- Umweltamt
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Ein Umweltamt ist eine untere Behörde des Naturschutzes. Die Aufgabenfelder sind in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz und den Landesgesetzen geregelt; sie beeinflussen die Struktur der Verwaltung sowie die Größe der Behörde. In der Regel wird eine „untere Naturschutzbehörde“ in kreisfreien Städten Umweltamt genannt, da sie hier im Gegensatz zu Gemeinden nicht dem Kreis und der mittleren Naturschutzbehörde, sondern dem Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt direkt unterstellt ist.
Bei der Stadt Frankfurt am Main zum Beispiel sehen die Aufgabenfelder wie folgt aus:
- Landschaftsplanung und Grünordnung
- Abfallentsorgung und Abfallverwertung
- Umweltvorsorge
- Bodenschutz und Gewässerschutz
- Naturschutz und Baumschutz
- Ökologische Landwirtschaft
- Immissionsschutz
- Schornsteinfegerwesen[1]
- Tierschutz und Artenschutz
- Klimaschutz
- Umweltinformationen
Siehe auch: UmweltbundesamtEinzelnachweise
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