- Waldemar von Preußen (1889–1945)
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Waldemar (Wilhelm Ludwig Friedrich Viktor Heinrich) Prinz von Preußen (* 20. März 1889 in Kiel; † 2. Mai 1945 in Tutzing) war ein deutscher Offizier und Großgrundbesitzer.
Leben
Als Sohn des Prinzen Heinrich von Preußen und seiner Frau Irene geb. Prinzessin von Hessen und bei Rhein wurde Waldemar von Lehrern des Kieler Gymnasiums in der „Schloßklasse“ unterrichtet.
Nach der Reifeprüfung studierte er Rechtswissenschaften an der Kaiser-Wilhelms-Universität zu Straßburg und seit dem 3. Mai 1910 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Von 1912 bis 1914 war er Regierungsreferendar in Hannover. Im ganzen Ersten Weltkrieg war er Kommandeur des Kaiserlichen Kraftfahrkorps. Entlassen wurde er als Major der Kavallerie à la suite.
Von 1919 bis 1921 war er bei der Regierung in Schleswig, danach einige Jahre bei der Landschaftlichen Bank Schleswig-Holstein (später Bank Companie Nord) in Kiel. In jener Zeit, am 25. April 1923, wurde er Conkneipant des Corps Holsatia, das ihm am 28. Juli 1923 als Corpsschleifenträger philistrierte und am 6. August 1938 das Band verlieh.
Seit 1926 verwaltete er das väterliche Gut Hemmelmark, der zum Familienfideikommiss Nassau-Oranien gehörte. Im April 1945 flüchtete er vor der Roten Armee und kam nach Tutzing. Durch die Flucht geschwächt, starb er als Hämophiliekranker an Magenblutungen. Beerdigt ist er auf dem Waldfriedhof zu Tutzing.
Seit dem 14. August 1919 war er mit Calixta Agnes Adelheid geb. Prinzessin zu Lippe-Detmold (1895–1982) aus Potsdam verheiratet. Sie war Tochter des 1914 gefallenen Generalmajors Prinzen Friedrich Wilhelm zur Lippe (1858–1914).[1]
Prinz Waldemar war Träger des Schwarzen Adlerordens.
Neigungen
Er befasste sich mit der Geschichte von Uniformen. Die von ihm selbst hergestellte Sammlung von Zinnsoldaten war berühmt. Im Landhaus Paretz fiel sie in russische Hand. Auf dem aus Hohenzollernschen Familienbesitz stammenden Gut im Havelland hatte er sich gern aufgehalten. Wie der ebenfalls ererbten Burg Rheinstein ließ er Paretz besondere Pflege angedeihen.[2]
Einzelnachweise
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