgerichtshöfe entsprechen in etwa den Oberlandesgerichten Deutschlands und Österreichs. Im italienischen Gerichtsaufbau stehen sie unter dem Obersten Kassationsgerichtshof (Corte Suprema di Cassazione) in Rom und über den Landgerichten (Tribunale) und den Friedensgerichten. Gerichtsträger ist in Italien ausschließlich der Staat, die Regionen dienen nur als Grundlage für Gerichtsbezirke.
Zuständigkeiten
Die Appellationsgerichtshöfe werden in Zivil- und Strafsachen bei der Anfechtung von Urteilen der Landgerichte angerufen. Sie entscheiden immer als Kollegialgerichte.
Für besonders schwere Delikte wie Mord werden in jedem Appellationsgerichtsbezirk Schwurgerichte (Corte d’assise) eingerichtet, in der Regel bei den Landgerichten. Die Berufungsinstanz mit der Bezeichnung „Appellationsschwurgerichtshof“ (Corte d’assise d’appello) befindet sich bei den Appellationsgerichten (Corte d’appello). Die Schwurgerichte bestehen aus Berufsrichtern (der Vorsitzende kommt von der nächsthöheren Instanz) und ehrenamtlichen Richtern, nicht jedoch aus Geschworenen.
Bei jedem Appellationsgerichtshof gibt es eine Generalstaatsanwaltschaft (Procura Generale della Repubblica) mit einer Antimafia-Bezirksstaatsanwaltschaft (Direzione Distrettuale Antimafia – DDA).
Derzeit gibt es in Italien 26 Appellationsgerichtshöfe mit drei Zweigstellen. In der Regel befinden sie sich in den Hauptstädten der italienischen Regionen. Vor allem süditalienische Regionen haben oft mehr als ein Appellationsgericht. Auf Sizilien gibt es neben Palermo auch jeweils in Caltanissetta, Catania und Messina eines. Das norditalienische Aostatal fällt in den Zuständigkeitsbereich des Appellationsgerichts Turin (Piemont).
Bei den nachstehend genannten Appellationsgerichten und deren Zweigstellen befindet sich jeweils ein Strafvollstreckungsgericht (tribunale di sorveglianza) sowie jeweils ein Jugendgericht mit dazugehöriger Staatsanwaltschaft. In Jugendstrafsachen sind die Appellationsgerichte Berufungsinstanz.
Appellationsgerichte
Nachstehende Liste der Appellationsgerichte ist nicht alphabetisch, sondern geographisch nach Regionen von Nord nach Süd gegliedert. Als erste sind jeweils die Appellationsgerichte in den Regionalhauptstädten genannt, dann eventuell vorhandene weitere Gerichte oder Außenstellen. Rechts sind die in den Gerichtsbezirken der Appellationsgerichte vorhandenen Landgerichte (tribunali) angeführt, jedoch ohne deren Zweigstellen und ohne die nachgeordneten Friedensgerichte in den Landgerichtsbezirken. Sind Gerichtsorte kursiv geschrieben, gibt es zum entsprechenden Gericht einen eigenen Artikel.
Siehe auch
Kategorie:- Gericht (Italien)
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