- Studentenwerk Düsseldorf
-
Studentenwerk Düsseldorf Typ Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz Düsseldorf Personen Frank Zehetner (Geschäftsführer)
Aktionsraum Schwerpunkt Studierende Angestellte 386 (06/2011) Motto Sorglos im Studium Website www.Studentenwerk-Duesseldorf.de Das Studentenwerk Düsseldorf ist eines von 58 Studentenwerken, davon 12 in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland. Es ist für die wirtschaftliche, gesundheitliche, kulturelle und soziale Förderung von circa 38.000 Studierenden an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, der Fachhochschule Düsseldorf, der Kunstakademie Düsseldorf, der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf, der Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchengladbach und der Hochschule Rhein-Waal in Kleve und Kamp-Lintfort zuständig.
Inhaltsverzeichnis
Dienstleistungen
Das Studentenwerk Düsseldorf versorgt in sechs Mensen mit jährlich über 1,2 Mio Essen und zwölf Cafeterien und vermietet rund 3.300 Wohnplätze in 19 Wohnanlagen. Es vollzieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz, vergibt Studienabschlussdarlehen (Daka) und verfügt über eine persönliche Budget- und Finanzierungsberatung. Der Beratungsdienst unterstützt Studierende mit sozialrechtlichen und persönlichen Problemen sowie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung. Der Bereich Internationales und Kultur vermittelt Versicherungsschutz für Studierende aus dem Ausland bzw. für ein Studium im Ausland und organisiert internationale Austauschprogramme und kulturelle Veranstaltungen. In vier Kindertagesstätten stehen rund 185 Kindertagesstättenplätze zur Verfügung. Das Studentenwerk Düsseldorf hat bundesweit als erstes Studentenwerk eine Integrationsgruppe für behinderte Kinder eingerichtet.
Organisation / Finanzierung
Es ist eine rechtlich selbstständige, landesunmittelbare Einrichtung. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Studentenwerks beruht auf dem „Gesetz über die Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen“ vom 27. Februar 1974.
Das Studentenwerk hat gemäß § 3 Studentenwerksgesetz NRW (StWG) in der ab 21. Juli 2004 geltenden Fassung zwei Organe:
- Verwaltungsrat,
- Geschäftsführung.
Der Verwaltungsrat entscheidet nach § 6 StWG u.a. über die Satzung, Beitragsordnung und Wahl des Wirtschaftsprüfers. Er beschließt den Wirtschaftsplan, stellt den Jahresabschluss fest und entlastet die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung insbesondere im Hinblick auf Organisation, Rechnungswesen sowie auf Einhaltung der Grundsätze der Finanzierung und Wirtschaftsführung.
Die Geschäftsführung als zweites Organ leitet das Studentenwerk und führt dessen Geschäfte in eigener Verantwortung. Sie vertritt das Studentenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich, ist für den Wirtschaftsplan verantwortlich und Dienstvorgesetzte des Personals (§ 9 StWG).
Das Studentenwerk Düsseldorf als Anstalt des öffentlichen Rechts finanziert sich überwiegend aus
- eigen erwirtschafteten Einnahmen aus Gastronomieerlösen (ca. 8,3 Mio € in 2010),
- eigen erwirtschafteten Einnahmen aus Mieterlösen (ca. 8,1 Mio € in 2010),
- von den Studierenden erhobenen Sozialbeiträgen (ca. 5,1 Mio € in 2010),
- einem allgemeinen Landeszuschuss aus Steuereinnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen (ca. 2,9 Mio in 2010),
- Landes- sowie Gemeindezuschüssen zum Betrieb der Kindertagesstätten (ca. 2,1 Mio € in 2010),
- Aufwandserstattung des Landes zum in Auftragsverwaltung für den Bund bearbeiteten BAföG (ca. 1,3 Mio in 2010).
Geschichte
1946 wurde die „Studienhilfe Düsseldorf e.V.“ als Vorläufer für das Studentenwerk Düsseldorf gegründet, die 1954 mit der Neufassung der Satzung in das „Studentenwerk Düsseldorf e.V.“ überging. 1965 betreute das Studentenwerk mit 16 Beschäftigten 888 Studierende und vermietete 119 Wohnplätze. Im Jahre 2011 hatte es 380 Mitarbeiter. Durch das 1974 in Kraft getretene Studentenwerksgesetz wurde das Studentenwerk zur Anstalt des öffentlichen Rechts.
Weblinks
Kategorien:- Studentenwerk
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Organisation in Düsseldorf
- Bildung in Düsseldorf
Wikimedia Foundation.