Semester-Ticket

Semester-Ticket

Das Semesterticket (auch Semesterkarte, Studiticket oder Studikarte) ist ein Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der für Studierende ein Semester lang gilt. Sie erwerben es durch die Entrichtung des „Semesterbeitrages“ bzw. „Sozialbeitrages“ bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung automatisch, auch wenn sie die Angebote nicht nutzen wollen. Dadurch dass diese Regelung für alle Studierenden gilt, kann das Semesterticket besonders günstig sein und ein attraktives Angebot für jene bieten, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Das Semesterticket wurde mehrfach juristisch angegangen. Zuletzt stellten zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1999 (‑ BVerwG 6 C 14.98 ‐ und ‑ BVerwG 6 C 10.98 ‐[1]) klar, dass eine Studierendenschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft verfasst ist, sowohl die Kompetenz hat, das Ticket einzuführen als sich auch öffentlich dazu äußern darf.[2][3] Verfassungsbeschwerden gegen diese beiden Urteile wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (jeweils durch einstimmigen Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. August 2000) (BVerfG, ‑ 1 BvR 1510/99 ‐[4] und ‑ 1 BvR 1410/99 ‐[5]). Das Land Berlin hat das Semesterticket zudem gesetzlich geregelt.[6]


Solidar-Modell

An den meisten Hochschulen zahlen alle Studierenden für das Semesterticket einen einheitlichen Beitrag, auch wenn nur ein gewisser Anteil das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs nutzt.

Das Semesterticket entsteht in der Regel durch einen Vertrag zwischen der Studierendenschaft, vertreten durch den AStA bzw. StuRa, und dem bzw. den entsprechenden Verkehrsunternehmen. In Baden-Württemberg und Bayern (wo es keine rechtsfähigen Studierendenschaften gibt), in Sachsen-Anhalt (wo für die Studierenden keine dauerhafte Pflicht zur Mitgliedschaft in der Studierendenschaft besteht) sowie in Thüringen und an einigen Hochschulstandorten in anderen Bundesländern (z. B. Leipzig oder Trier) tritt an die Stelle der Studierendenschaft das Studentenwerk.

Das Modell des Semestertickets ist unter Studierenden nicht unumstritten. Viele empfinden die solidarische Finanzierung als ungerecht, weil sie das Ticket wegen eines Wohnortes außerhalb des Geltungsbereiches nicht ohne zusätzliche Fahrkarten nutzen können und sie beim Kauf des Tickets keine Wahl haben. Bereits 1992 klagte deshalb ein Duisburger Student gegen das Semesterticket. Das Semesterticket wurde letztendlich durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1999 (‑ BVerwG 6 C 14.98 ‐) bestätigt.[2] Eine Verfassungsbeschwerde gegen den – durch dieses Urteil bestätigten – Zwangsbezug des Semestertickets durch Beitragszahlungen zur Studierendenschaft wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (durch einstimmigen Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. August 2000) (BVerfG, ‑ 1 BvR 1510/99 ‐)[4]. Angesichts der „ausbildungsbedingten finanziellen Bedürftigkeit“ der Studierenden und der hohen Fahrtkosten dient das Semesterticket der Verbesserung der sozialen Situation der Studierenden. Die Tauglichkeit des Semestertickets ist an den Vorteilen für die Gesamtheit der Studierenden zu messen. Die zwangsweise Beteiligung aller Studierenden trägt maßgeblich zum erreichten Umfang der Vergünstigung bei. Das Bundesverfassungsgericht würdigt dabei ausdrücklich, dass „die Verbesserung der Umweltbedingungen, die Entspannung der Parkplatzsituation und die Möglichkeit das Ticket zu Freizeitzwecken zu nutzen im Prinzip allen Studierenden zugute kommt“[4].

Es ist anzumerken, dass das Gültigkeitsgebiet oft sehr unterschiedlich ist. So gilt etwa das Semesterticket der Regensburger Hochschulen nur im RVV, innerhalb dieses allerdings in allen Verkehrsmitteln, hingegen gilt das Semesterticket der Göttinger Hochschulen in ganz Niedersachsen und Bremen und (von Niedersachsen aus) bis Hamburg Hauptbahnhof, jedoch nur in Zügen von DB Regio, metronom und eurobahn und auf weiteren ausgewählten Strecken. Das Ticket verschiedener Hochschulen in NRW, wie z. B. der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, gilt in ganz Nordrhein-Westfalen. Ermöglicht wird dies durch eine Zusatzvereinbarung zwischen Studierendenschaft und Verkehrsbetrieben, durch die der Geltungsbereich des bisherigen Semestertickets vom jeweiligen Verkehrsverbund auf den NRW-Bereich ausgedehnt wird. Im Gegensatz zum Göttinger Modell können hierbei alle Nahverkehrsmittel benutzt werden.

Härtefallregelungen

An vielen Hochschulen gibt es Regelungen, mit denen es die Möglichkeit gibt, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Die Befreiung können je nach Hochschulstandort folgende Personengruppen beanspruchen:

  • (behinderte) Studierende, die ein Anrecht auf kostenlose Beförderung im ÖPNV oder entsprechenden Geltungsbereich haben
  • Studierende, die sich beurlaubt haben
  • Fernstudierende
  • Studierende die sich nachweislich nicht im Geltungsbereich aufhalten (z. B. bei der Absolvierung eines Auslandssemesters oder eines Praktikums)
  • Studierende, die nachweisen können, dass der Beitrag für sie einen Härtefall darstellt (siehe weiter unten)
  • Falls der Wohnort so ungünstig liegt, dass er mit den für die Benutzung zugelassenen Verkehrsmitteln nicht erreicht werden kann, wird auch teilweise auf die Beitragserhebung verzichtet.
  • Studierende, die im Nahbereich ihres Fachbereichs wohnen

Einen besonderen Fall bildet der Umgang mit Studierenden, die Schwierigkeiten mit der Finanzierung des Beitrages haben. Vor allem die älteren Semesterticket‐Modelle, soweit sie sich dieses Problems überhaupt annehmen, befreien diese Studierenden von der Beitragspflicht nur unter der Bedingung, dass sie auf das Semesterticket verzichten. Neuere Modelle (z. B. in Hamburg oder Berlin) stellen stattdessen einen Sozial‐ bzw. Härtefallfonds bereit, aus dem diesen Studierenden die Beiträge erstattet werden. Sie können das Ticket dann kostenlos nutzen oder bekommen zumindest einen Teilbetrag erstattet.

Sockelbetrags-Modell

An den Hochschulen in Baden-Württemberg (mit Ausnahme der Hochschule Pforzheim) sowie an der Fachhochschule Worms, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, den Hochschulen in Leipzig und an der Beuth Hochschule für Technik Berlin ist das Semesterticket nach einem anderen Modell realisiert. Die Studierenden zahlen dort als verpflichtenden Beitrag einen Sockelbetrag.

Es gibt zwei Arten von Sockelbeträgen.

  • Eine andere Art von Sockelbetrag berechtigt nicht zur Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern ist ein reiner Solidaritätsbeitrag. Er finanziert lediglich die Möglichkeit, dass Studierende ein preiswertes Semesterticket erwerben.[9] Dieses Modell wurde erstmals 1992 in Trier eingeführt, dort gilt mittlerweile jedoch das Darmstädter Modell.

Hochschulstandorte mit Semestertickets

Österreich

In Wien wird ein Semesterticket von den Wiener Linien angeboten. Der Geltungszeitraum erstreckt sich im Wintersemester von Oktober bis Januar und im Sommersemester von März bis Juli. In der vorlesungsfreien Zeit dazwischen gibt es für Studierende die Möglichkeit, ein verbilligtes Monatsticket für 29,50 € zu beziehen. Da Semestertickets vom Staat Österreich sowie von der Stadt Wien subventioniert werden, reicht der Preis je nach Bezug von Studienbeihilfen und Wohnort von 50,50 € bis 128,50 €.[51]

Projekt an der JKU Linz

An der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) in Linz, Oberösterreich wurde das Semesterticket bei einer Abstimmung durch die Studierenden knapp abgelehnt. Die JKU wäre somit die erste Universität Österreichs gewesen, die ein solches Modell umsetzt.

Das Ticket sollte verpflichtend (Solidar‐Modell) 55 € je Semester kosten und als Netzkarte für alle Verkehrsmittel des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes (OÖVV) gelten. Der Geltungsbereich hätte sich hierbei auf die Fläche des Bundeslandes Oberösterreich (mit den Städten Linz, Wels und Steyr) und auf einigen Linien noch weiter erstreckt. Die Gültigkeit sollte 24 Stunden betragen, das Ticket hätte für beliebig viele Fahrten – egal zu welchem Zweck – im Geltungszeitraum 15. September bis 15. Februar des Folgejahres bzw. 15. Februar bis 15. Juli genutzt werden können.

Der Zwangscharakter dieses Modells wurde von vielen betroffenen Studierenden harsch kritisiert, die darin eine Überschreitung der Kompetenz der Studierendenvertretung (ÖH) und eine Bevormundung sehen. Die Kritiker führen an, dass das deutsche Recht nicht so ohne weiteres auf Österreich umgelegt werden kann und die rechtliche Lage (in Österreich) bisher ungeklärt ist.

Weblinks

Fußnoten

  1. studis.de: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 6 C 10.98 (abgerufen am 23. Mai 2008)
  2. a b bverwg.de: Bundesverwaltungsgericht – Pressemitteilung Nr. 24/1999 vom 19. 05. 1999 zu BVerwG 6 C 10.98 und 6 C 14.98 – Urteile vom 12. Mai 1999: Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen Nordrhein‐Westfalens (abgerufen am 23. Mai 2008)
  3. dejure.org: dejure.org Juristischer Informationsdienst – Rechtsprechung: 6 C 14.98 – BVerwG, 12. 05. 1999 (abgerufen am 23. Mai 2008)
  4. a b c bverfg.de: BVerfG, 1 BvR 1510/99 vom 4. August 2000, Absatz‐Nr. (1–27) (abgerufen am 26. April 2008)
  5. bverfg.de: BVerfG, 1 BvR 1410/99 vom 4. August 2000, Absatz‐Nr. (1–12) (abgerufen am 26. April 2008)
  6. § 18a Berliner Hochschulgesetz
  7. StudiTicket an der Universität Stuttgart mit Sockelbeitrag
  8. a b c d e f public.tfh-berlin.de: AStA der BHT Berlin – Hochschulticket – Allgemeine Infos (abgerufen am 23. Mai 2008)
  9. a b c d e naldo.netwerknet.de: naldo Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH – Semesterticket (abgerufen am 23. Mai 2008)
  10. Ruhr-Uni Bochum Sozialbeitrag
  11. a b c d vrb-online.de: Verbundgebiet des Verbundtarif Region Braunschweig (abgerufen am 5. Februar 2008)
  12. www.asta.tu-bs.de: Geltungsbereich des Semester‐Tickets Niedersachsen/Bremen für die Studierenden der TU Braunschweig (abgerufen am 11. Februar 2009)
  13. www.asta.tu-bs.de: Studierendenschaft der Technischen Universität Braunschweig – Beiträge (abgerufen am 11. Februar 2009)
  14. hbk-bs.de: Hochschule für Bildende Künste Braunschweig – Semesterbeiträge (abgerufen am 11. Februar 2009)
  15. a b c d fh-wolfenbuettel.de: Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel – Zusammensetzung der Semesterbeiträge (abgerufen am 12. Februar 2009)
  16. „Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cloppenburg (VGC)“
  17. Veränderung des Preises für das VBN-SemesterTicket seit 1996
  18. Semesterbeitrag an der TU Darmstadt
  19. Fachhochschule Lippe und Höxter – Semesterticket an der Fachhochschule Lippe und Höxter
  20. Studentenwerk Thüringen: [1]
  21. Studentenwerk Thüringen: [2]
  22. Semesterbeiträge an der Hochschule Fulda (abgerufen am 13. Januar 2009)
  23. Studentenwerk Thüringen: [3]
  24. Semesterbeiträge und Studienbeiträge an der Uni Gießen (abgerufen am 5. Februar 2009)
  25. AStA Göttingen: Semesterticket
  26. a b hs-harz.de: Hochschule Harz – Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) – Semesterbeiträge in Wernigerode und in Halberstadt (abgerufen am 10. April 2008)
  27. Semesterbeitrag Leibniz Universität Hannover (abgerufen am 11. Februar 2008)
  28. Studentenwerk Thüringen: [4]
  29. Studentenwerk Thüringen: [5]
  30. [6]
  31. Studentenwerk Thüringen: [7]
  32. a b vpe.de: Pforzheim-Enzkreis GmbH (VPE) – Gemeinschaftstarif Gemeinsame Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise im Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis GmbH (VPE) (abgerufen am 20. April 2008)
  33. a b studentenwerk-karlsruhe.de: Studentenwerk Karlsruhe – Semesterbeitrag (abgerufen am 20. April 2008)
  34. Studentenwerk Thüringen: [8]
  35. studiwerk.cms.rdts.de: Studierendenwerk Trier (swt) – Semesterticket – Geltungsbereich Busverkehr (abgerufen am 12. Februar 2009)
  36. studiwerk.cms.rdts.de: Studierendenwerk Trier (swt) – Semesterticket – Geltungsbereich Deutsche Bahn AG (abgerufen am 12. Februar 2009)
  37. studiwerk.cms.rdts.de: Studierendenwerk Trier (swt) – Semesterticket – Beitragshöhe (abgerufen am 12. Februar 2009)
  38. Studentenwerk Thüringen: [9]
  39. a b c d studentenwerk.uni-tuebingen.de: Studentenwerk Tübingen-Hohenheim – Beitragsordnung des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim (abgerufen am 23. Mai 2008)
  40. a b c d e f g h naldo.netwerknet.de: naldo Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH – Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (abgerufen am 23. Mai 2008)
  41. a b rvf.de: Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH (RVF) – SemesterTicket (abgerufen am 15. April 2008)
  42. a b c rvf.de: RVF Gemeinschaftstarif Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH (RVF) – Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Preise (abgerufen am 15. April 2008)
  43. u-asta.uni-freiburg.de: u-asta Freiburg – Information zum SemesterTicket (abgerufen am 15. April 2008)
  44. a b c d havag.com: Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG) – Semesterticket PLUS - Alles was du wissen musst (abgerufen am 12. April 2008)
  45. a b c d mdv.de: MDV Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH – MDV-Tarifzonenplan (abgerufen am 13. April 2008)
  46. verwaltung.uni-halle.de: Beitragsordnung für das Studentenwerk Halle - Anstalt des öffentlichen Rechts (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Amtsblatt, 17. Jg., Nr. 1 v. 30. I. 2007, S. 60) (abgerufen am 12. April 2008)
  47. kvv.de: Karlsruher Verkehrsverbund GmbH – Studikarte (abgerufen am 20. April 2008)
  48. a b kvv.de: Karlsruher Verkehrsverbund GmbH – Gemeinschaftstarif Gemeinsame Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise (abgerufen am 20. April 2008)
  49. a b c d e lvb.de: Auszug aus den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV-Tarif) für das Bedienungsgebiet der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH (abgerufen am 12. April 2008)
  50. a b c d e f studentenwerk-leipzig.de: Studentenwerk Leipzig –> SERVICE -> Semesterticket – Das Semesterticket in Leipzig (abgerufen am 12. April 2008)
  51. wienerlinien.at: WIENER LINIEN – Das Semesterticket (abgerufen am 11. April 2008)

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