- Wilhelm Langerhans
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Wilhelm Hermann Heinrich Langerhans (* 21. April 1816 in Berlin; † 1. April[1] 1902 in Leipzig) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Leben
Er war ein Sohn des Berliner Stadtbaurats Friedrich Wilhelm Langerhans. Der freisinnige Politiker Paul Langerhans war sein Bruder. Er ging im Berlinischen Gymnasium zum Grauen Kloster zur Schule und bestand 1831 mit Note Eins seinen Abschluss, um dann Jura und Cameralia in Berlin und Bonn zu studieren.[2] Er trat bereits 1836 in den preußischen Staatsdienst ein, musste aber bis 1850 auf eine Anstellung als Staatsanwalt in Landsberg a. d. W. warten.[3] 1859 wurde er zum Appellationsgerichtsrat ernannt. Zu Beginn des Kaiserreichs 1872 wurde an das Preußische Obertribunal berufen. Er stieg 1874 zum Rat des Reichsoberhandelsgerichts auf. 1879 kam er an das Reichsgericht. Dort war er Richter im III. und V. Zivilsenat. Neujahr 1887 ging er in den Ruhestand. Sein Sohn, Georg Langerhans, war der Bürgermeister, der 1906 vom Hauptmann von Köpenick festgenommen wurde. Seine Tochter Martha heiratete den Mediziner Adolf von Strümpell.
Werke
- „Das Gesetz über die Eintragung des Grundeigenthums vom 11. Juni 1874“, zusammen mit Otto Bähr, 2 Auflagen, Berlin 1875 und 1878.
Einzelnachweise
- ↑ Anton Bettelheim: Biographisches Jahrbuch und Deutscher Nekrolog, Band 7, Berlin 1905, S. 506.
- ↑ „Zu der öffentlichen Prüfung der Zöglinge des Berlinischen Gymnasium zum Grauen Kloster“, Berlin 1834, S. 41.
- ↑ Amtsblatt der Königlich Preußischen Regierung zu Frankfurt a. d. O., Jahrgang 1850, S. 103.
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